Schreibkraft
Heiner Frost

Sieben Siegel oder: die Rückeroberung des Friedens

Das Elend hat einen Umweg genommen: ein Prozess – erlebt vom Hörensagen.

„Strafverfahren gegen einen 50-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 52 Fällen in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauchs eines Kindes in 11 Fällen, in weiterer Tateinheit mit sexuellen Übergriffen in 5 Fällen und versuchten sexuellen Übergriffen in weiteren 5 Fällen. Darüber hinaus muss er sich wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften verantworten.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll es in den Jahren 1998 bis 2002 in den damals bewohnten Wohnungen des Angeklagten in Kevelaer und während zweier Urlaube in den Niederlanden zu mindestens 42 sexuellen Handlungen des Angeklagten zum Nachteil seines Mitte 1990 geborenen Neffen gekommen sein. Ferner soll er bis Mitte 2019 regelmäßig im Rahmen von sozialen Projekten/Jugendarbeit tätig geworden sein und in diesem Zusammenhang in 10 Fällen sexuelle Handlungen an Kindern vorgenommen haben. Im Rahmen einer am 11.07.2019 bei dem Angeklagten durchgeführten Wohnungsdurchsuchung sollen insgesamt 27 Lichtbilder mit kinderpornographischen Inhalten aufgefunden worden sein.“

Wenn ein Sozialarbeiter Kinder missbraucht, ist das ein bisschen so, als würden sie in der Autowerkstatt des Vertrauens die Bremsleitungen durchtrennen. Prozesse wie dieser erzählen nur von Opfern. Es sind Opfer ersten, zweiten, dritten Grades. Da sind erst einmal die, an denen ein Täter sich ausgelebt – die er benutzt hat. Meist schweigen sie anfangs: Manche vom Täter eingeschüchtert und andere – noch perfider ist das – sprechen sich selbst Schuld zu oder machen sich zum Verursacher.

Angstschweigen

Sie schweigen auch aus der Angst heraus, dass ihnen niemand glauben könnte. Da sind die Eltern – Opfer zweiten Grades. Opfer, in denen Verzweiflung sich breit macht – Verzweiflung über ein Versagen, das sie sich vorwerfen: grundlos in den allermeisten Fällen. „Warum“, fragen sie sich, „habe ich mein Kind nicht beschützt?“ Nach der Explosion schwirren Trümmerteile durch die Luft: Seelentrümmerteile. Auch die Familien der Täter sind betroffen – auch sie meist ohne Schuld. Und da sind die, denen beim Bekanntwerden eines Falles die Welt entgleitet. Bis zur Explosion kannten sie einen, von dem niemand wusste, dass er ein Täter war. Das Böse kommt nicht erkennbar daher.

Offene Seelen

Am Ende, das eigentlich kein Ende ist, wird verhandelt. Ein Gericht ist kein Stammtisch. Stammtische machen kurzen Prozess. Justiz tritt an, um im noch so schwach beleuchteten Sichtfeld Operationen an offenen Seelen auszuführen. Nie, nie, niemals kann aus dem Täter ein Opfer werden. Und doch muss gefragt werden, was einen zum Täter werden ließ. Meist ist, was zutage tritt, die Erkenntnis, dass die Tat mehr ist als ein Momentversagen. Erst recht dann, wenn Wiederholung ins Spiel kommt. Wie kann, fragt man sich, ein Täter mit seiner Schuld leben? Gutachter treten an, Sachverhalte zu (er)klären. Mit einer Schuld lässt sich nur dann (weiter)leben, wenn sie nicht als Schuld eintrifft, auftrifft. Nicht selten haben Täter einen Erklärungskosmos im eigenen Kopf – Argumente, die das eigene Handeln als Perle einer Kette darstellen. Man ist nur das Rädchen im Getriebe des Schicksals. Das Gute überwiegt.

Jeder Schmerz ist eine Tatsache

So treffen vor Gericht Schmerzen aufeinander. So viel ist wichtig: Jeder Schmerz – ob es der Schmerz der Opfer ist oder der der Täter – jeder Schmerz ist eine Tatsache. Sie existiert manchmal als Punkt in einem Menschen und manchmal als ein sich großflächig ausbreitendes Geplagtsein.

Justiz stellt in den seltensten Fällen Gerechtigkeit her. Sie ist dazu nicht in der Lage, denn Gerechtigkeit ist nicht objektivierbar. Justiz macht sich auf die Suche nach Gründen, sucht Motive und versucht, mit dem Geigerzähler des Gesetzes Strahlung detektieren und zu messen. Justiz synchronisiert Taten mit Gesetzen. Alles Synchronisieren ist Versuch: jede Tat – ein eigenes Universum. Vielleicht muss man trennen zwischen Gerechtigkeit und Gerichtigkeit. Recht – richtig – richten.

Lebensvernichtende Last

Justiz ist das Ohr, das nach allen Seiten ausgerichtet sein muss. Sie soll die Opfer – zumindest im Nachhinein – schützen und stellt Gewichtungen her; muss erkennen, welches Erklärungsmodell eines Täters vielleicht nur Blendwerk ist und wo der Täter, von dem alles ausging, auch ein Opfer gewesen sein könnte. Gerade Letzteres ist für die Opfer und ihre Familien schwer erträglich. Was kümmert sie das mögliche Leid eines Täters? Sie haben doch ein eigenes Leid, eine lebensvernichtende Last. Die einen fliehen ins Schweigen – andere ziehen Energie aus dem Reden, dem Erzählen.

Justiz muss den Überblick behalten. Verhandlungen können für die Opfer erste Station eines Heilungsprozesses sein und für die Täter ein Zwischenziel auf dem Weg zur Einsicht.

Erzählen

Manchmal haben Menschen vor Gericht zum ersten Mal die Gelegenheit, ihre Geschichte zu erzählen – ihren Schmerz auszubreiten: gehört zu werden. Wer gehört wird, gewinnt an Bedeutung. Manche der Oper haben ihr Leben auf diesen einen Tag ausgerichtet: Es ist der Tag, der ihr Leiden dingfest werden lässt.

Verhandlungen hinterlassen oft genug Ratlosigkeit. Sie werden zur Fragenschleuder: Da fragen – schlimm genug – Opfer nach der eigenen Schuld und da fragen sich Menschen, wie möglich sein und werden konnte, was geschehen ist. Verhandlungen, die mit nichts als einem Urteil enden, zeigen keine Richtung. Verhandlungen – gute Verhandlungen – sind wie ein Kompass ins Vergangene und damit richtungsweisend für das Künftige. Vielleicht. Was verhandelt wird, muss im Kopf der Beobachter ankommen – es muss eben dort zur Geschichte werden, die nachzuerzählen ist. Nur, wenn sich noch der letzte Zuhörer in die potentielle Rolle eines Opfers begibt und auch in die des Täters – nur dann tun sich Möglichkeiten auf. Möglichkeiten können Abgründe sein – sie können aber auch das Leben verändern und für eine andere Wachheit und also Wahrheit sorgen. Man geht in einen Prozess nicht wie ins Kino. Prozesse sind erst dann Richtungsanzeiger, wenn jeder in die Rolle des Regisseurs steigt, wenn alle Rollen besichtigt und verinnerlicht werden.

Scheitern

Oft genug erweisen sich diejenigen als stark, die viel zulassen im eigenen Kopf und die, die in der eigenen Seele Platz machen für das Eventuelle. Rezeptfans scheitern nicht selten. Goldene Regeln gibt es nicht.

Dass ein Sozialarbeiter Kinder missbraucht, ist schwer vorstellbar und andererseits: Wenn einer im Geld schwimmen möchte, ist er vielleicht in einer Bank gut aufgehoben. Dass einer sagt, die Kinder, die er als Blaupause für die eigenen Lustphantasien missbraucht hat, hätten es in der Regel nicht gemerkt, weil sie doch schliefen, ist eine dieser Schuldminderungsstrategien im Interesse des eigenen Mit-der-Schuld-leben-müssens. Es ist die uneindeutige Strategie des „Ja, aber …”.

Achtung

Man muss Achtung mitbringen: Achtung vor den Opfern, vor der seelenzerfetzenden Arbeit eines Gerichts, vor den Zeugen, den Anwälten und – das fällt meist am schwersten – vor dem Mensch auf der Anklagebank. Erst Achtung öffnet das Denken.

Prozesse sind Arbeit an einem gigantischen Mosaik, das aus verschiedenen Blickwinkeln zu sehen ist. Wer nie die Position wechselt, kann Dinge übersehen. Positionen sind etwas anderes als Standpunkte, obwohl – rein technisch – Positionswechsel den Wechsel des Standpunktes erfordern. Wer in einem Prozess nicht gewillt ist, alle Positionen jederzeit zu ändern, zu bedenken und zu hinterfragen, erhöht damit unweigerlich die Möglichkeit des Scheiterns.

Kalkulation?

Kinder berührt zu haben, die schliefen, mag das Grauen mindern (sie haben ja nichts davon mitbekommen), offenbart aber andererseits ein kalkuliertes Maß an Perfidie: Wer nichts mitbekommt, wird nicht so leicht zum Ankläger. Und wie oft hört man, dass „sie es doch auch gewollt haben”. Wer sich nicht wehrt, stimmt zu. In einer Welt, in der alles richtig läuft, bräuchte es keine Prozesse, aber dieser Gedanke entlarvt sich selbst als Utopie.

Natürlich gibt es auch vermeintliche Opfer, die zu nichts anderem antreten als zur Vernichtung eines vermeintlichen Täters. Hier zeigt sich die Herausforderung des Systems Justiz: kein Fall ist wie der andere. Niemand, der bei Rot über eine Ampel fuhr und dabei einen schweren Unfall billigend in Kauf nahm, könnte sagen: Bisher war die Ampel immer auf Grün, wenn ich drüber fuhr. Es gibt weder für Täter noch für Opfer ein Gewohnheitsrecht und wer mitbekommt, wie dreist heute vor Gericht gelogen wird, dem kann nur angst und bange werden. Ein Sozialarbeiter vergreift sich an Kindern: schlimmstmöglich  und durch nichts entschuldbar. Trotzdem muss das System Justiz zum Röntgen antreten.

Jeder

Justizia muss alles sehen und trägt doch eine Augenbinde. Hier liegt die Herausforderung. In Prozessen treffen Interessenvertretung aufeinander. Immer wieder sitzt man erschüttert da und fragt sich, wie ein Mensch einem anderen antun kann, was da verhandelt wird. Trotzdem: Wer von sich annimmt, niemals Täter sein oder werden zu können, wird zum grausamen Richter. Die schlimmste aller möglichen Vorstellungen ist am Ende nicht die von Täter und Tat – es ist die Vorstellung, dass man selbst dort auf der Anklagebank sitzen könnte. Mit dieser Vorstellung trifft der Tod ein und die Hoffnung tritt auf: Es geht um Trost und die Rückeroberung des Friedens.

 

Später tritt ein Gutachter auf. Es gelte, die Verdienste des Angeklagten in den Blick zu nehmen. (Das alte Lied: Was verbindet den Künstler mit seinem Werk? Eine Namensparade setzt sich in Gang. Wagner könnte genannt werden aber auch Jackson. Neuerdings: Handke. Und: Polanski. Unterweger, Kinski, Allen, Spacey, Caravaggio.)

Therapie

Vielleicht, so der Gutachter, der zu den Taten zurückgefunden hat, sei das alles therapierbar. Er jedenfalls biete sich an, den Angeklagten zu behandeln. Vielleicht – er sagt das nicht wörtlich – mangele es am richtigen Sex. In vielen Männern wohne der Drang zum Pädophilen. Die meisten sind Kontrolleure, Handhaber. Der Angeklagte: ein Gefallener. Ein Freund des Angeklagten, so liest man, habe nie und nimmer gedacht, dass …

Man möchte jetzt in keine Opferhaut schlüpfen müssen – nicht in den Köpfen derer anwesend sein, denen es ja vermeintlich gut geht, denn glücklicherweise haben sie ihr Missbraucht-Werden verschlafen. Und der Neffe?

Wenn du’s nicht tust

Justiz sucht nicht nach künstlerischen Verdiensten, wenn es eine Straftat zu richten gilt. Ja – ein Täter hat sich gestellt. Dem Gericht. Sich selber. Aber: Hätte er sich gestellt, wenn es nicht die „Drohung“ des Neffen gegeben hätte: „Wenn du’s nicht tust, tu ich es.“ Unterstellungen – egal, in welche Richtung sie sich auf den Weg machen – helfen nicht weiter.  Justiz ist kein Stammtsich.

Ist der Angeklagte in seiner Tat angekommen? Hält man es aus, in Taten wie diesen anzukommen? Die Opfer werden nicht nach dem Ankommen gefragt. Sie sind ohne Chance – schlaflos oder nicht. Täter beginnen nicht selten eine Selbsthypnose. Wieder ist man glücklich, dass die Plätze auf der Richterbank vergeben sind. Man schläft schlecht. Wo ist dieser pädophile Anteil im eignen Denkenfühlen? Siehtdenktfühlt man nicht, was nicht gesehengeühltgedacht werden darf? Muss sich einer nicht bremsen, wenn ihm klar wird, dass selbst schlafende Kinder auch Kinder von Eltern sind? Nichts nützt. Es gibt – auch das ist evident – Eltern, die ihre eigenen Kinder missbrauchen … zum Kauf anbieten. Nein – dieser Angeklagte ist einen solchen  Weg nicht gegangen. Natürlich muss auch gefragt werden, wie es sein kann, dass jemand in die Schachtel mit den Zigaretten greift, auf der eine Warnung aufgedruckt ist, bei der es um das eigene Leben geht. Es hilft nicht. Was also soll man verlangen, wenn einer scheinblind ist? Es ist so leicht, anderen Fragen zu stellen.
Man wartet auf das Urteil. Es kann am Ende nur Gerichtigkeit bringen. Vielleicht ist Gerechtigkeit eine spezielle Form der Utopie. Was ist Gerechtigkeit in einem Fall wie diesem?

Man denkt an die Wahrheits- und Versöhnungskommission in Südafrika: Alles Versöhnen beginnt mit einem Dialog – alles Annähern mit dem Versuch, sich auf die andere Seite zu begeben.

Die Rückeroberung des Friedens

Das Urteil am Freitag. 12.30 Uhr. Die Plädoyers: Abseits der Öffentlichkeit. Wenn ein solcher Fall eintritt, braucht es am Ende ein Gericht, das sich mit der Erklärung dessen, was als Strafe verhängt wurde, Zeit lässt – ein Gericht, das tief hinabsteigt in die Seelenwindungen von Opfern und Tätern.

Das Urteil: eine erste Zäsur. Ein Anhalten nach der Atemlosigkeit des Prozesses. Urteile können Gräben ausheben, vertiefen – aber sie können auch ein erstes Entgegenkommen sein, können Einsichten einleiten, Beschwichtigung verbreiten. In einem Prozess wie diesem sind Unversöhnlichkeiten angelegt. Trotzdem muss am Ende ein Loslassen beginnen können. Schuld ist nur schwer mit Zeit synchronisierbar. Drei Jahre, neun Monate …

Im Kern weise

Es geht um unverletzte Blicke. Im Urteil wird Größe gesucht. Zu einem Urteil möchte man aufschauen können, weil es im Kern weise ist – unvoreingenommen. Alles beginnt mit einer Zahlenkombination: drei Jahre, neun Monate – ein Nichts, wenn es niemand erklärt. Das Gericht beginnt mit dem Auftragen der Wundsalbe. Da gab es ein Gutachten, dem die Kammer zu folgen geneigt ist, aber es gab in diesem Gutachten „unglückliche Formulierungen”. Eine Kammer ist kein Elefant – das Gutachten nicht der Prozellanladen. Fest steht aber: beim Gutachten scheint einiges zu Bruch gegangen zu sein. Die Kammer zieht Trennlinien: ein fundiertes, objektives Gutachten einerseits – einige unglückliche Formulierungen des Gutachters andererseits.  Kantenglättung. Vielleicht ist es gut, dass viele der direkt Betroffenen jetzt nicht anwesend sind.

Wiederfinden

Das Gericht sieht beim Angeklagten echte Reue. Es gab ein umfassendes Gestehen. Das muss sich in der Strafe wiederfinden. Das Gericht sieht aber auch einen Angeklagten, dessen Steuerungsfähigkeit niemals eingeschränkt war. Es sieht einen Angeklagten, der Urvertrauen erschüttert hat. Das Leben der Opfer ist ein Weiterleben – von außen schwer einsehbar. Was machen Taten wie diese aus ihren Opfern? Taten machen nichts – es sind die Täter. Hier ist einer, der jederzeit wusste, was er da tut. Da  ist einer mit Jungs auf großer Fahrt und weiß, was passieren kann, passieren wird. Es ist irgendwie Teil seines Plans. Nach dem ersten Vorfall hätte der Täter, so die Kammer, die Fahrten beenden und sich in Therapie begeben müssen. Er hat es nicht getan. „Sie wollten diese Gelegenheiten ausnützen”, sagt der Vorsitzende.

Phantasien sind nicht strafbar

Ja – der Angeklagte führte abseits seiner pädophilen Neigungen ein „normales” Sexualleben. Es mag Frustrationen gegeben haben, aber zu deren Bewältigung hätte es andere Möglichkeiten gegeben. Dann ein Satz, der wie an einer Staumauer strandet: Phantasien sind nicht strafbar. Ja – wenn sie Phantasien bleiben. Hier ist ein Angeklagter, der sich auf die Phantasien eingelassen – sie in Realitäten umgesetzt hat. Da ist einer, der sich an schlafenden Kindern vergriffen hat. Das Urvertrauen ist doppelt beschädigt, wenn nicht vernichtet. „Es lässt sich im Rahmen eines Prozesses nicht klären, wie die Auswirkungen solcher Taten im Leben der Opfer aussehen.” Einige der Opfer hätten – so die Kammer – all das „ganz gut verarbeitet”. Eine Außenansicht. In der Akte, so der Vorsitzende, habe gestanden, dass „einige es gut weggesteckt hätten”. Die Kammer weist darauf hin, dass kaum etwas zweideutiger aufzufassen ist. Fest steht: Da ist Selbstwertgefühl geschädigt – vielleicht zerstört – worden.

Die Qual des Schweigens

Im Hintergrund immer die Qual des Verschweigens. Einige der Opfer haben sich zu weiteren Ferienfreizeiten angemeldet. Was hätten sie auch sagen sollen? „Ich mag nicht mehr mitfahren.“ Wie hätten sie begründen können, was ihnen nur Ahnung war? Da ist einer, der Vorbild war – einer, zu dem man aufschaute; einer, der sich engagiert hat. Aber all das ist geschmolzen in der Hitze des abgeschmolzenen Vertrauens. Vertraut haben nicht nur die Kinder. Auch ihre Eltern haben sich nicht vorstellen können, was da passierte. Hier liegt die Wurzel der Ohnmacht. Ohnmächtig sein – ohne Macht sein: ahnungslos. Zahlen in einem Urteil sind nur selten Klebemittel für Vertrauensscherbenhaufen. Ein großer Schlag: die Unglücklichkeiten in den gutachterlichen Formulierungen. Das Gericht erwähnt diese „unglücklichen Formulierungen” zweimal – lässt aber keinen Zweifel daran: das Gutachten – objektiv.

Geschaffen, geplant, ausgeführt

Der Angeklagte hat sich, auch das sagt die Kammer, keine Sorgen gemacht. Aus Betreuung hat er Beherrschung gemacht. Schuldminderung? Nein. Da hat einer Situationen bewusst geschaffen und dann geplant … ausgeführt. Die Taten: nicht vereinzelt. Nicht zufällig.

„Ihre berufliche Existenz ist nun erschüttert, vielleicht auch vernichtet, aber das haben Sie sich zuzuschreiben”, sagt der Vorsitzende. Der Haftbefehl wird aufrecht erhalten. Die Kammer sieht Wiederholungsgefahr.

Loslassen?

In knapp vier Jahren wird der Angeklagte sein Leben wieder betreten – wer weiß wie? Im Knast sind Menschen wie er im schlimmsten Fall Ausgelieferte. Sie sind diejenigen, auf die alle mit Verachtung herabschauen. Die Kammer hat aufrichtiges Bereuen gesehen. Jetzt aber muss die Tat beim Täter eintreffen. Der Prozess allein reicht dafür in der Regel nicht aus. Man wünscht sich, dass auch die Opfer sich in diesem Urteil irgendwie aufgehoben, verstanden, respektiert fühlen. Es braucht Nachdenken auf allen Seiten – es braucht Demut beim Täter und es braucht die Bereitschaft zum allmählichen Loslassen bei den Opfern – bei den Eltern.

Wege öffnen

Und das Gericht? Es ist kaum möglich, ein Urteil so umfassend zu begründen wie diese Kammer es getan hat. Es ist nichts offen geblieben. Diese Kammer, denkt man, ist niemandem etwas schuldig geblieben. Natürlich denkt man, ist es für Opfer und deren Eltern schwer, all das zu erleben, aber der Prozess hat ein Schweigen gebrochen, das ansonsten in größere Katastrophen geführt hätte. Das Ureil und vor allem dessen Erklärung eröffnet Wege, die keine Rückwege sein können, denn ein ‚zurück‘ kanndarf es für niemanden geben. Zeit heilt nicht alle Wunden, aber sie stellt Abstand her. Prognosen kann es nicht geben – nur gute Wünsche, von denen niemand ausgeschlossen sein darf. Niemand.