Schreibkraft
Heiner Frost

Kern-Energien oder: Die Schranken des Gesetzes

Wer weiß schon, was bei einem Prozess passiert. Manches Urteil lässt einen mehr oder weniger rat- und rastlos zurück. Selten geht man nach Hause und ist sicher, einem intakten Räderwerk bei der Arbeit zugesehen zu haben. Oft greift zwar präzise eins ins andere, aber am Ende macht irgendwie alles keinen passenden Eindruck. Und dann sind da die Tage, die einem Vertrauen schenken.

Kein Hingucker

Dieser Prozess ist eigentlich kein Hingucker. Drei junge Männer versuchen einen Geldautomaten zu sprengen. Es gelingt ihnen nicht. Sie fliehen vom Tatort, verunglücken mit einem „hochmotorisierten“ Auto und schon die Tatsache, dass sie überleben, lässt irgendwie an eine glückliche Fügung denken. Später sagt einer der drei: „Ich habe erst viel später verstanden, dass ich für 2.000 Euro mein Leben aufs Spiel gesetzt habe.“
Das Trio: gewissermaßen im Auftrag unterwegs. Am Ende eines erfolgreichen Feldzuges hätte man nicht die Beute geteilt – da waren drei Handlanger am Start: drei, die für ein angekündigtes Festgehalt ans Werk gingen.

Zeit zum Nachdenken

Alle drei haben zugegeben, was man ihnen zur Last legt. Jetzt sitzen sie da, irgendwie betroffen von sich selbst und den Unmöglichkeiten ihres Lebens. Sie hatten bis zum heutigen Tag der Hauptverhandlung reichlich Zeit zum Nachdenken. Jetzt geht es um viel – um alles eigentlich.
Die drei kamen aus den Niederlanden. Sie fuhren mit einem Audi RS6 Avant nach Rees. Sie fuhren – im wahrsten Sinne des Wortes – in die Bank. Nicht zum Geldabholen – dem Trio ging es um Kernenergie: Mit Sprengstoff wollten sie ans Eingemachte.
Das Trio: Ein Fahrer, einer, der die Kameras absprüht (man möchte nicht erkannt werden) und einer, der sich ums Sprengen kümmert. Als sie den Automaten aufhebeln, setzen sie eine Vernebelungsmaschine in Betrieb. Die hatten sie übersehen. Als der Nebel in den Schalterraum zieht, ergreifen die Drei die Flucht.
Strafverhandlung gegen drei Niederländer (20, 20, und 19 Jahre alt) wegen versuchter Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, versuchten Diebstahls und Sachbeschädigung. Laut Staatsanwaltschaft rammten die drei Angeklagten am 9. November 2020 kurz nach Mitternacht mit einem Audi RS6 Avant die Scheibe des Eingangs einer Bank in Rees ein, hebelten anschließend an einem in der Filiale befindlichen Geldautomaten und bereiteten das Einfüllen eines Gasgemisches in den Geldautomaten vor, um dann das Gas zu entzünden. Als die Angeklagten durch einen Zeugen angesprochen wurden und eine Nebelmaschine den Vorraum der Filiale vernebelte, sollen die Angeklagten die Flucht ergriffen haben. Im weiteren Verlauf soll der Audi im Bereich Isselburg verunfallt sein.

Im Steinbruch

Die Angeklagten: junge Männer. Das spielt eine Rolle. Eigentlich ist es einer der zentralen Punkte in diesem Prozess. Daher ist die Jugendgerichtshilfe mit im Boot. Die Frage: Sind die Drei nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen oder nicht? 20, 20 und 19 Jahre sind sie alt. Es geht unter anderem um die Frage der Reifeverzögerung. Pflöcke werden eingeschlagen: Die Dame von der Jugendgerichtshilfe sieht es so: alle drei sollen reifeverzögerungsbedingt nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Bewährungsstrafen? Nein. Auf keinen Fall.
Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben Fragen zu stellen. Jetzt wird deutlich, was eigentlich immer klar war: Wie einer die Welt sieht, hängt davon ab, welchen Platz er im Gerichtssaal einnimmt. Die Wirklichkeit: ein Steinbruch, aus dem jeder mit seinem Werkzeug herauslöst, was zum Bau der „Skulptur Gerechtigkeit“ nützlich ist.
Der Staatsanwalt ist einverstanden mit der Variante „keine-Bewährung“ – sieht die Sache mit dem Jugendstrafrecht aber ganz anders. Die Täter: Erwachsene, Hochkriminelle. Die Verteidiger begrüßen die Anwendung des Jugendstrafrechts, aber die Variante „keine-Bewährung“ lehnen sie ab.

Unter Beschuss

Die Dame von der Jugendgerichtshilfe gerät dementsprechend von zwei Seiten „unter Beschuss“. Einer der drei – sie hat ihn in der Justizvollzugsanstalt aufgesucht – habe, sagt sie, keinerlei Reue gezeigt und sei von der Haft gänzlich unbeeindruckt gewesen. „Das war bei mir aber ganz anders“, erklärt der Verteidiger: „Bei mir hat der Rotz und Wasser geheult.“ Die Dame von der Jugendgerichtshilfe bleibt bei ihrem Ansatz: keine Reue. Sie sagt, wenn sie einen in der JVA besuche, erwarte sie, dass er sich zur Tat verhalte – Reue zeige oder dass zu erkennen sei: der ist von der Haft beeindruckt.
Aha, denkt man: Erwartungen sind vielleicht ein schlechter Ratgeber, denn Enttäuschung bei Nicht-Eintreffen des Erwarteten sagt oft mehr über die Enttäuschten aus. Und: Junge Männer – hier muss die Herkunft erwähnt werden – mit einem marokkanischen Migrationshintergrund werden einer unbekannten Frau nicht ihr Herz ausschütten. Natürlich kann man über das zugrundeliegende Frauenbild trefflich diskutieren, aber: es tut nichts zur Sache.
Der Staatsanwalt sieht in den drei jungen Männern organisierte Kriminelle. Nicht 100, nicht 200 – 300 Mal und mehr wird das Automatenkapern geprobt. Man setzt sich nicht einfach ins Auto und fährt zum Sprengen. Okay, denkt man, wieso übersehen hochtrainierte Automatensprenger eine Vernebelungsanlage? Wieso halten sie sich nicht an die allesgleichmachende Automatensprengerkleiderordnung? Wieso trägt einer von ihnen weiße Turnschuhe? Vielleicht hat das Trio bei Trainingsstunden unentschuldigt gefehlt?
Die Fronten sind definiert. Die Verteidiger, daran lässt der Staatsanwalt keinerlei Zweifel, wären doch froh, wenn all das hier wegen Geringfügigkeit eingestellt würde.

Kurze Lunten

Wo zwei Wirklichkeiten diskutiert werden – wo es auf der einen Seite um Erwachsenenstrafrecht und auf der anderen um Jugendstrafrecht geht – wo der Staatsanwalt Bewährung ausschließt, die Verteidigung die Möglichkeit der Bewährung als eines der Hauptziele definiert, sind nicht selten die Lunten kurz. So kommt es, dass der Vorsitzende zwischenzeitlich die Kontrahenten in ihre Schranken weist – es sind ja die Schranken des Gerichts.
Die Plädoyers machen Unversöhnlichkeiten offenbar. Der Staatsanwalt: Bewährungstrafen? Keinesfalls. Die Geständnisse: irgendwie minderwert, denn gestanden wurde, was erwiesen war. Das hat man schon öfter gehört. Geständnisse zweiter Ordnung also. Schwerer wiege doch, dass Hintermänner nicht genannt worden seien. Die Angeklagten: Spezialisten. „Keiner von uns wüsste doch, wie so etwas [Automatensprengen] geht.“ Die Angeklagten: keine Amateure. Sie seien Teil eines professionellen Systems. Ein minderschwerer Fall? Von wegen.

Nachtrag: Ach ja – apropos Spezialisten. Wikipedia weiß zum Thema Automatensprengung: Meist wird ein zündfähiges Gemisch, zum Beispiel Luft mit Propangas oder Acetylen, in einen Automaten geleitet und mittels einer in der Regel selbstgebastelten Fernzündeanlage zur Explosion gebracht. In anderen Fällen werden feste Sprengstoffe oder Pyrotechnik verwendet. Die Täter sind sowohl Profis als auch Amateure, sie gehen in Banden oder als Einzeltäter vor, meist im Schutz der Dunkelheit, die Haupttatzeiten sind die frühen Morgenstunden, wenn wenig Passanten zu erwarten sind.

Pfui!

Dann die Verteidiger. Was der Staatsanwalt behauptet hat – dass sie alle die Tat am liebsten als Bagatelldelikt klassifiziert sähen: unmöglich. Pfui. Die dämagogischen Elemente des Wiederholens im staatsanwaltlichen Plädoyer: unerhört. Es wird ausgeteilt, aber es wird auch argumentiert. Jetzt, denkt man, zieht Justitia ihre Register. Jetzt ist man gern in diesem Gerichtssaal – hört den Argumenten zu.
Der Staatsanwalt beschäftigt sich, während die Verteidiger plädieren, demonstrativ mit Akten: schreibt hier, ordnet da. „Es wäre schön, wenn Sie uns wenigstens zuhören würden“, sagt einer der Verteidiger.
Die acht Stunden, die der Prozess dauert: eine Studie. Man lernt, was es bedeutet, dass Blicke – oder eben Nicht-Blicke – verletzen und degradieren können. Man lernt aber auch etwas über die Kraft des Positiven. Da sitzen drei junge Männer, die verstanden zu haben scheinen, was es bedeutet, an einer Gabelung falsch abgebogen zu sein. Beim Jugendstrafrecht, heißt es im dritten der Plädoyers, stehe der Erziehungsgedanke im Zentrum. Natürlich: Nicht selten sieht und hört man reuige Angeklagte, die sich in perfekt vorgetragener Demut entschuldigen und man denkt …
Die Verteidiger rutschen ins Leben ihrer Mandanten, suchen nach Erklärungen und kommen unisono dazu, um bewährungsfähige Strafen zu bitten. Alle drei sind der Ansicht, man könne mangels Fluchtgefahr die Haftbefehle außer Vollzug setzen.

Reue ist nicht detektierbar

Dann das Gericht. Reue, sagt der Vorsitzende, sei schwer detektierbar. Mit der Einsicht sei es anders. Einsicht habe man gespürt. Auch er sagt, dass es hier nicht um Bagatellen gegangen sei sondern um schwere Kriminalität – um hochkriminelle Bereitschaft. Diese hochkriminelle Bereitschaft sei in den Augen des Gericht sehr wohl mit Unreife kombinierbar. „Das ist für uns kein Widerspruch.“ Und: „Wir nehmen Ihnen ab, dass die Haft Eindruck auf Sie gemacht hat.“ Und: „Reue ist nur schwer feststellbar, aber Sie haben Einsicht gezeigt und Fehler eingestanden.“
Ein Glück nur, dass die Tat im Versuchsstadium stecken blieb. „Hätte alles wie geplant funktioniert und hätten Sie nur einen Euro aus diesem Automaten genommen, würden wir heute über ganz andere Strafen reden.“
Das Urteil: Zwei Jahre – ausgesetzt zur Bewährung. Haftbefehle aufgehoben. Da werden drei junge Männer zurück zu ihren Familien gehen und hoffentlich etwas gelernt haben. Wenn nicht – wenn all das hier gespielt gewesen sein sollte –, wird man sich wieder treffen und dann wird es anders zu Ende gehen. Man ist irgendwie zufrieden. Es wurde – auf Seiten der Verteidigung – beeindruckend plädiert.
Ein Gericht hat sich professionell auf die Suche nach einer guten Lösung gemacht. Man ist froh, dass es war wie es war: dass niemand zu Schaden kam – in der Bank nicht oder sonstwo. 34.000 Euro Sachschaden, Anwaltskosten – all das zu begleichen wird Teil der Zukunft dieser Drei sein. Die Angeklagten verzichten auf Rechtsmittel. Die Tat hat – gottseidank – keine traumatisierten Opfer hinterlassen. Das Gericht: zu jedem Zeitpunkt um Sachlichkeit bemüht. Man kann, am Ende des Tages, konstatieren, dass es um eine andere Form der Kernenergie als die von Sprengstoff ging: Es ging um die Energie einer möglichen Rettung. Um das Positive. Läge ein Stift bereit, man würde unterschreiben als Teil des Volkes, in dessen Namen geurteilt wurde. Man zieht den Hut – auch vor der Herkules-Aufgabe einer Übersetzerin, die acht Stunden lang simultan gedolmetscht hat. Für sie gab es kein Abschalten – an keinem Punkt. Man geht zufrieden nach Hause. Manchmal geben sie einem vor Gericht ein Stück des Glaubens an die Welt zurück. Der Staatsanwalt wird es anders sehen.