Schreibkraft
Heiner Frost

Draußen scheint die Sonne

Kaum jemand wird bezweifeln, dass es Menschen gibt, die sich selbst belügen, aber wie sieht es mit folgender Frage aus: Kann einer sich selbst bestehlen – kann er also stehlen, was ohnehin ihm gehört oder ihm zumindest zusteht?

Geduld

Ein junger Mann lebt in einer Wohngruppe. Vieles ist geregelt. Er erhält Taschengeld … und er erhält Lebensmittelgeld. Um die vier Euro sind es, die er täglich ausgezahlt bekommt. (Andere bekommen ihr Geld wöchentlich oder einmal im Monat.) Der junge Mann fragt eine Betreuerin nach seinem Lebensmittelgeld. Vorher hat es innerhalb der Wohngruppe Reibereien gegeben – irgendwie steht der junge Mann unter Strom. Sein Zimmer soll er in Ordnung bringen, heißt es einmal – ein andermal ist von einer aufzuräumenden Gruppenküche die Rede. Der junge Mann – Geduld gehört eindeutig nicht zu seinen Stärken – stürmt irgendwann das Büro der Betreuerin. Er will jetzt sofort sein Geld. Die Betreuerin holt eine Tasche aus einem Safe. Im Safe: Taschen für jeden Bewohner. Darin: Das Geld. Während die Betreuerin ein Formular ausfüllt, spürt sie „eine Wucht im Rücken“. Sie fällt – verletzt sich am Finger. Der junge Mann nimmt das Geld aus der Tasche an sich. Es ist seine Lebensmittelgeld-Monatsration. Man schreibt den 13. des Monats.„Er hat“ – da ist sich die Opferzeugin sicher – „mich berührt.“ Die Berührung: Anlass für den Sturz. Der Sturz: Ursache für die Verletzung. „Das ist“, sagt sie „Fakt.“ Bei ihrem Alter passt es nicht so ganz. 58 sei sie, sagt sie und die Vorsitzende bittet um nochmaliges Nachrechnen. Das neue Ergebnis: 63. Was tut das zur Sache? Nichts. Vielleicht.
Der junge Mann erzählt eine andere Geschichte. Ja, er sei aufgebracht gewesen, weil er sein Geld nicht gleich bekam. Ja, er sei ins Büro gestürmt, sei ziemlich aufgeladen gewesen. Und Nein – er habe die Frau nicht berührt. Auf gar keinen Fall.

Kein Diebstahl – kein Raub

Eben hier liegt der Knackpunkt. Angeklagt ist der junge Mann wegen Raubes. Raub = Diebstahl plus (vorsätzliche) Körperverletzung. Zurück zum Anfang? Wenn einer Geld an sich nimmt, das ihm zusteht – kann das Diebstahl sein? Wenn es aber keinen Diebstahl gab, kann erst recht kein Raub stattgefunden haben. Wenn aber niemand sich selbst bestehlen kann, wie kann eine Anklage zugelassen werden, in der es – wie hier – um Raub geht? Ab wann gehört das Taschen- oder Lebensmittelgeld dem, dem es zusteht? Vor der Auszahlung? Nachher?
Eine Dame von der Jugendgerichtshilfe spricht über den jungen Mann: Er ist eines von neun Kindern einer Familie, in der nicht alles rund zu laufen scheint. Der junge Mann – das schwarze Schaf. An Bord seines Lebens: ADHS. Er hat es nicht mit der Geduld. Das Wort der Stunde: Bedürfnisaufschub. (Man denkt an Sonne und Corona.) Der junge Mann wird lernen müssen, das Geduld zum Erwachsenwerden und -sein gehört. Er hat längst eingesehen, dass, was er getan hat ein Fehler war.

Vier Joints

Zeit zu erwähnen, dass in der Anklage ein weiterer Punkt aufgeführt ist: Besitz von vier Joints. (Marihuana.) Er sei, sagt der junge Mann, jetzt bei der Suchtberatung und „trocken“. Zwei Vorstrafen gibt es auch. Diebstahl die eine, sexueller Missbrauch die andere. Längst hat die Vorsitzende erklärt, dass nicht sicher sei, ob es um Raub gehe. Außerdem sei, sagt sie, auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung denkbar.
Die Dame von der Jugendgerichtshilfe regt einen Arrest an. Die Staatsanwältin sieht – es hat sich abgezeichnet – keinen Raub. Körperverletzung sei es gewesen. Ganz ohne Frage. Der junge Mann müsse sich klarmachen, dass die Grenze zum Raub nur einen Hauch entfernt gewesen sei. In Sachen Drogen: ein Verbot. Dazu: regelmäßiges Screening.
Die Verteidigerin plädiert für einen Freispruch. Man könne die Wahrheit nicht herauslösen aus den Aussagen der Betreuerin und ihres Mandanten. Im Zweifel also …

Wochenendarrest

Die Vorsitzende sieht es anders. Sie verhängt einen Wochenendarrest, der wohl leider nicht unmittelbar vollstreckbar sei. Bedürfnisaufschub, denkt man. Dazu natürlich ein Drogenverbot, regelmäßiges Screening.
Auch die Richterin macht noch einmal klar, dass es leicht auch ein Raub hätte werden können. Aber sie nennt – gut so – auch Positives beim Namen: „Sie sind schon weit gekommen“, sagt sie. „Sie haben Helfer an Ihrer Seite. Sie haben schon viel gelernt, aber Sie müssen weiter lernen.“ (Die Geduld.) „Ich behalte die Sache mit den Drogen im Auge und wir würden uns freuen, wenn wir Sie hier nicht mehr wieder sehen.“ Ach ja: Auch die Vorsitzende und ihre beiden Schöffen sind von einer fahrlässigen Körperverletzung ausgegangen. „Sie haben diese Berührung, die zum Sturz der Zeugin geführt hat, nicht mitgeschnitten“, erklärt die Vorsitzende und fügt hinzu: „Das war natürlich keine Absicht. Aber sie sollten auch einmal darüber nachdenken, wie sich die Zeugin gefühlt hat.“ Den Wochenendarrest, der den jungen Mann jetzt erwartet, nennt die Vorsitzende eine „unabdingbare Erfahrung“.
Es ist, so viel steht fest, mit Umsicht verhandelt worden. Verteidigung und Staatsanwalt erklären Rechtsmittelverzicht. Das Urteil ist gültig. Draußen scheint die Sonne …