Schreibkraft
Heiner Frost

Am Ende ein Zufall

Ein Mensch ist gestorben. Das muss kein Fall für ein Gericht sein. Es gibt natürliche Todesursachen. Ein Unfall gehört in der Regel nicht dazu. Nicht immer jedenfalls, denn es kommt ja vor, dass jemand am Steuer einen Infarkt erleidet. Dann allerdings wäre der Unfall Folge des Infarkts. Dieser Fall liegt anders. Eine fahrlässige Tötung ist angeklagt. Der Angeklagte ist Berufskraftfahrer, der allerdings privat mit seinem PKW unterwegs war.

Fahrlässige Tötung

Auf einer Landstraße, 100 Stundenkilometer sind erlaubt, will er „zwischen 70 und 80“ gefahren sein. Vor ihm – „circa 70 bis 90 Meter entfernt“ – ein Wagen, der plötzlich ausschert und einen vorausfahrenden Kleinwagen freigibt, dessen Geschwindigkeit auf 45 Stundenkilometer gedrosselt ist. Der erste Wagen schafft ein Ausweichmanöver. Haarscharf. Der Angeklagte – mit seiner damaligen Freundin unterwegs – schafft es trotz Vollbremsung und einem versuchten Ausweichmanöver nicht. Auffahrunfall. Der Fahrer des Drosselfahrzeugs: schwer verletzt. Er wird in ein Krankenhaus gebracht und verstirbt Wochen später. Ein Verkehrsgutachten liegt nicht vor, wohl aber ein medizinisches. Es besagt, dass eine Verletzung „übersehen“ und infolgedessen zu spät operiert wurde. Das Gutachten sagt auch, dass der Patient höchstwahrscheinlich auch bei rechtzeitig erfolgter OP verstorben wäre. Höchstwahrscheinlich? Niemand fragt nach … Die fahrlässige Tötung ist angeklagt, weil Fahrer und Beifahrerin in einer polizeilichen Vernehmung etwas vom Programmieren des Navisystems gesagt haben.

Es lässt sich nichts ableiten

Jetzt sagen beide, es sei zwar eine Zieleingabe erfolgt, aber man sei zu diesem Zweck an den Straßenrand gefahren – habe angehalten. Die beiden machen weitestgehend synchrone Angaben. Am Ende stellt der Richter fest, dass, wenn eine fahrlässige Tötung angeklagt ist, die Fahrlässigkeit beim Namen genannt werden muss. „Aus den Zeugenaussagen des heutigen Tages können wir eine solche Fahrlässigkeit nicht ableiten.“ Irgendetwas sei mit Sicherheit falsch gelaufen, sagt der Richter, „sonst hätte es diesen Unfall nicht gegeben“. (Wie kann etwas mit Sicherheit falsch laufen?) Fahrer und Beifahrerin sprechen von ausreichendem Sicherheitsabstand. „Wie lange hat es gedauert, bis Sie den Wagen gesehen haben, nachdem das Fahrzeug vor Ihnen die Spur gewechselt hat?“, will der Richter wissen. Die Zeugin soll es mit Zählen versuchen. „Versuchen Sie es mit Zählen: Einundzwanzig, zweiundzwanzig.“ Vielleicht, sagt die Zeugin, seien drei Sekunden vergangen bis zum Erkennen des Fahrzeugs und noch mal zwei bis zum Aufprall.

Eingestellt

Am Ende wird das Verfahren eingestellt – gegen Zahlung von 2.500 Euro an die Verkehrswacht. Der Richter stellt fest, dass durch diese Zahlung wenigstens etwas ansatzweise Positives als Ergebnis herauskomme. Der Angeklagte: vorher niemals auffällig – auch in Flensburg nicht. Wer fährt, das lässt sich festhalten – was immer sich in der Wirklichkeit dieses Falles abgespielt haben mag – sollte die Finger vom Navi lassen. Straßenverkehr ist ein komplexes Ganzes. Oft genug passiert, womit nicht zu rechnen war. Dann wird die Herrschaft über eine Situation außer Kraft gesetzt. Hier hat jemand mit dem Leben bezahlt. Der Angeklagte wird das Geld in fünf Raten zahlen. Angehörige des Opfers waren nicht im Saal.

Sieben Worte

Sieben Worte am Ende eines Textes. Eine Feststellung – nicht mehr. Sieben Worte: „Angehörige des Opfers waren nicht im Saal.“ Im Januar 2018 verstarb ein 57-jähriger Mann an den Folgen eines Verkehrsunfalls, der sich am 18. Oktober 2017 ereignet hatte. Am 14. November 2019: Die gerichtliche Aufarbeitung des Falles. Die Anklage: Fahrlässige Tötung. Der Prozess: Unspektakulär. Anwesend: Richter, Staatsanwalt, Verteidiger, Protokollführer, der Angeklagte, eine Zeugin, ein paar Rechtsreferendare … und ein Berichterstatter: Ich.

Ein Zufall

Wo sind die Angehörigen? Kurz nach dem Erscheinen des Textes ruft eine der Schwestern des Opfers die Redaktion an. Wie es sein kann, dass ich über diesen Fall berichtet habe, möchte sie wissen? Ein Zufall. Ich bin die Liste der Prozesse durchgegangen (Pressevertreter bekommen einen Pressespiegel geschickt – da stehen ein Delikt, ein Datum, eine Uhrzeit und eine Raumnummer) und hatte hinter „Fahrlässige Tötung“ ein Kreuz gemacht. Wenn sonst nichts los ist, geht man hin. Es war nichts los … Zufall.

Über Bande

Die Schwester des Opfers: irgendwie selber Opfer – so wie ihre Zwillingsschwester. Der Bruder verunglückt. Stirbt später. „Und dann liest man in der Zeitung, dass es da einen Prozess gegeben hat“, sagt eine der beiden – nennen wir sie G.. „Wir wären gern dabei gewesen. Das hätte für uns ein Abschluss sein können“, sagt F., die Zwillingsschwester. Man reibt sich die Augen. „Warum waren Sie nicht da?“ Die Antwort ist ernüchternd – eigentlich tragisch. Mindestens traurig. „Wir wussten nichts von diesem Prozess. Und auch von Ihrem Text wussten wir nichts. Davon haben wir über eine Bekannte erfahren. Das war ein Zufall.“

Wer kommt und wie

Da sitzt man sei Jahr und Tag bei Prozessen und hat sich nie gefragt, wie die Mechanik des „Einladens“ funktioniert. Klar: Wenn einer Zeuge ist, Geschädigter, oder wenn eine Familie als Nebenkläger auftritt – sich also offiziell und anwaltlich vertreten der Anklage des Staates „anschließt“ –, ist der Prozesstermin bekannt. Manche Prozesse werden in der Presse angekündigt. Dann wissen es (theoretisch) alle. Und in diesem Fall? Die Schwestern des Opfers sind nicht Zeugen, sie sind nicht als Nebenkläger offiziell am Prozessgeschehen beteiligt – sie sind trauernde Angehörige. Mehr nicht. Für die Verhandlung sind sie irrelevant. Niemand hat sie informiert, obwohl sie doch – man muss den Begriff nur weit genug fassen – auch Opfer sind: Opfer über Bande.

„Unser Bruder hätte uns gefragt: Warum seid ihr nicht da gewesen?“, sind sich die Schwestern einig und irgendwie ist es fast schon absurd, dass sie da sitzen und die Schuld dafür bei sich suchen. „Vielleicht hätten wir uns kümmern müssen“, sagen sie. Aber sie haben sich gekümmert: Sie haben ihren Anwalt gefragt. Nicht zuständig. Sie haben einen Bekannten gefragt, der bei der Polizei ist und einen anderen, der beim Gericht arbeitet. Den Schwestern ist wichtig: Es soll nicht um Namen gehen – nicht um ihren, nicht um den des Anwalts und der Bekannten, die sie gefragt haben. „Aber so etwas darf doch nicht passieren“, sagen sie und sie sagen auch: „Schreiben Sie darüber. Vielleicht wird dann jemand aufmerksam.“

Eine Wunde

Jemand soll die Geschichte erzählen, dass der Tod ihres Bruders Thema einer Gerichtsverhandlung war und niemand Bescheid gesagt hat. Kein Anruf. Kein Telefonat. Am Ende ein Artikel – gelesen von einer Freundin, die dann sagte: „Lest das mal – das klingt so, als könnte es um die Sache mit eurem Bruder gehen.“ Sieben Worte am Ende: „Angehörige des Opfers waren nicht im Saal.“ „Wir wären auf jeden Fall gekommen – wir hätten das gern miterlebt und hätten vielleicht dadurch eine Chance gehabt, diese Sache zu einem Ende zu bringen.“ Stattdessen: Ein toter Bruder. Eine Wunde.Kein Abschluss.

Das Gesetz

Ein Anruf beim Gericht. Was lässt sich sagen zu einer solchen Geschichte? Zu nennen wäre der Paragraph 406d der Strafprozessordnung. Da geht es um die „Auskunft über den Stand des Verfahrens“. Da steht:

„Dem Verletzten ist, soweit es ihn betrifft, auf Antrag mitzuteilen: 1. die Einstellung des Verfahrens, 2. der Ort und Zeitpunkt der Hauptverhandlung sowie die gegen den Angeklagten erhobenen Beschuldigungen, 3. der Ausgang des gerichtlichen Verfahrens.

Natürlich

Frage an den Pressesprecher des Landgerichts Kleve, Alexander Lembke: Hätten die Schwestern im Fall eines Anrufs eine Auskunft bekommen? Natürlich: Pauschalantworten gibt es nicht, aber es lässt sich lesen, dass die beiden etwas hätten erfahren können. Aber wer hat schon den Paragraph 406 der Strafprozessordnung im Repertoire? Vielleicht hätten die Schwestern auch den Opferschutzbeauftragten der Kreispolizeibehörde anrufen können. Nachteil aller vorgenannten „Lösungen“: Die Initiative liegt bei den „Opfern“ – denen, die – in großzügiger Auslegung des 406d – die „Verletzten“ genannt werden. Ein Leuchtturmwort im Gesetzestext: Antrag. Was bedeutet Antrag? Schriftlich, drei Kopien? Alexander Lembke: „Das ist auch mit einem formlosen Antrag zu regeln. Ein Anruf würde also ausreichen. Ratsam ist gleichwohl aus meiner Sicht immer, etwas Schriftliches zu verfassen.“ Eine Vorschrift, dass nächste Angehörige (also Eltern, Lebenspartner, Kinder oder Geschwister) über einen Verhandlungstermin zu informieren sind, gibt es nicht.

Nicht wirklich gut

Soll man den Verstand bemühen oder vielleicht besser das Gefühl? Darf man Fragen stellen? Kann es sein, dass jemand aus der Zeitung erfährt, dass im Prozess um den Tod des eigenen Bruders ein Urteil ergangen ist? So viel lässt sich sagen: Da fühlt sich etwas nicht wirklich gut an. In jedem Fall hätten die Schwestern sich beim Opferschutz der Kreispolizeibehörde melden können. Karl Meurs, lange Zeit selber beim Opferschutz tätig: „Natürlich kann die Polizei in einem solchen Fall weiterhelfen. Das ist einer der Vorteile unseres Klever Modells: Es gibt da eine Anlaufstation und ganz sicher hätten die Kollegen geholfen.“

Opferschutz

Der Opferschutzbeauftragte der Kreispolizeibehörde, Jonas Meurs: „Wir als Opferschutz arbeiten im Kreis Kleve schon lange und gut mit der Justiz zusammen. Natürlich gibt es immer Dinge, die man optimieren könnte. Wenn wir von der Justiz den Auftrag bekämen, relevante Menschen über einen anstehenden Prozess zu informieren – das könnten Angehörige sein, aber ebensogut auch Ersthelfer bei einem Unfall –, würden wir uns darum kümmern. Gerade bei Prozessen, in denen es um Verkehrsunfälle geht, sehe ich da noch Luft nach oben. Die Menschen, die direkt oder indirekt beteiligt sind, haben ein Interesse zu erfahren, was am Ende passiert.“ Der Prozess, sagen die Schwestern, wäre die Möglichkeit gewesen, eine Geschichte zu Ende zu bringen.

Sieben Worte am Ende eines Textes. Eine Feststellung – mehr nicht: „Angehörige des Opfers waren nicht im Saal.“ Eines ist wichtig: Manchmal hat niemand einen Fehler gemacht und trotzdem fühlt sich alles falsch an. Ein Satz bleibt mir im Gedächtnis: „Unser Bruder hätte wissen wollen, warum wir nicht da gewesen sind“, sagen die Schwestern.