Schreibkraft
Heiner Frost

Böse Geister

Die Frage schneidet ins Hirn wie damals in Bunuels Film „Le Chien Andalou“ das Rasiermesser in den Augapfel. Schmerz wird fühlbar. Die Angeklagte möchte vom Gericht wissen, wie lange denn ihr Aufenthalt im Krankenhaus dauern wird … ?

Was Worte auslösen

Die Angeklagte: eine Frau aus Kambodscha. Ein Wort löst Bilder aus dem Granit der Geschichte: Kambodscha. Khmer rouge. Pol Pot. All das hat nichts mit der heutigen Verhandlung zu tun, aber irgendwie stellen sich ungefragt Bilder und Begriffe ein. Wenn einer „Pisa“ sagt, denken viele an einen schiefen Turm.
Die Frau auf der Anklagebank ist von asiatischer Zerbrechlichkeit: Wenn Durchzug im Raum ist, möchte man sie festhalten, damit sie nicht davongeweht wird. Ihre Stimme: fast unhörbar. Und doch ist sie angeklagt, zwei gefährliche Körperverletzungen begangen zu haben – an ihrem Ex-Ehemann. Der ist 40 Jahre älter und hat sie während einer Busreise in Thailand kennengelernt. Man kann sich nicht wehren gegen Bilder, die jetzt eintreffen. Der Mensch ist eine Assoziationsmaschine. Die beiden haben zunächst in Thailand gelebt, dann kurz in Holland, danach in Deutschland. 2014 die Hochzeit – drei Jahre später die Scheidung. Trotzdem haben die beiden weiterhin zusammen gewohnt.

Kopfnuss

2018 kamen die Geister. Einmal hat X. ihrem Schon-Ex-Mann eine Kopfnuss gegeben und dessen Nase ramponiert – ein anderes Mal hat sie seinen blanken Schädel mit einer Buddha-Figur getroffen. „Warum haben Sie das getan?“, fragt der Vorsitzende. Ein verschwindendes Kopfschütteln. Die Frau möchte nichts sagen. Niemand würde ihr glauben, lässt sie den Übersetzer mitteilen. Kurz vorher wurde die Anklage verlesen. Man kam sich vor wie in einem Sketch. Der Staatsanwalt brauchte fünf Minuten – der Übersetzer zwölf. Warum dauert das so lange? Spräche ein Franzose, ein Italiener, ein Spanier – es würden erkennbare Sprachfetzen auftauchen. Jetzt hört man – zum ersten Mal im Leben: Khmer. Und natürlich versteht man nichts. Gar nichts. Selbst der Tonfall des Übersetzers baut keine Brücken.

Lange Zähne

Die Angeklagte ist allein erschienen. Sie hat die bösen Geister nicht mitgebracht. Neuerdings bekommt sie Medizin und die Geister geben Ruhe. Vorher war einer der Geister auch in ihren Mann gefahren. Der hatte dann lange Zähne bekommen. Die Geister: Farben, die sprechen und Anweisungen erteilen.

Zwei Fronten

Nach dem Vorfall mit der Buddha-Figur erstattet der Ex-Mann – auf Anraten seiner Tochter aus erster Ehe – Anzeige. Die erste Frau: gestorben im selben Jahr, als der Mann nach Thailand reiste und die X. kennenlernte. Die Tochter aus erster Ehe: Älter als Frau X. aus Kambodscha.
Der Ex-Mann kämpft an zwei Fronten: Da ist die Frau – er liebt sie noch immer – und da sind die Geister. Später wird der Staatsanwalt sagen, dass der Mann nicht auf einem Rachefeldzug unterwegs war. Der ältere Herr hätte gern seine Frau zurück, wenn alles wieder werden könnte wie zu der Zeit, bevor die Geister kamen. Sie kocht auch so lecker.
Als der Vorsitzende nach Daten fragt, wendet sich der Mann immer wieder Hilfe suchend an X. Die Kommunikation der beiden: fast melancholisch. Aggressionen sind nicht zu spüren. Eher ein gegenseitiges Hilfesuchen.

Zerbrechlichkeiten

Der ältere Herr kennt sich aus: Auch seine erste Frau hatte psychische Probleme. Er hat gespürt, wenn die Geister zu X. kamen – wenn sie zu X. sprachen. „Erklären Sie uns das“, bittet der Vorsitzende. „Das kann ich nicht erklären. Bei einem Menschen, den Sie kennen, spüren Sie doch, wenn etwas nicht stimmt“, sagt der Mann – irgendwie fast hilflos und man denkt, dass sich vielleicht zwei Zerbrechlichkeiten gefunden haben. Justitia aber ist blind: Sie möchte alles erklärt bekommen – braucht das Wie und das Was und das Warum. Justitia ist eine Ärztin: Kein Rezept ohne Diagnose.

Ja, aber

Ein Gutachter diagnostiziert paranoide Schizophrenie. Die Medikamente, die der Frau in der Klinik gegeben wurden, haben die Geister abgedrängt. Das ist schon jetzt zu spüren. Kein beschleunigtes Denken mehr und kein schnelles Sprechen. Keine Wahnwahrnehmungen. Keine Wahngedanken, aber auch noch keine Distanz zum eigenen Kranksein: keine Einsicht. Aber: X. glaubt jetzt nicht mehr an die Geister. Das hat sie selber gesagt. Dem Gutachter aber fehlt es an Einsicht. Gutachten sind Ja-Aber-Sammlungen. Es gehe der Angeklagten anscheinend besser, aber sie empfinde sich nicht als krank. Was ist zu tun?

Unbefristet

Im Pressespiegel zum Verfahren heißt es: „Die Angelegenheit wird vor dem Landgericht Kleve verhandelt, da der Beschuldigten die unbefristete, geschlossene Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach Paragraph 63 Strafgesetzbuch droht.“ Das Kernwort: unbefristet. Stellt ein Mensch aufgrund seiner psychischen Erkrankung eine Gefährdung der Allgemeinheit dar, wird über eben jenen Paragraphen nachgedacht. Der Gutachter sieht eine Gefährdung. Das Problem: Würde man die Frau entlassen, hätte sie kein intaktes soziales Umfeld. Zurück zu dem Mann, der sagt, dass er sie noch immer liebt? Der Gutachter hält das für keine gute Idee.
In Klammern

Die Verteidigerin stellt die Entscheidung ins Ermessen des Gerichtes und spricht dann gewissermaßen „mal in Klammern“: Hätte sich nach dem ersten Vorfall jemand der Sache angenommen, „säßen wir heute höchstwahrscheinlich nicht hier“. Es wäre eine Einweisung nach dem „Psychisch-Kranken-Gesetz“ (PsychKG) erfolgt. Jemand hätte eine Diagnose erstellt, eine Therapie wäre angeschoben worden. All das hier und heute, so die „Klammer-Botschaft“ der Verteidigerin, wäre höchstwahrscheinlich nicht erforderlich gewesen.
Jetzt aber geht es um die unbefristete Unterbringung der X. in einem psychiatrischen Krankenhaus. Der Staatsanwalt beantragt genau das.

Keine Strafe

Das Volk spricht: „Wir ordnen die Unterbringung nach Paragraph 63 des Strafgesetzbuches an.“ Das Gericht sieht eine Gefährdung. Eine Betreuung? Nicht ausreichend. Der Vorsitzende erklärt seine Entscheidung. Zwischendurch schüttelt die kleine Frau X. immer wieder den Kopf. „Wir können das jetzt nicht diskutieren“, sagt der Vorsitzende, „ich kann nur versuchen, Ihnen unsere Entscheidung zu erklären.“

Wer soll‘s sagen?

Das Urteil, erklärt der Vorsitzende, sei keine Bestrafung. „Es geht darum, dass Ihnen geholfen wird. Es geht darum, dass Sie Therapie-Angebote bekommen.“ Nach zehn Minuten des Erklärens fragt X über ihren Dolmetscher: „Wie lange muss ich im Krankenhaus bleiben?“ Soll jetzt jemand ihr sagen: „Für immer, wenn‘s nicht gut läuft.“ Das wäre Seelenfolter. Man wird, erklärt der Vorsitzende, in regelmäßigen Abständen den Gesundheitszustand überprüfen. „Ihre Anwältin wird Ihnen das in Ruhe erklären.“ Ob die Geister sich ins Fäustchen lachen, jetzt?
Post an Frost