Schreibkraft
Heiner Frost

Der falsche Mann – eine Fortsetzung

Foto: Rüdiger Dehnen

Vielleicht muss man von Gleichgültigkeiten berichten. Um Hass ist es nie gegangen. Vielleicht muss man nach der Funktionalität eines Systems fragen, das nicht mehr den Menschen dient, sondern sich selbst. Man kann 100 Fragen stellen. Die Geschichte ändert sich nicht.

Foto: Rüdiger Dehnen

Es ist eine Katastrophe in kleinen Schritten. Eine Katastrophe der kleinen Schritte. Man muss die Geschichte eines Mannes erzählen, dessen Tod längst ohne Bedeutung ist. Amed Amed ist ein Politikum. Er ist zur Streitaxt geworden in einem Kampf, der – wenn alles gut läuft – wenigstens Zustände ändern, verbessern wird.

Tröpchen-Infusion

Kafka hätte diese Geschichte nicht besser erfinden können – in ihrer Aussichtslosigkeit, in ihrem Vergrabensein, in ihrer tonlosen Tragik. Katastrophen lösen Suchen aus und Beben. Meist geht es um Schuldzuweisungen. Fast immer stellt sich heraus, dass es da nicht „den Einen“ gibt, dessen Schuhe groß genug wären, die Schuld hinein zu schieben. Es gibt nicht „den Einen“, an dem sich alles festmachen – durch den sich alles erklären ließe. Katastrophen sind Tröpfchen-Infusionen: Eins kommt zum anderen. Da steht das Fass – niemand denkt ans Überlaufen. Jeder ist doch nur ein Tropfen. Wenn dann doch etwas passiert, beginnt die hektische Suche nach dem Fehler. Verantwortungen werden durchgereicht. Niemand will mit dem Schwarzen Peter allein sein. Niemand will ohne Stuhl dastehen, wenn die Musik aufhört. „Wir sind nie davon ausgegangen, dass jemand, der bei uns sitzt, unschuldig ist“, sagt einer aus dem Knast. Naivität oder notwendige Selbsthypnose?

Der Anfang

Ein Tag im Juli. Es ist ein Freitag. Es ist der 6. Juli. Die Geschichte beginnt wie viele Geschichten. Nichts an ihr ist besonders. In Geldern wird ein Mann festgenommen. Er soll an einem See Frauen sexuell belästigt haben. Die Freiheitsentziehung erfolgt wegen Beleidigung auf sexueller Grundlage. … Die Person führte keine Personalpapiere mit. Bei der Identifikation wurde festgestellt, dass gegen den Beschuldigten zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Hamburg … bestehen. Als Name wird Amed Amed eingetragen. Der Mann ist am 1. Januar 1992 in Aleppo, Syrien, geboren. Es ist 15.40 Uhr. Gegen Amed Amed liegen also zwei Haftbefehle vor.
In der Einlieferungsanzeige (17.25 Uhr) wird festgestellt: Der Mann heißt Ahmad Amad, ist am 13. Juli 1992 geboren. Er führt ein Einwegfeuerzeug, eine Nettokarte, eine Sparkassenkarte auf den Namen Ahmad Amad, ein Paar Schuhe und eine kurze Hose mit sich. (Gemäß Einlieferungsanzeige der Polizei Geldern vom 6. Juli (Aktenzeichen ….) wird bescheinigt: Keine Personalpapiere. Lediglich eine Sparkassenkarte (BLZ …. Konto …)]. Eingetragener Name: Ahmad Amad. Ein Chaos setzt ein.

Geldern

Der Mann, der jetzt – obwohl auf der Sparkassenkarte etwas anderes steht – Amed Amed heißt, wird in die Justizvollzugsanstalt Geldern gebracht. In Geldern findet am 6. Juli eine Zugangsuntersuchung statt. Amed Amed gibt an, suizidgefährdet zu sein. Er wird in den besonders gesicherten Haftraum (BGH) gebracht: Keine Möbel, französische Toilette im Boden, Matratze am Boden, Möglichkeiten, einen Gefangenen am Boden zu fixieren. Dauerüberwachung möglich. Kameras vorhanden. Suizidgefährdete Häftlinge werden regelmäßig kontrolliert und in der Regel nicht in einem Einzelhaftraum untergebracht, der Gefangenen laut Strafvollzugsgesetz zusteht.
[Im Personalblatt (JVA Geldern) sind zu Amed Amed, geboren am 1. Januar 1992, Geburtsland Syrien, Bekenntnis ohne Angabe, Familienstand ledig, ohne Beruf und Kinder drei weitere Namen eingetragen: Amedy G., geboren am 1. Januar 1992; Ahmad Amad, geboren am 31. Januar 1997; Ahmad Amad, geboren am 31. Juli 1997. Bemerkung: Suizidgefahr, darf nicht alleine bleiben.] Fazit 1: Auf dem Personalblatt steht Amed Amed – auf der Einlieferungsanzeige Ahmad Amad. Amed Amed verbringt in Geldern drei Tage (bis zum Montag) im BGH – anschließend wird er zur JVA Kleve transportiert.

[Der Gefangene befindet sich seit dem 06. 07. 2018 in Haft, nachdem er der JVA Geldern durch die Polizei zugeführt wurde. Erstmals wurde dort am 07. 07. 2018 eine besondere Sicherungsmaßnahme in Form der Unterbringung im besonders gesicherten Haftraum wegen akuter Form der Suizidgefahr angeordnet. Diese wurde am 09. 07. 2018 umgewandelt in die Unterbringung auf einem Gemeinschaftshaftraum mit zuverlässigen Gefangenen.]

Kleve

Ein erstes Mal spaltet sich die Geschichte. In Hamburg gibt es einen Mann, bei dem noch „Strafen offen sind“. Er heißt nicht A.A. – er heißt Amedy G.. G. hat Aliasnamen. Einer davon: Ahmad Amad. Für den wirklichen Ahmad Amad existiert also ein Haftbefehl, der eigentlich A. G. gilt. Ein erster Fehler. Man fragt sich: Gibt es denn Fingerabdrücke eines Mannes, der in Hamburg bereits verurteilt wurde? Werden sie abgeglichen mit den Fingerabdrücken des in Geldern Verhafteten?
[„Wir haben hier teils Gefangene mit bis zu 20 verschiedenen Namen. Wenn die ohne Papiere zu uns kommen, wird es schwer, deren wirkliche Identität festzustellen“, sagt ein Mitarbeiter der JVA Kleve später. Er sagt auch, der Gefangene habe zu keiner Zeit erkennen lassen, dass er nicht der sei, für den man ihn halte. Er habe lediglich darauf hingewiesen, dass man bei seinem Geburtsdatum wohl etwas falsch gemacht habe. „Der Mann hat keine Angaben zu Verwandten gemacht. Er hat nicht telefoniert. Er hat keine Post erhalten. Er wollte zu niemandem Kontakt aufnehmen. Er hat uns nur gesagt, sein Vater wohne in Bonn und seine Mutter sei in der Türkei.“]
Am Dienstag, 10 Juli, wird A.A. in die JVA Kleve gebracht. „Wenn wir einen Gefangenen bekommen, dessen Identität von der Polizei festgestellt wurde, gibt es doch für uns keinen Grund, an dieser Identität zu zweifeln“, sagt ein Justizvollzugsbeamter der JVA Kleve. A.A. habe zu keinem Zeitpunkt kommuniziert, dass er nicht der ist, der da in Hamburg gesucht wird.
[[Aus einem Gedächtnisprotokoll des Gesprächs mit dem Psychologischen Dienst: Nachdem man […] Platz genommen hatte, wurde A. zu Beginn des Gesprächs nach der korrekten Aussprache seines Namens befragt. (Üblicher Gesprächsbeginn zwecks Schaffens einer Kontaktebene.) An seine Antwort anknüpfend wurde Herr A. diesseits nach der richtigen Schreibweise seines Namens gefragt und (auf den Papierbogen deutend) erwähnt, dass mehrere unterschiedliche Schreibweisen seines Namens vorlägen. Herr A. beugte sich über den ihm vorgelegten Personalbogen, wies auf die Schreibweise Ahmad Amad und bezeichnete diese als die richtige Schreibweise seines Namens. (Tonfall ruhig, erklärend, sachlich.) Herr A. fügte beiläufig an, seinen Namen auch „nie anders als so“ angegeben zu haben. Auf das auf dem Personalbogen hinter jedem Namen notierte Geburtsdatum „31. 07. 1992“ weisend, ergänzte Herr A., dass er immer auch gesagt habe, am 13. 07. 1992 geboren zu sein. Alle anderen Namen und Daten rührten daher, dass die Polizei seine Angaben „falsch protokolliert“ habe.]]
Längst setzt das Gehirn Urängste frei: Da sitzt man als Ergebnis einer Verwechslung im Knast – noch dazu mit dem eigenen Namen. Nun ja – vielleicht ist beim Datum etwas durcheinander geraten, aber wenn doch jemand fragt, ob man man selber ist – was lässt sich antworten? Überall regiert das Vertrauen auf ein – in ein System. Da ist der Staat – da ist das System. Wenn sich also weit weg in Hamburg ein anderer (d)einen Namen borgt – ein Mann, der dort bereits ein rechtskräftiges Urteil hatte, dann müsste es doch Fingerabdrücke geben. Fingerabdrücke sind eindeutig, oder?
[Am 10. 07. wurden die Festnahmeanzeige, die Haftbefehle sowie die dazugehörige Telefaxanforderung … an die Staatsanwaltschaft Hamburg übersandt. Die Mitteilung ging dort am 12. 07. ein. Mit Schreiben vom 20. 09., welches am 24. 09. … in Geldern einging, bat die Staatsanwaltschaft Hamburg um Erkenntnisse zu den Personalien des Festgenommenen und gegebenenfalls um Übersendung von Nachweisen.]
Es stellt sich heraus, dass der A. G. in Hamburg ein dunkelhäutiger Mann aus Mali ist. Das kann nicht sein. Ist die Justiz farbenblind? „Die Kollegen hatten kein Foto von dem Mann“, sagt Peter Brock, Landesvorsitzender des Bundes der Strafvollzugsbediensteten. Einer der Bediensteten aus Kleve fragt rhetorisch? „Ja, glauben Sie denn ernsthaft, dass wir nichts unternommen hätten, wenn A. uns gesagt hätte, dass er nicht der ist, für den wir ihn halten?“

Unauffällig

A.A. war im Knast unauffällig:
13 Juli, 17.17 Uhr: „Hat heute aus Langeweile die Rundfunkantenne seines Radios abgebrochen.“ 20. 07., 11.27 Uhr: „Legt ein ruhiges und unauffälliges Verhalten an den Tag.“ 05. 08., 16.08 Uhr: „Bisher keine negativen Auffälligkeiten. Verhält sich ruhig und freundlich. Anliegen werden ruhig und klar vorgetragen.“ 2. September, 12.38 Uhr: „Verhält sich auf dem Haftraum ruhig und freundlich.“

[[Am 10. 07. 2018 wurde der Gefangene der JVA Kleve zufgeführt. Die besondere Sicherungsmaßnahme sollte hier übernommen werden. Da der Gefangene angab, eine Selbstverletzung auch in Gemeinschaft nicht ausschließen zu können, wurde er auf einem Beobachtungshaftraum untergebracht. Die regelmäßige Beobachtung im Zeitabstand von  maximal 15 Minuten wurde angeordnet. Am 17. 07. 2018 wurde die Aufhebung der besonderen Sicherungsmaßnahme überprüft. Wegen der kurzen Verweildauer konnte vom hiesigen psychologischen Dienst [Kleve] keine differenzierte Feststellung getroffen werden. Die besondere Sicherungsmaßnahme wurde deshalb aufrechterhalten. Am 03. 09. 2018 vermerkte der psychologische Dienst zu einem Gespräch mit dem Gefangenen, dass sich dieser freundlich und auskunftsbereit zeigt. Der Gefangene machte widersprüchliche Angaben zu seiner Person, ließ jedoch keine Anzeichen mehr für Instabilität erkennen. Hinweise auf eine etwaige Suizidalität konnte ebenfalls nicht festgestellt werden. Am 04. 09. 2018 wurde die besondere Sicherungsmaßnahme aufgehoben. Gegen den Gefangenen wurde bis zum 22. 08. 2018 eine Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten wegen Diebstahls vollstreckt. Seit dem 23. 08. 2018 wird eine Ersatzfreiheitsstrafe von 57 Tagessätzen zu 5,00 Euro vollstreckt, ebenfalls wegen Diebstahls. Der Entlassungszeipunkt ist auf den 18. 10. 2018 notiert.]]

Ein Brand

Montag, 17. September: „Um 19.18 Uhr gingen mehrere Lichtrufe verschiedener Häftlinge in der Zentrale ein.“ [Lichtrufe werden mittels eines Knopfes in der Zelle – von den Gefangenen Ampel genannt – ausgelöst. Im Abteilungsbüro und an der Tür der jeweiligen Zelle leuchtet dann ein Signallicht auf. Zusätzlich wird ein akustisches Signal gegeben. In Kleve sitzen rund 250 Gefangene ein. Durchschnittlich wird pro Tag 2.000 Mal der Lichtruf betätigt.] Am 19. September hat es – ungefähr zum Zeitpunkt des Brandes – auch einen Lichtruf aus der Zelle mit der Nummer 143 gegeben. Neun Sekunden lang hat Kommunikation stattgefunden. Neun Sekunden – ein blinder Fleck. Ein Schatten.
Einer der Beamten: „Es gab auf den Abteilungen eine sehr große Unruhe. Gefangene haben gegen Türen getreten, Lichtrufe wurden ausgelöst. Wir sind dann zunächst dahin, wo es am lautesten war.“ In die Zelle 343 – zwei Etagen über dem eigentlichen Brandherd – war durch ein offen stehendes Fenster infolge des Kamineffektes Rauch eingedrungen. „Wir haben dann die Gefangenen aus der Zelle in andere Zellen umgeschlossen.“ [Umschließen: Gefangene zu anderen Gefangenen auf die Zelle schließen.] Das gleiche Prozedere wiederholte sich bei Zelle 243 in der 2. Etage. Schließlich wurde die Tür von 143 geöffnet, wo ihnen – laut Protokoll – A.A. entgegentaumelte.
Die Lichtrufe der Gefangenen erfolgten um 19.18 Uhr. Bereits um 19.20 Uhr wurde bei der Feuerwehr ein Notruf der JVA abgesetzt. A. A. wurde mit schweren Verbrennungen in ein Bochumer Krankenhaus gebracht, wo er am 29. September verstorben ist.

Unwürdig

„Seitdem ist eine Hetzjagd im Gange, deren Ausmaße unvorstellbar sind“, sagt Peter Brock in einem Interview. „Wir empfinden die Bewertung dieses tragischen Ereignisses – vor allem von Seiten der Politik – als absolut unwürdig. Die Landtagsopposition und die Medien skandalisieren den Zellenbrand in Kleve. Niemand schreibt etwas darüber, was unsere Kollegen ohne Rücksichtnahme auf die eigene Gesundheit geleistet haben, um den Gefangenen zu retten.“ Ganz im Gegenteil – man stelle die Beamten fast schon als Verbrecher hin – werfe ihnen unterschwellig einen Mord vor. Ein solcher Zustand, so Brock sei unhaltbar. Es gehe nicht mehr um den Menschen A. A. – „machen wir uns nichts vor: Das Ganze ist längst zum Politikum geworden. Es geht darum, dass Köpfe rollen sollen.“ Brock sagt auch: „Die Kollegen hier haben bei dem Brand alles richtig gemacht. Wenn man es schafft – und so ist es ja hier gewesen – denjenigen herauszholen, in dessen Zelle es brennt, dann ist das eine verdammt gute Leistung der Kolleginnen und Kollegen. Und darüber spricht am Ende niemand.“ Und: „Dieses tragische Ereignis steckt allen Kolleginnen und Kollegen in den Knochen. Da geht man nicht einfach zur Tagesordnung über. Das ist eine Katastrophe.“

Ein Bild

31. Oktober, 10.50. Foto-Termin am Außenfenster der Zelle 143 auf einem der Innenhöfe der JVA Kleve. Gefangene nutzen die Fenster als Kühlschrank – legen abends beispielsweise die Milchpackungen zum Kühlen nach draußen. Im Fenster der Zelle 143: Ein Tetrapack H-Milch. „Ultrahoch erhitzt“, steht darauf und es raubt einem den Atem.
Man spult die Gedanken zurück an den Anfang. Es muss sich, denkt man, etwas finden lassen. Es kann nicht sein, dass ein solcher Tod so sinnlos gewesen sein soll. Man wird an den Strand der eigenen Urangst gespült: Lebendig im Sarg, geistig normal in der Psychiatrie oder … als Ergebnis einer Verwechslung im Knast. Eben das macht eine Geschichte wie die des Todes von A. A. zu einer noch größeren Tragödie als sie es ohnehin schon ist. Natürlich liest es sich herzlos, wenn einer schreibt: Suizide in einer Justizvollzugsanstalt lassen sich ebensowenig verhindern wie irgendwo sonst. Man hofft, dass eine Geschichte wie die von A. A. die Menschen im Vollzug noch weiter sensibilisiert und weiß gleichzeitig, dass es den nächsten Suizid mit Sicherheit geben wird. In der JVA Kleve gehen seit Wochen täglich Fragenkataloge ein. Hunderte Fragen werden gestellt. Die Aufklärung geht ihren Weg, aber draußen – im Netz und den anderen Medien, hat A. A. längst Platz gemacht für andere Geschichten. Geht es bei dieser Geschichte um Gleichgültigkeiten? Vielleicht nicht einmal das. Vielleicht möchte man sich darauf verlassen können, dass das System Justiz, was auch immer passiert, den Menschen dient und nicht umgekehrt. Vielleicht führt eine Geschichte wie die des jungen Syrers dazu, dass Selbsthypnose nicht mehr stattfindet. Jeder, der einsitzt, kann unschuldig sein. Am Ende sollten Vorurteile rollen – keine Köpfe.

Fragen

Natürlich bleiben Fragen. Im Zentrum steht die Frage nach der Verwechslung. Wie kann es sein, dass jemand für jemand anderen gehalten wird, der anderswo (in Hamburg) verurteilt wurde und von dem – möchte man meinen – Fingerabdrücke existieren.
„Das kann man so pauschal nicht beantworten“, heißt es von der Pressestelle der Polizei Krefeld, die sich zum Fall A. A. (offenes Verfahren) derzeit nicht äußern kann. („Zu viele Wenns und zu viele Danns.“ Kein Einblick in ermittlungstaktische Feinheiten. Viel zu kompliziert. „Ich will Sie nicht ärgern, aber ich kann Ihnen nicht mehr dazu sagen.“ Aha.)
Hätte man den Vorfall in der JVA Kleve verhindern können? Peter Brock: „Natürlich trägt eine JVA die Verantwortung für die Gefangenen, aber Situationen wie diese sind nicht vorhersehbar. Eben da liegt die Tragik.“
Neun Sekunden lang hat zwischen der Zelle 143 und dem Abteilungsbüro über die Lichtanlage eine Verbindung bestanden. Was lässt sich über diese neun Sekunden sagen?

Entlassung

Am 26. September (neun Tage nach dem Brand in Kleve) ersucht die Staatsanwaltschaft Hamburg um die Entlassung von Amed Amed aus der Haft. Grund ist die Inaugenscheinnahme eines Lichtbildes von Amedy G. durch die Kreispolizeibehörde Kleve mit dem Ergebnis, dass eine „Personenverschiedenheit“ vorliegt. Wenige Tage später (am 29. September) stirbt Amed Amed in einem Bochumer Krankenhaus.

Die im Verlauf der Recherche aufgetauchten Schreibweisen: Amed Amed; Ahmed Amed; Amed A., Ahmad Amad; Amed Amad. Schreibweisen des niederrheinischen Nachnamens Jansen: Jansen, Janssen, Janßen, Janhsen, Jantzen, Janson

Foto: Rüdiger Dehnen

Ein Gespräch

Mittwoch, 31. Oktober 2018, 11 Uhr bis 12 Uhr im Büro des Leiters der JVA Kleve.

Teilnehmer (u.a.): Peter Brock (Landesvorsitzender Bund der Strafvollzugsbediensteten, Deutschlands Gewerkschaft Strafvollzug BSBD, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.); Horst Butschinek (stellvertretender BSBD. Landesverband NRW); Leiter Udo Gansweidt (Leiter der JVA Kleve); Jörg Neyenhuys (Hausdienstleiter, Pressesprecher der JVA Kleve); Michael Peters (Systemoperator JVA Kleve, Mitglied des Personalrats);

NN: Sie sehen aus, als hätten Sie Mitteilungsbedarf. Ich verzichte also mal auf eine Eingangsfrage und höre mir an, was Sie zu sagen haben.
Brock: Wir vom BSBD empfinden die Bewertung dieses schrecklichen Ereignisses von Seiten der Politik als absolut unwürdig gegenüber den Kollegen in Kleve, aber auch in Hinsicht auf den gesamten Vollzug. Das wirkt sich nicht nur auf die Kollegen hier in Kleve aus, sondern auf den gesamten Vollzug im Land.
NN: Was regt Sie besonders auf?
Brock: Wenn man unseren Leuten unterschwellig vorwirft, sie hätten einen Mord begangen, dann hört da so ziemlich alles auf. Ich glaube, dass eine faire Berichterstattung der ganzen Sache gut tun würde. Es wird Zeit, dass die Situation für die Menschen hier in der Stadt und im Umkreis einmal richtig gestellt wird. Vielleicht wird ja auch einmal erklärt, was die Kollegen hier geleistet haben.
NN: Starten wir im Juli, okay.
Brock: Der Beginn der Geschichte ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Hier wurde ein Mann eingeliefert, obwohl die Identität eine Falsche war. Man wirft nun der JVA – zuerst Geldern und dann Kleve – vor: ‚Ihr habt keine saubere Arbeit gemacht. Ihr hättet das überprüfen müssen.‘ Dann stellt sich natürlich die Frage: Welche Überprüfungsmöglichkeiten haben wir als Institution Justizvollzug?
NN: Wie lautet die Antwort?
Brock: Wir haben keine Möglichkeit, die Angaben der Polizei zu überprüfen, weil wir den Zugriff auf die entsprechenden [Erfassungs-] Systeme nicht haben. Wir müssen uns also auf die Daten verlassen, die wir bei der Einlieferung eines Häftlings von der Polizei bekommen. Wir bekommen beispielsweise kein Foto von der Person. Warum auch? Der Mann steht ja vor uns. Warum sollten die ein Foto von dem machen? Das ist übrigens einer der Vorwürfe aus dem politischen Raum: Wir hätten doch nur das Foto nehmen und mit dem Gefangenen vergleichen müssen, um festzustellen, dass es der doch gar nicht ist. Aber: Wenn man kein Foto hat, kann man auch nichts vergleichen.
NN: Gab es denn keine Zweifel?
Brock: Nein. Zusatz: Natürlich hätten wir, wenn wir an der Vorlage der Polizei gezweifelt hätten, bei der Polizei nachfragen können, aber es gab dazu nicht den geringsten Anlass.
NN: Aber es muss doch einen Fehler gegeben haben?
Brock: Der Fehler im System lag schon bei der Polizei – nicht bei uns. Wir bekommen einen Gefangenen gebracht – dazu kommen die Daten wie Name und Geburtsdatum, Adresse und so weiter. Wir nehmen dann den Gefangenen auf und fragen den. Wenn der Gefangene sich uns gegenüber nicht äußert – wenn der also nicht sagt, „das bin ich doch gar nicht“, dann besteht doch für uns kein Anlass, an den Angaben der Polizei zu zweifeln. Somit besteht dann aus unserer Sicht auch keine Notwendigkeit, da noch mal nachzufragen.
NN: Was wird der Gefangene gefragt?
Brock: Bei der Aufnahme wird natürlich auch nach Familienangehörigen gefragt. Es wird gefragt, ob wir jemanden informieren sollen. Muss vielleicht irgendwo eine Wohnung aufgelöst werden? Das heißt: Diese ganzen alltäglichen Dinge werden abgefragt. Wenn wir dann von dem entsprechenden Gefangenen keiner­lei Angaben bekommen, die uns veranlassen würden, beispielsweise seinen Rechtsanwalt zu informieren, dann passiert all das natürlich auch nicht. Der Gefangene wird also ganz normal aufgenommen. Es wird ein Foto von ihm gemacht – wir beschreiben, falls vorhanden, besondere Merkmale wie zum Beispiel Narben oder Tätowierungen. Dann wird der Gefangene auf seinen Haftraum gebracht. Das ist der normale Ablauf. Außerdem wird der Gefangene zeitnah einem Psychologen vorgestellt. Das ist – so viel ich weiß – in der JVA Geldern gemacht worden. Dort wurde ja dann festgestellt, dass der Gefangene suizidal war. Er war dort von freitags bis montags in einem sogenannten besonders gesicherten Haftraum.

Peter Brock (rechts) und Horst Butschinek. Foto: Rüdiger Dehnen

NN: Wann ist der Gefangene nach Kleve gekommen?
Brock: Das müsste dienstags gewesen sein.
NN: Zum Zeitpunkt des Aufgriffs durch die Polizei hieß der Festgenommene ja zunächst Ahmad Amad. Das hat sich dann zu Amed Amed gewandelt. Gleichzeitig war auf einer Sparkassenkarte wieder der Name Ahmad Amad.Das Geburtsdatum änderte sich auch …
Brock: Viele ausländische Gefangene benutzen Alias-Namen. Wir haben Gefangene, die haben zehn verschiedenen Namen. Wie wollen sie dann feststellen, wer wer ist? Noch mal: Wir sind bei der Feststellung einer Identität auf die Angaben der Polizei angewiesen. Die liefern uns jemanden zu. Da gibt es dann einen Namen und Geburtsdatum und wir gehen davon aus, dass die Angaben korrekt sind. So war das natürlich auch in diesem Fall. Es gab ja keinerlei Grund, an irgendetwas zu zweifeln und also auch keinen Grund, Nachforschungen anzustellen. Der Gefangene hat ja nichts in Frage gestellt. Hätte der gesagt „Ich bin`s nicht“ oder „Ich habe das Verbrechen nicht begangen, das ihr mir vorwerft“, dann hätten wir das weitergegeben. Aber klar ist auch, dass wir das hier teils hundert Mal am Tag von Gefangenen hören. Ganz viele sagen, sie seien unschuldig.
Gansweidt: Wenn jemand sagt „Ich bin unschuldig“, dann ist das eine Sache, aber wenn einer sagen würde „Ich bin nicht derjenige, für den ihr mich haltet“, dann würden wir das nachprüfen. Ich glaube schon, dass jeder Bedienstete so sensibel ist und dann sagen würde „Das prüfe ich nach“.
Brock: Natürlich hat es solche Fälle schon gegeben, aber noch mal: Wenn ein solcher Fall auftritt, dann prüfen wir das auch. Aber – auch das hatte ich bereits gesagt: Wir haben wenig Überprüfungsmöglichkeiten. Wir können zwar Fingerabdrücke nehmen, aber aufgrund des Mangels an Schnittstellen können wir nichts überprüfen.
Gansweidt: Wir haben zwei Fälle erlebt, wo Gefangene gesagt haben „Ich bin das nicht“. In beiden Fällen haben wir die Staatsanwaltschaft und die Kreispolizeibehörde informiert. Die Polizei ist zwei Mal in die Anstalt gekommen und hat Fingerabdrücke abgenommen. Wenn also jemand eine solche Behauptung aufstellt, werden wir aktiv. Wir sagen dann: Wir haben keine eigenen Erkenntnisse. Wir lassen das überprüfen. Das ist das Selbstverständlichste auf der Welt.
Brock: Wenn jemand sagt, er sei unschuldig, ist das etwas anderes. Darüber entscheiden Gerichte. Aber wenn es Hinweise gibt, dass derjenige, der bei uns ist, nicht derjenige ist, für den wir ihn halten, dann agieren wir sofort.
Neyenhuys: Es gibt – Sie wissen das – aufgrund der Gewaltenteilung eine Ermittlungs- und eine Vollstreckungsbehörde. Wir sind die vollstreckende Behörde.
Brock: Die Leute, die durch die Polizei zu uns gebracht werden, sind sozusagen für uns im Vorfeld überprüft worden und rechtmäßig in Haft.
Neyenhuys: Nennen Sie mir einen Grund, warum wir nicht aktiv werden sollen, wenn ein Gefangener kommt und sagt „Ich bin das nicht“.
NN: Ich bin nicht hier, um diese Gründe zu nennen. Das würde schlimmstenfalls in Unterstellungen enden. Hier geht es um andere Dinge.
Neyenhuys: Wir alle sind im Vollzug, um zu helfen, um mit Menschen zu arbeiten, um diese Menschen ein Stück weit zu resozialisieren. Nennen Sie mir einen Grund, warum wir nicht tätig werden sollten? Wir können, ich wiederhole mich da, nur die Daten nutzen, die uns zur Verfügung gestellt werden.
NN: Zurück zum Fall Amed A..
Brock: Der ist hier eingeliefert und sowohl der Psychologin als auch dem Anstaltsarzt vorgestellt worden. Dabei wurde festgestellt, dass eine Suizidgefährdung nicht mehr vorlag. Man hat den Gefangenen dann auf eine Einzelzelle gelegt. Hier sollten wir klarstellen: Die Unterbringung in einer Einzelzelle ist nach dem Strafvollzugsgesetz der Normalfall – die Regelunterbringung. Das ist ein Umstand, der in der Presse so gut wie gar nicht erwähnt wurde. Es ist also wichtig, das nochmals zu betonen.
NN: Kommen wir zu dem Tag, an dem es hier zu dem Brandereignis gekommen ist.
Brock: Das war ja der 17. September gegen 19.18 Uhr. Da wurde – durch Gefangene – festgestellt, dass es irgendwo brennt. Die Gefangenen haben wegen auftretender Rauchentwicklung Alarm geschlagen. Und eines sage ich Ihnen: Wenn die Alarm schlagen, dann hören Sie das im gesamten Haus. Die hämmern gegen die Türen, die drücken den Lichtruf und das ist dann natürlich nicht einer, der den Lichtruf betätigt – das sind dann 50 Gefangene oder mehr. Und genau so viele schreien natürlich auch. Der Qualm von unten zieht dann in die darüber liegenden Zellen. Die Zellen sind natürlich zum Flur hin geschlossen und also können Sie nicht unmittelbar feststellen, in welcher Zelle es brennt. Wenn man es schafft – und so ist es ja hier gewesen – denjenigen binnen drei Minuten herauszuholen, in dessen Zelle es brennt, dann ist das eine verdammt gute Leistung der Kolleginnen und Kollegen. Und jetzt im Nachgang hinzugehen und unterschwellig genau diesen Kollegen vorzuwerfen, sie hätten einen Mord begangen, das ist einfach nur unglaublich und geschmacklos. Das ist dann ein Vorwurf, der alle Justizvollzugsbediensteten betrifft, denn so etwas kann jeden Tag in jeder Anstalt unseres Landes wieder passieren. Die Hilfeleistung war für alle Bediensteten, die dabei waren, sehr gefährlich. Acht Kolleginnen und Kollegen sind anschließend ins Krankenhaus eingeliefert worden – zwei von denen sind auf die Intensivstation gekommen. Haben die sich in diesem Augenblick überhaupt keine Gedanken um den Eigenschutz gemacht? Ich glaube nicht. Ich habe ähnliche Situationen in meiner Zeit mehrfach erlebt. Wenn dann durch die Politik, aber auch durch die Presse der Fingerzeig in die Richtung geht „Ihr habt da einen Mord begangen“, „Ihr habt eure Arbeit nicht richtig gemacht“ – dann werde ich auch bösartig.
NN: Es ist also getan worden, was getan werden konnte?
Brock: Ich sage ganz klar und unmissverständlich: Die Kollegen in Kleve haben an diesem Abend alles richtig gemacht. Auch im Vorfeld – also beispielsweise bei der psychologischen Stellungnahme – sind aus meiner Sicht keine Fehler gemacht worden. Damit ist auch die Aufhebung der Gemeinschaftsunterbringung gemeint. Vielleicht hat sich der Gefangene ja auch die Aufhebung der Gemeinschaftsunterbringung gewünscht. So angenehm ist das ja auch nicht. Da nehmen Sie dann statt der Gemeinschaftsunterbringung auch in Kauf, dass Sie alle 15 Minuten kontrolliert werden. Ich kenne viele Inhaftierte, die sagen: ‚Ich habe das jetzt zwei Wochen mitgemacht – ich möchte, dass das aufgehoben wird. Ich mache nix.‘ Dann wird ein solcher Gefangener noch mal dem Psychologen vorgestellt und in aller Regel wird dann auch die Beobachtung aufgehoben, weil es einfach nicht mehr notwendig ist.
NN: Man kann ja auch nicht jeden Gefangenen zu einem x-beliebigen anderen legen …
Brock: Wenn ein Gefangener ‚auf Gemeinschaft‘ gelegt wird, findet natürlich erst einmal eine Verträglichkeitsprüfung statt. Einfaches Beispiel: Nichtraucher sollten nicht mit Rauchern auf Gemeinschaft gelegt werden. Aber es gibt da natürlich noch jede Menge anderer ‚Unverträglichkeiten‘. Die können religiöser oder politischer Natur sein. Noch mal: Die Regelunterbrinung besteht laut Gesetz in einer Einzelunterbringung, aber manchmal müssen wir – entweder wegen Platzmangels oder aus Sicherheitsgründen – Gemeinschaften bilden. Ich kenne in diesem speziellen Fall die Gefangenenpersonalakte nicht, aber ich gehe davon aus, dass die Informationen, die ich bekommen habe, richtig sind. Daher würde ich gern nochmals ausdrücklich klarstellen, dass die Kolleginnen und Kolleginnen in der Anstalt alles richtig gemacht haben. Diese ganzen Schuldzuweisungen, die da jetzt im Nachhinein erhoben werden, sind einfach nur eine Unverschämtheit. Ich halte das meiste davon einfach für politisch bedingt. Da soll einem Minister der Stuhl unterm Hintern weggetreten werden.
NN: Ist Amed A. längst ein Mittel zum Zweck? Ist jetzt die Moral von der Geschicht‘, dass hier alles gut war und der Fehler nur bei der Polizei liegt?
Brock: In dem Fall, wo ein Mensch bei uns einsitzt, tragen wir natürlich die Verantwortung und die Polizei ist dann erst einmal außen vor. Der Mann ist bei uns untergebracht. Wir sind zuständig. Wir haben auf ihn aufzupassen und ihn zu versorgen. Natürlich hat die Polizei den Falschen verhaftet, aber dann ist auch Schluss. Sobald der hier eintrifft, sind wir verantwortlich.
NN: Hätte man etwas anders machen können, sollen, müssen?
Gansweidt: Ein wichtiger Punkt wäre, dass man uns weitere Möglichkeiten bei der Identitätsfeststellung einräumt. Wir sind letztendlich – ich übertreibe jetzt mal ein bisschen – im Blindflug unterwegs. Wir müssen uns auf das verlassen, was man uns anliefert. Das Ergebnis haben wir jetzt auszubaden. Aus praktischer Sicht brauchen wir hier Möglichkeiten, Angaben zu überprüfen. Die Polizei arbeitet nicht fehlerfrei. Auch wir arbeiten nicht fehlerfrei. Von daher würde man, wenn wir eine solche Möglichkeit bekämen, eine weitere Sicherheit einbauen.
Brock: Das wäre eine dieser Sachen, die man mit Sicherheit fordern könnte, und die werden wir auch fordern, aber das steht und fällt ja auch immer mit dem vorhandenen Personal. Und da machen wir dann natürlich die nächste Baustelle auf. Interpretieren Sie das jetzt aber bitte nicht dahin, dass dieser Vorfall nicht passiert wäre, wenn wir mehr Personal hätten.
Gansweidt: Uns wäre doch schon gedient, wenn wir die Mittel, die ja längst vorhanden sind, nutzen können.
NN: Von welchen Mitteln sprechen wir?
Brock: Wir sprechen von Fingerabdruckscannern.
Brock: Nach dem Strafvollzugsgesetz ist die Rede davon, dass wir die Identität prüfen und erkennungsdienstliche Maßnahmen vornehmen sollen. Unser Programm ist entsprechend programmiert, wir haben die Technik im Keller stehen, dürfen sie aber aus Datenschutzgründen nicht einsetzen, weil der Strafvollzug keinen Zugang zu LKA- und BKA-Daten haben darf [Landeskriminalamt, Bundeskriminalamt]. Ich glaube, inzwischen wird daran gearbeitet. Das wäre aber eine Methode, solche Irrtümer auszuschließen. Da kommt dann einer zu uns, legt den Finger auf den Scanner, die Daten werden abgeglichen oder es wird gesagt „Zu diesen Fingerabdrücken haben wir schon 24 andere Namen“.
Brock: Wie dieses Chaos mit den verschiedenen Namen entstanden ist, weiß letztlich keiner von uns. Auch uns bleiben da letztlich nur Spekulationen.
Peters: Wir wissen nicht, wie die erkennunsdienstlichen Maßnahmen bei der Polizei abgelaufen sind.
Brock: Ich weiß natürlich nicht, ob die Polizei Ihnen diese Fragen beantworten wird.
NN: Zurück zum Fall.
Brock: Dass es hier zu diesem Todesfall gekommen ist, ist eine Katastrophe. Das kann man nur bedauern. Das ist schlimm für alle. Das ist schlimm für die Familie, aber natürlich auch für die Kolleginnen und Kollegen. Da denken Sie ständig dran.
NN: Gibt es Möglichkeiten, solche Vorfälle zu verhindern?
Brock: Wie sollte man das anstellen? Selbstverbrennungen kommen in Justizvollzugsanstalten immer wieder vor und das wird sich nicht ändern lassen, aber was aus diesem Fall gemacht worden ist, hat schon eine ganz grenzüberschreitende Qualität.
NN: Kommen wir noch mal auf die Sicherheit. Heute werden in vielen Bauten schwer entflammbare Materialien eingesetzt. Wie sieht es da beispielsweise mit den Matratzen aus, auf denen die Häftling schlafen?
Brock: Ich weiß nichts über die Zusammensetzung des Schaumstoffs in den Matratzen, aber ich meine mich erinnern zu können, dass man mir gesagt hat, es handele sich da um schwer entflammbares Material. Aber so viel ist sicher: Wenn das Ding einmal brennt, dann wird es schwierig – dann kriegen Sie das nicht mehr aus.
Gansweidt: In so einer Zelle gibt es ja dann nicht nur Schaumstoffmatratze – das sind ja auch noch Bettlaken und Bekleidungsgegenstände.
Neyenhuys: Wenn ein Häftling in seiner Zelle etwas in Brand setzen will, dann wird das immer gelingen. Es gibt da eine Vielzahl von Materialien. Natürlich hinterfragen wir uns und unser Handeln angesichts eines solchen Vorfalls. Wir sind doch als Menschen und Behörde betroffen. Wir arbeiten hier, um Menschen zu helfen. Das muss ja auch mal gesagt werden. Wir sind keine Heiligen und Justiz macht nicht immer alles richtig, aber wir hinterfragen uns. Natürlich.
Brock: Wir können bis jetzt nicht sagen, ob das ein Unfall war oder ein Suizid. Was wir sagen können ist, dass bestimmt keiner von uns in die Zelle gegangen ist und einen Liter Benzin da rein geschüttet hat.
NN: Ach was …
Brock: Sie lachen, aber solche Fragen werden gestellt.
NN: Nicht wirklich …
Butschinek: Es gibt da Leute, die machen ganz eigenartige Logik-Ketten auf.
NN: Zum Beispiel …
Butschinek: Der Gefangene hat die Lichtanlage betätigt. Jemand, der das tut, will nicht sterben. Wer nicht sterben will, der steckt seine Zelle nicht an. Und wenn der selber seine Zelle nicht angesteckt hat – wer war es denn dann?
Brock: Machen wir uns nichts vor: Der Verstorbene wird zum Instrument der politischen Auseinandersetzung gemacht. Ich kann es Ihnen nicht genau sagen, aber ich denke, dass wir jährlich mindestens 50 Brände haben. Aber hier wird eine Hetzjagd inszeniert und das kann nicht sein.
Brock: Vielleicht kommen wir noch ein letztes Mal auf die schon angesprochene Technik zurück. Ich persönlich wäre dafür, dass wir da mehr Möglichkeiten hätten. Natürlich ist Identitätsfeststellung Sache der Polizei, aber vor dem Hintergrund dieses Ereignisses sehe ich das jetzt möglicherweise anders. Warum sollten wir die Technik, die wir ja bereits haben, nicht als zusätzliche Möglichkeit nutzen?
Peters: Das ist ja das Irre: Der gleiche Rechtsausschuss, der jetzt mit dem Finger auf uns zeigt, verbietet uns, diese Technik einzusetzen.
NN: Ich fürchte, wir betreten jetzt ein ganz anderes Spielfeld und entfernen uns zu weit von unserem Ausgangsthema.
Brock: Uns war es wichtig, ein paar Dinge einmal aus unserer Warte zu schildern und uns damit auch hinter die Kolleginnen und Kollegen zu stellen.

 

Ein Nachtrag

Ich habe mehr als zehn Jahre im Knast in Kleve de Redaktion der „Jaily News“ betreut. Anfang des Jahres wurde mein Vertrag nicht verlängert. Gründe wurden – zumindest schriftlich – nicht genannt. Ich habe mehrmals darum gebeten. Ich hätte, hieß es in einem Gespräch, zahlreiche Verfehlungen begangen. Nein, man könne sie nicht benennen. Man habe sich schließlich keine Notizen gemacht.

Im Mai 2019 erhielt „Der falsche Mann“ den Reportagenpreis des BVDA.

Im November 2019 erhielt ich einen Anruf der Staatsanwaltschaft Moers. In meinem Text „Der falsche Mann“, hieß es, hätte ich aus Akten zitiert. Man wolle mich zu einer Aussage vorladen, sofern ich nicht vom Recht auf Quellenschutz Gebrauch machen würde. Genau das habe ich getan.

Im Düsseldorfer Landtag läuft zum Brandfall in der Klever JVA mittlerweile ein parlamentarischer Untersuchungsauschuss. Die Fakten aus „Der falsche Mann“ dienten als Vorlage für andere Redaktionen, die mit mir in Kontakt getreten sind (Monitor, westpol). Im Mai 2019 ist der Vertrag, den ich mit der JVA Kleve hatte, ausgelaufen.

Im Frühjahr 2019 saß ich neben dem Justizminister des Landes NRW in einer Talkshow. Man wolle gern weiter mit mir zusammenarbeiten, sagte er. Er habe gehört, dass ich in Kleve gute Arbeit gemacht hätte. Ob ich Lust hätte, in der JVA Geldern die Knastzeitungsredaktion zu übernehmen? Ich habe damals „Nein“ gesagt.

Ein Buchprojekt, für das ich über ein Jahr lang mit drei Lebenslänglichen in der JVA gearbeitet habe („Drei Schritte bis zum Weltraum“), wurde zwei Tage vor dem geplanten Druck ohne Angabe von Gründen gekippt. Im Oktober ist einer der drei Autoren an Krebs gestorben.