Schreibkraft
Heiner Frost

Der Schrei: zwei Tage im Januar

Foto: Rüdiger Dehnen

Ein Bild im Kopf: Auf einer Brücke steht eine Frau. Sie ist zum Mund geworden – zum Schrei. Der Mund beherrscht das Bild. Im Hintergrund: Zwei Beobachter. Edvard Munch.

Ein Plan, ein Wunsch

Eine Frau steht auf einer Brücke. Allein. Die Brücke überspannt die Autobahn 57. Es ist Januar. Es ist abends. Es ist kalt. Es ist dunkel. Die Frau auf der Brücke hat einen Plan. Was sie vorhat, nennt sie im Rückblick einen „gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr“. Sie wird eine Warnbarke auf die Fahrbahn werfen. Ein Geschoss in der Dunkelheit. Die Frau hat noch einen Plan – einen Wunsch: Sie will verhaftet werden. Will weg von zuhause, weg von einem Bruder, mit dem ständig Streit herrscht. Sie will – man reibt sich die Ohren – ins Gefängnis. „In der JVA hätte ich Arbeit bekommen“, sagt die junge Frau.

Sicherungsverfahren gegen eine 21-Jährige aus Moers wegen versuchten Totschlags in 2 Fällen sowie wegen schwerer Brandstiftung, begangen jeweils im Zustand nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit.
Laut Staatsanwaltschaft soll die Beschuldigte am 08.01.2018 von der Autobahnbrücke der A 57 in Moers-Genend eine Warnbarke gezielt auf einen herannahenden PKW geworfen haben. Die Fahrerin soll mit der un-mittelbar vor ihrem Fahrzeug aufgeschlagenen Warnbarke kollidiert sein, konnte jedoch ihr erheblich beschädigtes Fahrzeug noch unter Kontrolle bringen.
Nur einen Tag später, am 09.01.2018, soll die Beschuldigte von derselben Autobahnbrücke mehrere Holzlatten und Kanthölzer, die mit Nägeln beschlagen waren, auf beide Richtungsfahrbahnen geworfen haben. Einem Fahrzeug sollen hierdurch die Reifen geplatzt sein. Dem Fahrer soll es jedoch noch gelungen sein, das stark beschädigte Fahrzeug abzufangen und auf den Seitenstreifen zu lenken.
Aufgrund der Tat vom 09.01.2018 wurde die Beschuldigte in einer Klinik in Rheinberg nach PsychKG untergebracht. Am Abend des 14.01.2018 soll sie sodann mit einem Feuerzeug einen Sessel im Speiseraum einer geschlossen Station angezündet, den Raum verlassen und die Tür geschlossen haben. Allein die zeitnahe Entdeckung des Brandes und die Alarmierung der Feuerwehr soll ein Übergreifen des Feuers auf andere Räume der Klinik verhindert haben. Gleichwohl konnte die gesamte Station in Folge der Rauch- und Rußentwicklung nicht mehr benutzt werden.
Zur den ersten zwei Hauptverhandlungstagen sind zahlreiche Zeugen geladen. An allen Tagen wird auch ein Sachverständiger zugegen sein. Die-ser wird auch ein Gutachten zu der Frage erstatten, ob die Beschuldigte (unbefristet und geschlossen) in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB unterzubringen ist.

Man wirft ihr vor (sie leugnet es nicht), an zwei Tagen im Januar gefährliche Gegenstände auf die Fahrbahn der A 57 geworfen zu haben. Tatsächlich antwortet sie auf die Warum-Frage des Richters mit jenem Wunsch nach Inhaftierung. Ganz ruhig sitzt sie da, verheimlicht nichts, als der Richter sie nach den Gründen für die Tat fragt. Auch über ihr Leben spricht sie: Eine irgendwie normale Schulkarriere, die mit dem Abitur endet. Danach: anderthalb Jahre Putzjobs. Bewerbungen als Zahntechnikerin – gescheitert. „Sie machen also lieber etwas Handwerkliches?“, fragt der Richter. „Ja.“
Zunächst hat die junge Frau eine eigene Wohnung – lebt allein und ist die meiste Zeit mit Nachdenken befasst: über das Menschsein. „Hatten Sie einen Freund?“ „Nein.“ Was sie interessiert, ist die Frage, woher der Charakter kommt. „Irgendwie ist es doch komisch: Sie haben Abitur und gehen Putzen?“, fragt der Richter. Sie habe, sagt die Frau, weg von den Altersgenossen gewollt, mit denen es immer Probleme gegeben habe. Also nimmt sie Putzjobs an. Bezieht eine eigene Wohnung. Das Geld reicht nicht. Sie geht zurück zu den Eltern. Die Wohnung: verwahrlost.

Psych-KG

Dann irgendwann: Die Würfe. Eine Warnbarke, zwei Europaletten. Zwei Tage im Januar. Die Staatsanwaltschaft wirft der jungen Frau vor, den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen zu haben. Ihr ist es wichtig zu sagen, dass das so nicht war. An den Tod hat sie nicht gedacht. Sie hat gedacht, die Sachen, mit denen sie warf, würden von den Autos abprallen. Irgendwie. Bei ihrer zweiten Tat hatte sie eine Tasche dabei. Darin: Vier Pflastersteine. „Die konnte ich nicht werfen“, sagt sie. „Das wäre zu heftig gewesen.“ [Pflastersteine prallen nicht ab.]
Die Angeklagte wird nach ihrer zweiten Tat von der Polizei gestellt. Die Beamten halten ihr vor, dass sie verdächtigt wird, Gegenstände auf die Fahrbahn geworfen zu haben. Sie leugnet, sagt, dass sie vom Joggen käme. Natürlich, denkt man: Das ergibt doch keinen Sinn. Die Frau, deren Wunsch Inhaftierung ist, leugnet die Tat? Sie müsste es doch nur zugeben – dann stünde der Knast ihr offen. Sperrangelgeschlossen. Die junge Frau wird nicht verhaftet. Stattdessen wird sie eingewiesen: Psych-KG.

[Die Psychisch-Kranken-Gesetze bezeichnen die Gesetze der einzelnen deutschen Bundesländer, die es ermöglichen, für psychisch kranke Menschen im Falle akuter Selbst- oder Fremdgefährdung gegen ihren Willen die Unterbringung in einem psychiatrischen Fachkrankenhaus zu gestatten und anzuordnen. In vielen Bundesländern werden sie als PsychKG abgekürzt.]

Sie kommt in eine Klinik. Ihre Zimmernachbarin, sagt sie, sei nervig gewesen. Sie zündet einen Sessel an. Sie denkt nicht an den Tod, den ein Brand bringen kann. In eine Klinik habe sie nicht gewollt, sagt sie.
Am Ende des ersten Verhandlungstages hat der Richter noch eine Frage: „Wenn Sie unbedingt ins Gefängnis wollten, hätten Sie doch auch in ein Kaufhaus einbrechen können.“ Sie habe sich eine Woche vor den Taten für das Werfen entschieden, sagt die junge Frau. Den Beamten, die nach der Festnahme mit ihr zu tun – also zu reden – hatten kam sie entrückt vor. Abwesend.

Eines ihrer Opfer wird zum Gesicht: Als Zeugin sitzt die Frau im Saal und schildert ein Trauma. Beim Erzählen hat sie Mühe, die Fassung zu bewahren. Die Frau auf der Anklagebank vermeidet, scheint es, jeden Blickkontakt. Als sie im Januar oben auf dieser Brücke stand und die Barke warf, gab es unten auf der Bahn kein Gesicht. Es gab ein Auto, das von der Barke knapp verfehlt wurde. Leben und Tod – der Unterschied: ein Wimpernschlag.

Forever young

Am zweiten Tag der Verhandlung sagt die Mutter aus. Sie ist belehrt worden. Sie muss gar nichts sagen. Das Gericht darf daraus keinerlei Schlüsse ziehen. Das Gericht wird sich dann so verhalten, als sei sie gar nicht da. Sie will aussagen – will da, will vorhanden sein.

Sie erzählt von einer glücklichen Kindheit. Ihre Tochter sei immer sehr jung gewesen, sagt sie, und meint die frühe Einschulung. [Forever young.] Irgendwann in der Pubertät habe sie sich verhalten, als wolle sie nicht weiter. Irgendwann habe sie keine Lust mehr gehabt zu essen. Sie sei dann behandelt worden und zur Schule zurückgekehrt. Tochter und Sohn: Ein Ehepaar im Rosenkrieg. Durch Schweigen getrennt. („Die haben sich gehasst.”) Nach dem Abitur: Drei Monate nichts. („Andere gehen ins Ausland. Sie saß in ihrem Zimmer.“) Dann der Putzjob. Nachts. Dann die Schlafstörungen. Die eigene Wohnung. Der Ruhe wegen. Dann die erste Auffälligkeit: Die junge Frau setzt ein Auto in Brand. Ein Gutachten wird in Auftrag gegeben. Schizophrenie oder nicht? Eine Untersuchung („Die haben wir aus eigener Tasche bezahlt.”) ergibt, dass etwas mit dem Dopaminabbau nicht stimmt. Die Folge: Aggression. Auch die Mutter hat den Wunsch der Tochter mitbekommen: Ins Gefängnis wollte die. Vielleicht ging es ihr um Sicherheit. Um ein geregeltes Leben. Der Ausflug ins Hypothetische. Mehr bleibt nicht.

Ein Korsett

Der Psychiater spricht. Nach anfänglicher diagnostischer Verzweiflung im Angesicht einer zurückgezogenen Frau, entwickelt sich schließlich eine psychiatrische Gewissheit. Die junge Frau ist ernsthaft krank. Ihr Leben löst sich auf: Unfähig muss sie zusehen – glaubt, keinen Halt mehr zu finden.

Keine Struktur. Das Gefängnis soll zum Korsett werden. Gefängnisse sind das Gegenteil des Ichseins. Sie reduzieren den Menschen auf ein Diktat – auf das Äußere. Gefängnisse, auch das scheint die junge Frau zu denken, geben eine Struktur vor, in der sie weiterleben kann. Dieser Gedanke überdeckt alles andere.

Sie kann nicht an die Menschen denken, die in den Autos sitzen, die da unten über die Bahn rauschen an diesen beiden Tagen im Januar. Sie kanndarf diesen Gedanken nicht denken. Natürlich regt sich der Widerstand des Logischen. Wenn die Taten Eintrittskarte ins rettende Verließ sind, warum das Leugnen? Mit offenen Armen müsste sie die Polizisten empfangen und gestehen. Und: Sie muss doch wissen, was sie anrichtet. Aber: Einsicht das eine – Steuerungsfähigkeit das andere. Sie werden sich nicht treffen. Sie dürfen es nicht. Einsicht würde Einhalt gebieten. Aber: Die junge Frau ist längst Opfer der Psychose. („Wir wissen nicht, was da in ihr brodelt“, sagt der Gutachter.)

Als Psychose,  bezeichnet man eine psychische Störung, bei der eine erhebliche Beeinträchtigung der Wahrnehmung und Auffassung der erlebten Wirklichkeit – im Sinne einer Störung in der Verarbeitung von Sinneseindrücken – besteht.

Der Wunsch nach Halt löscht die Einsicht in die Folgen des Tuns und hebt die Steuerungsfähigkeit auf – so, wie die Sucht den Gedanken an Krankheit und Tod ausradiert. Natürlich wissen Raucher um die möglichen Risiken ihres Tuns. Schockierende Bilder auf Zigarettenschachteln sollen für Einsicht sorgen, aber: Die Einsicht mag vorhanden sein, die Steuerung muss abgeschaltet werden. So sieht es auch der Gutachter: Die Steuerungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Tat: Aufgehoben. Abgeschaltet.

StGB, Paragraph 21

Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20  bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.

Stadtmusikanten

Zurück zum Gutachten. Die Prognose: nicht gut. Nicht, wenn man ein kleines Zeitfenster betrachtet. Unter Medikamenten und zusammen mit einer – womöglich Jahre dauernden – Behandlung  ist Rettung möglich. Denkbar. Würde man die Frau jetzt entlassen – sie würde zum Opfer ihrer Psychose, zum Opfer der Angst vor der Haltlosigkeit. Und mit ihr würden andere zum Opfer werden. Natürlich – da ist der Widerspruch von Zielerreichung und Leugnen im Angesicht der möglichen Verhaftung. Die Logik muss sich dem Leidensdruck beugen. Was Menschen wie sie durchmachen, ist der Psychiater sicher, muss furchtbar sein. Man denkt an den 11. September. Man denkt an Menschen, die aus einem brennenden Haus in den sicheren Tod springen, der zum rettenden Abgrund geworden ist. Man denkt an die Stadtmusikanten: „Komm mit”, sagte der Esel zum Hahn, „etwas Besseres als den Tod finden wir überall.”

Das Korsett der Dinge

Der Verteidiger hat lange über den Widerspruch nachgedacht, dem das Gericht hinterherfragt. Seine Erklärung wird zum vorgezogenen Plädoyer. Der Richter lässt Freiraum und sagt am Ende:  „Wir sind ja noch beim Fragenteil. Also stellen wir dem Gutachter eine Frage: Ist das möglich?” Es geht darum, dass die junge Frau einerseits ins Gefängnis will, andererseits aber vielleicht nicht gestehen kann, weil sie ihre Eltern schützen möchte. „In der jungen Frau haben sich“, sagt der Gutachter, „Empfinden und Wirklichkeit längst von einander getrennt.“ Er spricht vom „Lack des Kulturgehorsams”. Das habe Freud gesagt. In der jungen Frau lebt am anderen Ende des Wunsches nach dem Gefängnis jenes angelebte, anerzogene Korsett der Dinge, die man nicht tut. Das Gericht fragt wiederholt dem zentralen Widerspruch hinterher. Vielleicht, meint der Gutachter, sei der Wunsch nach Gefängnis vorgeschoben, aber: „Niemand kann das wissen. Nur die Angeklagte.“ Sie flieht vor der Hölle der Einsicht, dass sie längst nicht mehr sie selber ist.

Finale

Prozesse können von unterschiedlichen Positionen gedacht werden. Es gibt unterschiedliche Zielsetzungen. Eine Verteidigung will das Beste für den Mandanten, die Staatsanwaltschaft vertritt die Anklage, das Gericht muss am Ende die Waagschale sein. Es ist eher selten, dass alle auf dasselbe Ziel hinarbeiten, aber manchmal – ganz manchmal nur – scheinen alle dieselbe Richtung einzuschlagen.

Der letzte Tag bringt zwei Plädoyers mit konrguenter Richtung. Die Entscheidung: Die junge Frau wird in die Forensik gehen. Sie braucht Hilfe. Sie möchte Hilfe. Ja – sie wollte ins Gefängnis, aber das Gefängnis ist nicht der Ort, an dem ihr zu helfen wäre. Der Staatsanwalt sieht das so, die Verteidigung sieht es so, das Gericht sieht es so. Trotzdem gibt es unterschiedliche Sichtweisen auf das Geschehene.

Wenn eine Frau von einer Autobahnbrücke eine Warnbarke auf die Fahrbahn unter sich wirft, vielleicht sogar gezielt, dann ist das was? Das Gesetz will es wissen. Muss es wissen. Gab es eine Tötungsabsicht zum Zeitpunkt des Wurfes? Der Verteidiger denkt: Es kann keine Absicht gegeben haben. Seine Mandantin – ein Kind ohne Einsicht in die Abläufe. Das kann man anders sehen. Natürlich kann sie eine Tötungsabsicht gehabt haben. Natürlich kann sie die Folgen dessen, was sie zu tun im Begriff war, einschätzen. Aber: Alle Konsequenzmechanismen waren abgeschaltet. Die Steuerungsfähigkeit, so hat es der Gutachter in seltener Eindeutigkeit gesagt, war vollkommen aufgehoben. Empathie mit denen, die unten auf der Straße unterwegs sind, gab es nicht.

Tauchfahrt

Die Juristen sind auf Tauchfahrt zum Kerngeschehen. Man muss ihnen nicht folgen können. Man nimmt zur Kenntnis, dass die junge Frau der Obhut der Forensik übergeben wird. Wie lange sie dort wird bleiben müssen – wer soll das sagen? Ihr Ziel ist nicht die Freiheit. Ihr Ziel ist das geregelte Leben. Halt. Sicherheit.

Im Gutachten hatte es geheißen, dass es fürchterlich sein muss, wenn jemand merkt, dass seine Persönlichkeit sich auflöst und nichts tun kann als zuzusehen. Die junge Frau wird, wenn alles gut läuft, mit Unterstützung von Ärzten und Arzneien einen Weg zurück in ihr Leben finden.

Ein letztes Wort nimmt sie nicht in Anspruch. Was sollte sie auch sagen? Ihren Wunsch hat sie längst mitgeteilt. Die Eltern: Ganz an ihrer Seite. Jetzt geht es um den Weg zurück zum inneren Frieden. „Wir sind auf diesem Weg oft allein gelassen worden”, hat die Mutter einmal auf dem Gang gesagt. Der Weg durch die und zu den Instanzen: Ein Hürdenlauf durch Unzuständigkeiten hier und Unfähigkeiten dort. All das muss jetzt heilen. Heilen müssen auch die Wunden in den Opferseelen. Niemand weiß, ob das funktionieren wird. Niemand weiß, ob die Frau, vor deren Auto die Barke landete, jemals wieder auf einer Autobahn wird unterwegs sein können, ohne diesen Schreckensgedanken.

Man geht nach Hause und denkt, dass das Räderwerk der Justiz gut funktioniert hat bei diesem Prozess. Eins hat ins andere gepasst. Das ist nicht bei jedem Prozess der Fall. Man wünscht der jungen Frau alles erdenklich Gute. Man wünscht ihr – irgendwann – ein intaktes Leben.

Foto: Rüdiger Dehnen