Schreibkraft
Heiner Frost

Am Abgrund oder: allein ist nicht allein genug

Besser, man weint nicht, obwohl Tränen in der Luft liegen. Das Leben ist zu einem Rundflug angetreten. In Fetzen fliegt es durch den Saal. Dass der eigene Vater seine Enkelin drei Mal da unten befingert, ist irgendwie nicht vorstellbar. Die Phantasie reicht nicht bis an diesen Punkt.

Strafverhandlung gegen einen 60-Jährigen aus Rees wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in drei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit versuchten schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und Vergewaltigung in zwei Fällen in Tateinheit mit Körperverletzung. Laut Darstellung der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte sexuelle Handlungen Anfang 2019 an seiner damals 3-jährigen Enkelin in Rees vorgenommen haben. Darüber hinaus soll er von seiner Ehefrau […] mit Gewalt sexuelle Handlungen erzwungen haben.

Vater, Ehemann, Opa

Dass derselbe Mann seine Frau zu dem zwingt, was man Oralverkehr nennt, macht wortlos, aber es verlässt nicht den Bereich dessen, was vorstellbar ist. Dass der Mensch, der über 20 Jahre Vater, Ehemann und später Opa war, so etwas tun kann, reißt eine Familie in Stücke. Es gibt, denkt man, keine Vergebung. Woher soll das Vergeben denn kommen, wenn der Boden, auf dem man gestanden, gelebt, geliebt hat, unter den Füßen verschwindet? Woher soll Vergebung kommen? Wenn ein Traum zerplatzt, eine Illusion –  etwas, das andere Familie nennen …

Ganz sicher

Da sitzt auf der Anklagebank ein Mensch, der alles zugibt und nicht weiß, wie das passieren konnte. Zumindest das mit der Enkelin. Nie hat er vorher über so etwas nachgedacht – nie Kinderpornos gesehen. Er besitzt nicht einmal einen Computer, geht also nicht ins Netz – nicht in das Netz jedenfalls, das sich weltweit nennt. Da sitzt einer, der selbst zur Polizei gegangen ist, „weil ich meine Enkel schützen wollte“. Später allerdings erfährt man, dass es im Haushalt des Angeklagten Pornohefte gegeben haben soll. Und hätte er sich nicht selbst angezeigt – die Tochter hätte es getan. Ganz sicher.

Es schmerzt

Die Vergewaltigung der eigenen Frau: Folge einer mit den Jahren eingetretenen Ödnis, die – das soll hier festgemauert werden – nichts entschuldigt. Die Frau hat vor Jahren eine Totaloperation gehabt. Verkehr fand nur noch selten statt. Eigentlich will man nicht ins Leben dieser beiden hinuntersteigen – nicht hinterherschleichen: es schmerzt.

Depressive Episode

Der Mann auf der Anklagebank steckt anscheinend (scheinbar?) ratlos im eigenen Leben. Er war und ist in Behandlung. Depressive Episode. Jetzt bekommt er Medikamente. Er war in einer Klinik. Zwangseinweisung. Auf eigenen Wunsch. Über die Taten ist nicht geredet worden in der Therapie. Falsch: Es wurde wenig darüber gesprochen. Später erfährt man, dass da einer sich irgendwie allem verweigert hat.

Nein gelernt

„Was haben Sie gelernt während der Therapie?“, fragt der Vorsitzende. „Ich habe gelernt, das Wort Nein zu akzeptieren.“ In der Therapie hat der Angeklagte auch seine neue Lebensgefährtin kennengelernt. Alles läuft gut jetzt. Auch die Sache mit dem Sex. Die Ehefrau ist auf dem Weg zur Ex-Ehefrau. Die Scheidung läuft. Im Saal treffen zwei Welten aufeinander. Die Welt der Familie, zu der es keinen Kontakt mehr gibt, ist – vermutet man – eine Welt aus Hass, Verletzungen und Scherben. Eine schwarz gestrichene Welt.

Zeugen

Erst mit den Zeugen treffen in diesem Prozess Elend, Verwüstung, Trostlosigkeit und völlige Ohnmacht ein. „Wir hatten ein Scheißleben“, sagt der Sohn unter Tränen. „Ich hatte gedacht, wir würden zusammen alt werden“, sagt eine vom Leben – nein: von ihrem Mann enttäuschte Frau, die von ihrer Tochter so beschrieben wird: „Die war einfach abhängig von dem. Die hat sich aufgegeben. Die ist einfach nur dick geworden. Die saß nur noch rum.“

Hier. Jetzt.

Sie alle müssten nichts sagen. Das Gesetz schützt Kinder und Eheleute vor der Zerreißprobe, gegeneinander aussagen zu müssen. Jeder Zeuge, auf den das zutrifft, wird belehrt. „Sie müssen hier gar nichts sagen.“ Aber: Sie wollen aussagen. Sie wollen reden – wollen der Ohnmacht mit Worten entkommen. Alles muss raus. Hier. Jetzt.

Strafprozessordnung, Paragraph 52: Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt: 1. der Verlobte des Beschuldigten; 2. der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht; 2a.  der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht; 3. wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.

Zuhören – weiterleben

Das Zuhören verursacht Schmerzen und man denkt: Wenn das Zuhören schon weh tut, wie ist es, all das erleben zu müssen? Der Angeklagte – eine Doppelexistenz. Jekyll und Hyde. Da sitzen zwei und scheinen nicht zu wissen von der Existenz des jeweils anderen. Geniales Täuschungsmanöver oder Untergang im eigenen Leben? Das konstruiert man sich zusammen, um diese Erzählung schadlos zu überstehen.

Steuerungsfähigkeit

In einer Verhandlungsunterbrechung hat das Gericht einen Psychiater herbeitelefoniert. Er soll ein Gutachten erstatten. „Wir meinen, dass wir uns das mit fachlicher Hilfe genauer ansehen müssen“, sagt der Vorsitzende. Es geht um die aufgehobene oder eingeschränkte Steuerungsfähigkeit. Die Frau, die Tochter, der Sohn – man findet sie alle an dieser Abrisskante, die das Erträgliche vom Unerträglichen trennt. Da sitzen sie und versuchen, trotz allem irgendwie sachlich zu bleiben. Der Sohn sagt: „Das ist nicht mehr mein Vater.“ Die Ex-Frau fragt den Richter: „Wissen Sie eigentlich, wie weh das tut?“ Sie meint ihren Körper, den der Angeklagte benutzte wie einen Gegenstand. Sie meint auch ihre Seele. Sprachlos ist das Entsetzen im Saal. Was sollkann man denn auch sagen? Die Sprache stellt nichts mehr zur Verfügung. Das Ende des Beschreibens ist erreicht.

Gute Seiten?

„Er hatte doch auch seine guten Seiten“, sagt die Frau und es wirkt wie der zum Scheitern verurteilte Versuch, die zerstörte Vergangenheit zu erklären. Vielleicht hätte man sich selbst von diesen Aussagen ausschließen sollen, wenn das Gericht es nicht tut. Und doch sitzt man da und sucht nach Erklärungen. Dass diese Menschen noch leben wirkt wie eine Heldentat. Wenn sie das Leben schaffen, wird man selber ja wohl noch das Zuhören ertragen. Es ist am Ende eine Repsektsbezeugung.

Alles in Ordnung

Der Mann auf der Anklagebank ist ein Mensch, der eine Familie hatte. Es fällt schwer, ihm nicht den Ort zu wünschen, an dem er da sitzt. Justiz hat andere Aufgaben. Vorne am Richtertisch: Menschen, die alles tun, um jene Atmosphäre zu schaffen, die die Opfer vor dem Verlorensein rettet. Und wäre da nicht die Zeugenbetreuerin, die im Saal alles im Blick behält – die Seelen, die Menschen, die Spannungen – man möchte nicht dabei sein.
Am Ende des ersten Tages: Die neue Lebensgefährtin. Alles sei in Ordnung, sagt sie. Auch die Sache mit dem Sex. Sie lächelt.

Zukunft?

Die Zukunft? Der Angeklagte spricht mit verschwundener Stimme: „Das hängt davon ab, wie das hier zu Ende geht.“ Das Echo der Aussage des Sohnes frisst sich in den Saal zurück: „Manchmal bin ich dazwischen gegangen, wenn der was von meiner Mutter wollte. Ich habe dann gesagt: Jetzt reicht‘s.“ Und manchmal habe die Mutter zum Vater gesagt: „Dann mach‘s doch, damit Ruhe ist.“ Bei Vollmond sei es immer am schlimmsten gewesen. Der Richter fragt nach. Längst weint auch der Mann auf der Anklagebank.
Wer soll all die Tränen weinen, die hier geweint werden müssen?
Wer kann vergeben? Wer kann vergessen? Kann man vergeben, ohne zu vergessen? Geht es umgekehrt? Man möchte verschwinden. Sich verkriechen. Allein sein, aber: allein ist nicht allein genug. Schreiben statt schreien.

Zweiter Verhandlungstag

Loslassen

Urteile sind multifunktional. Der Staat stellt Grenzsteine auf. Urteile können Endpunkte sein – sind aber wesentlich häufiger Etappenziele. Für die Täter markieren sie den Anfang dessen, was Strafe genannt wird und zu Einsicht führen soll. Für Opfer markieren sie die Solidarität, die der Staat ihnen erweist. Sie sind Startpunkte für Aufarbeitung und Verarbeitung. Sie können den Beginn eines Heilungsprozesses markieren und den Opfern Wege des Loslassens aufzeigen.
Wie bestraft man einen, der seine Familie emotional auslöscht, indem er die eigene Enkelin missbraucht und seine Frau zwei (mindestens) Mal vergewaltigt hat? Da sitzt ein geständiger Täter – einer, der sich selbst angezeigt und Taten eingeräumt hat, die man ihm sonst nicht hätte nachweisen können?
Hinten im Saal: zerstörte Existenzen – Menschen, denen das Urvertrauen abhanden gekommen ist und die sich am Ende Hilfe durch eben jenes Volk erhoffen, in dessen Namen geurteilt wird und als dessen Teil sie sich empfinden. Was ist passiert, dass einer wie der Angeklagte etwas Derartiges tut?

Ein Hilfsmittel

Ein Gutachten muss her. Ist einer, dem der Missbrauch der eigenen Enkelin zur Last gelegt (drei Fälle hat er zugegeben) und den er eingeräumt hat – ist so einer noch bei Trost? Das Gesetz spricht nicht von Trost – es sucht nach eingeschränkter Schuld- und Steuerungsfähigkeit.
Ein Gutachter hat ein Gespräch geführt. Der Angeklagte hat das Gespräch nach drei Stunden abgebrochen und einen neuerlichen Termin am Folgetag abgelehnt. Das ist die Ausgangslage am zweiten Verhandlungstag. Die Kammer schlägt Grenzpflöcke ein: „Wenn Sie das Gutachten noch möchten, muss es jetzt und hier gemacht werden“, sagt der Vorsitzende. Hinten im Saal löst, was hier und jetzt passiert, Fassungslosigkeit aus.
Prozesse bringen Menschen an Grenzen. Manchmal sind es die Täter, ein andermal die Opfer und manchmal ist es auch die Justiz. „Das kann doch nicht wahr sein“, empört sich eine Frau im Zuschauerraum und fügt hinzu: „Das ist doch wohl ein Witz.“ Übersetzung: So viel Rücksicht auf einen Täter, auszuhalten von den Opfern, übersteigt das emotionale Fassungsvermögen. Eine Grenze ist erreicht. Es ist die Grenze des Erträglichen für alle, die zum Ende kommen wollen und ein Urteil erwarten.

Unauffällig

Für ein gutes Urteil werden manchmal Hilfsmittel gebraucht. Gutachten können Hilfsmittel sein. Ein Tauber, der auf der Straße einen Unfall verursacht, weil er eine Hupe nicht gehört hat, die ihn warnen sollte, wird anders beurteilt werden müssen, als ein Ignorant. Es ändert nichts an den Folgen des Unfalls, aber es hat etwas mit der Schuldfähigkeit zu tun.
Ob dieser Angeklagte einem Zwang folgend getan hat, was er getan hat – ob er einsichts- und schuldfähig war, als er die Taten verübte –, ist eine Feststellung, die Richter zu treffen haben. Aber sie holen sich Hilfe. Gutachter werden beauftragt und je vollständiger das Gutachten, um so genauer die Analyse. Das zu verstehen, übersteigt oft das Fassungsvermögen der Geschundenen.
Der Gutachter stellt fest, dass nichts „Unnormales“ an diesem Mann ist. ‚Unauffällig‘ lautet die Vokabel. Beim Artikulieren hat es der Angeklagte schwerer als andere. Zu manchen Dingen führen ihn keine Worte. Er kann nicht beschreiben, was vorging, als er die Taten beging. Der Gutachter wird später sagen, dass es „keine Tat ohne Intention“ gibt. Eine Intention muss es gegeben haben – zu erfahren gibt es nichts darüber. Es gibt keine Worte. Ihm werde das nie wieder passieren, habe der Angeklagte gesagt und man denkt an Lydia Benecke, eine Psychologin, die in der Forensik tätig ist. Einem Täter, der so etwas sage, stelle sie gern die Frage, ob er sich eine Woche vor der Tat habe vorstellen können, sie (die Tat) zu begehen. Meistens sei die Antwort „Nein“. Wenn einer sich vor seiner Tat so etwas nicht vorstellen konnte, wie kann er dann wissen, dass es nie wieder passiert?

Gräben, Gräber

Der Angeklagte sehe sich, so der Gutachter, als einen sozialen Menschen. Hinten reißt ein solcher Satz Gräben in die Seelen. Gräber irgendwie auch. Sätze wie dieser sind schwer zu ertragen für die, die ge- und betroffen sind. Der Angeklagte habe gesagt, er hoffe, dass es „gut ausgehe“. Bewährung vielleicht?
Der Staat fordert vier Jahre, sechs Monate und berücksichtigt dabei natürlich, dass da einer Taten eingeräumt hat, die man ihm nicht hätte nachweisen können. Die Nebenklage schließt sich an und lässt den Angeklagten wissen, dass die Familie kein Zeichen der Reue habe feststellen können. Alle Brücken sind eingerissen – lange schon.

Niemand kann es wissen

Man will jetzt nicht als Verteidiger plädieren. Aber Verteidigung ist unverzichtbarer Teil jedes Prozesses. Als der Verteidiger sagt, dass die Enkelin unbeschadet davongekommen ist (er sagt es nicht wörtlich so), hält es die Mutter nicht mehr auf dem Sitz. Sie flieht aus dem Saal. Draußen auf dem Gang hört man sie schreien.
Es ist ein Schreien, auf dessen Grund ohnmächtige Wut und dumpfe Verzweiflung wohnen. Niemand kann wissen, was in fünf Jahren ist und wie es dem Kind dann geht. Die Verteidigung plädiert für eine Strafe von zwei Jahren. Vorher ging es im Zusammenhang mit den „Taten zum Nachteil der Enkelin“ um die Erheblichkeitsschwelle. Eigentlich ein Begriff aus dem Wirtschaftsrecht.

Kein gutes Ende

Die Sache ist nicht gut ausgegangen. Sie konnte nicht gut ausgehen. Im Knast steht, wer sich an Kindern vergangen hat, auf der untersten Stufe der Hierarchie. Selbst Mörder werden auf ihn herabschauen. Der Angeklagte wird nicht unmittelbar festgenommen. Es besteht keine Fluchtgefahr. Er kann nach Hause. Er wird schlecht schlafen Urteile sind Signale – an die Täter, an die Opfer. Gibt es ein angemessenes Urteil? Wer will das sagen? Vieles ist nicht zu heilen.

Nachtrag

Eine Nachbarin ruft in der Redaktion an. Ein guter Text. Sie bedankt sich. Gestern hat sie „den draußen in der Nachbarschaft gesehen“. Kann das sein? Warum sitzt der nicht längst hinter Schloss und Riegel. Läuft herum als sei nichts gewesen. Und die Frau? Die Kinder? Kann doch nicht sein. Darf doch nicht sein. Wer erklärt ihr das? Wer entscheidet so etwas? Wir sind alle fassungslos …