Schreibkraft
Heiner Frost

Kleine Fische oder: Irgendwo im Nirgendwo

„Mama, könntest du mir einen Gefallen tun und für mich kurz nach Holland fahren?“ Mütter können nicht aus ihrer Haut. Frau M. tut ihrem Sohn den Gefallen und sitzt Monate später auf der Anklagebank. Was wird ihr vorgeworfen? Einfuhr von Drogen in nicht geringer Menge und Beihilfe zum Handeltreiben. Das klingt nicht gut.

Kassel Haarlem

Am Tattag muss Frau M. von Kassel bis nach Haarlem. Das sind knapp über 400 Kilometer. Damit es nicht gar so langweilig ist, fragt sie eine Freundin, F., ob die Lust auf einen Ausflug hat. F. sagt ja. Die beiden haben sich länger nicht gesehen. Die Fahrt: eine Annäherung. Zeit, wieder ins Gespräch zu kommen. Jetzt sitzt auch F. auf der Anklagebank: mit gefangen …

Irgendwo im Nirgendwo

Als F. – die beiden Frauen sind kurz vor der niederländischen Grenze – ihre Freundin nach dem Grund der Reise fragt, erfährt sie, dass es um eine Drogenkurierfahrt geht. M. hat‘s von Anfang an gewusst. F.s erster Impuls: Am liebsten würde sie aussteigen und heimfahren – zurück nach Kassel. Aber was soll sie tun mit 64 Euro in der Tasche und „irgendwo im Nirgendwo“?
Auf der Rückfahrt werden die beiden kontrolliert. Man findet knapp fünf Kilogramm Marihuana im Kofferraum das Wagens – das ist das 86-fache der geringen Menge.

Unter Aufsicht

Interessantes Detail am Rande: F. wusste zunächst nichts vom Sinn und Zweck der Fahrt – die Bundespolizei schon. Zwei Tage vor der Fahrt hatten die Beamten einen Hinweis von Kollegen aus Kassel bekommen. Während die beiden Damen sich auf den Weg machten, während sie in Holland die Drogen entgegennahmen, während sie zurückfuhren, wusste die Polizei also längst Bescheid. Ein Kennzeichen war übermittelt, an die niederländischen Behörden weitergegeben und dort ins System eingegeben worden. „In Holland gibt es ja überall Kameras. Sobald ein gesuchtes Kennzeichen gesichtet wird, bekommen die Kollegen eine SMS mit den Standortdaten quasi zeitgleich aufs Smartphone gesendet“, erklärt ein Beamter. Eine überwachte Fahrt also.

Besser Sie kehren um

Ein Zwischengedanke: Hätten die Behörden von einem Mordplan gewusst, hätten sie ihn wohl verhindert. Die Drogenfahrt haben sie durchgehen – die Frauen gewähren lassen. Man fühlt ein Fragezeichen. Später wird einer von M.s Verteidigern diesen Gedanken ansprechen und gleichzeitig sagen, dass er das nicht zum Thema machen will. Was, denkt man, wäre wohl passiert, wenn man die beiden Damen bei der Einreise nach Holland angehalten und ihnen gesagt hätte: „Wir wissen, was Sie planen. An Ihrer Stelle wäre es besser umzukehren.

Keine zwei Minuten

Die beiden Damen auf der Anklagebank sind Rentenerinnen. Beide geben auf die Frage des Vorsitzenden nach ihren Berufen ungegendert „Rentner“ an. Zwei Frauen ohne strafrechtliches Vorleben. M.s Sohn allerdings, hat einiges auf dem Kerbholz. Nicht nur das: Der junge Mann steht noch unter Bewährung. Auch er: in Haft. Irgendwo in Kassel. Für den Prozess bringt man ihn nach Kleve. Er macht von seinem Recht der Aussageverweigerung Gebrauch. Erstens muss er sich nicht selbst belasten und zweitens handelt es sich ja bei einer der Angeklagten um seine Mutter. Keine zwei Minuten dauert die Nichtaussage. „Sind Sie eigentlich noch mit Frau M. befreundet?“, fragt der Vorsitzende die F. Ihr einfaches „Ja“ wird mit einem fragenden Blick quittiert.

Kein minderschwerer Fall

Die Staatsanwältin beantragt für M. drei Jahre und sechs Monate. M. sitzt seit der Festnahme in Untersuchungshaft. F. wurde nach einem Monat aus der Haft entlassen. Drei Jahre beantragt die Staatsanwältin für sie. Der Staat sieht keinen minder schweren Fall. Wie denn auch – bei knapp fünf Kilogramm Marihuana? Die Verteidiger sehen den Fall anders. Da sind die Geständnisse, da ist die Tatsache, dass die Drogen nie in den Handel gelangen konnten. Schließlich fand, was sich am Tattag ereignete, quasi unter Aufsicht statt. Die Angeklagten – im fortgeschrittenen Alter und nie in Erscheinung getreten. Zwei reine Westen bis zu jenem Verhängnistag. F. wusste zudem nichts von alledem. Zumindest wäre alles andere ihr nicht nachzuweisen. Nachdem sie es wusste, stellte sich für sie die Frage: Wo hätte sie hingesollt – fünf Kilometer vor der Grenze „irgendwo im nirgendwo“?

Eine große Dummheit

Die Verteidiger der M. sehen einen minder schweren Fall und F.s Verteidigerin ist derselben Ansicht. Mehr noch: Sie fordert für ihre Mandantin einen Freispruch.
Hinten im Saal weint ein Baby. M. ist zwischenzeitlich Großmutter geworden. Seit der Inhaftierung: Kein Kontakt zur Familie: Corona. Keine Besuche. Das Skypen hat der Vorsitzende nicht erlaubt. Als der Sohn seinen Kurzauftritt hatte, schluchzte hinten die junge Mutter. Jetzt ist es das Kind. („Mama, kann du mir einen Gefallen tun?)
Die letzten Worte: M. sieht eine große Dummheit. Nie wieder wird sie so etwas tun. Tränen. F. möchte nichts sagen.
Zwanzig Minuten nimmt sich die Kammer Zeit, um ein Urteil zu finden. Zwei Jahre, sechs Monate für M. – dasselbe für F. Es folgt eine aufwändige Begründung, die klarmacht, dass beide Strafen vom Ergebnis her identisch sind, aber auf höchst unterschiedliche Weise gefunden wurden. Der Strafrahmen bei M. war wesentlich höher (zwei bis 15 Jahr Jahre) als bei F. (sechs Monate bis elf Jahre und drei Monate). M. und F. sind letztlich kleine Fische. Gehilfinnen in einer untergeordneten Rolle. F. hat sich der Beihilfe zur Einfuhr in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben schuldig gemacht. M. ist – was die Einfuhr angeht, Täterin: Sie hat am Steuer gesessen. Den Wagen gefahren. Allein schon das lässt eine bloße Beihilfe in puncto Einfuhr ausscheiden.
Natürlich: Sie hätte sich nie und nimmer einlassen dürfen. Und F.? Sie hätte, sagt der Vorsitzende, im selben Augenblick, als sie erfuhr, um was es ging, aussteigen müssen. Im wörtlichen und im übertragenen Sinn. Sie hätte zur Polizei gehen und Anzeige erstatten sollen. (Aber die wussten es doch eh schon, bevor F. es wusste, denkt man.)
Immerhin: Der Haftbefehl gegen M. wird um 12.52 Uhr aufgehoben – die Kammer sieht keine Fluchtgefahr. „Sie können gehen.“ Was lernen wir: Jeder sollte wissen, wann Nein zu sagen ist, aber: Die Dinge sind nicht immer einfach.