Schreibkraft
Heiner Frost

Ein Prophet

Die Wanduhr im Saal A 105 des Landgerichts in Kleve zeigt 17.43 Uhr. Komisch ist das schon. Sind die ihrer Zeit voraus? „Das Urteil gibt‘s um 16 Uhr“, hatte ein Kollege geschrieben. Es stellt sich heraus: Die Wanduhr geht falsch. Es ist 15.30 Uhr. Gleich wird ein aufwändiger Prozess seinen vorläufigen Abschluss finden. Es geht gegen um einen selbsternannten Propheten.

Großes Besteck

Aufgelaufen: Das ganz große Besteck. Presse aus Deutschland und den Niederlanden. Der Angeklagte ist Niederländer. Es geht um den sexuellen Missbrauch von Kindern. Verhandelt wird über sexuellen Missbrauch in 132 Fällen, davon in 64 Fällen in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes. Laut Staatsanwaltschaft ist der Angeklagte Mitbegründer und selbsternannter Prophet einer niederländischen Glaubensgemeinschaft. Mitglied dieser Gemeinschaft soll auch die im Dezember 1994 geborene Geschädigte gewesen sein, die um das Jahr 2004 mit ihrer Familie der Gemeinschaft beigetreten sein soll. Mit der Geschädigten soll der Angeklagte in der Zeit von Dezember 2006 bis Oktober 2020 unter anderem in insgesamt 132 Fällen den Beischlaf vollzogen beziehungsweise (ähnliche) sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen haben. In 65 dieser Fälle soll sie unter 14 Jahre alt gewesen sein. So stand es in der Anklageschrift …

Mal so, mal so

„Ist das eine Schrift, oder ist das Kunst?“, fragt der Kollege, der auf meinen Block gesehen hat. „Mal so, mal so“, sage ich. Es kann ja nicht alles in Trauer ertrinken. Draußen vor der Burg: Anhänger des Propheten. Der Einlass ist limitiert. Corona lässt grüßen. Im Saal: das ganz große Besteck.
Letzte Absprachen werden getroffen. „Wenn die Kammer eintritt, Kameras aus!“, sagt einer der Justizwachtmeister. Man erwartet den Auftritt des Propheten. Als er – das Gesicht hinter einer Akte verborgen – den Saal betritt, klicken die Kameraverschlüsse. Manche Kollegen haben es eilig. „Das Ding“ muss spätestens als Meldung in die 18-Uhr- Nachrichten. Die Kameramenschen „schießen“ ins Publikum. Niemand wird gefragt, ob das okay ist.

Fünf Jahre

Um 16.06 Uhr betreten Richter und Schöffen den Saal. Der Vorsitzende verkündet das Urteil: Fünf Jahre. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre gefordert, die Verteidigung Freispruch. Aus den angeklagten Fällen des Anfangs sind 19 plus zwei geworden. Es geht um sexuellen Missbrauch und schweren sexuellen Missbrauch. Das Gericht wird seine Entscheidung 74 Minuten lang begründen. Der Vorsitzende lässt keinen Zweifel daran, „dass diese Kammer die Zeugin [es ist die Geschädigte] für absolut glaubwürdig hält“. Dieser Satz wird sich litaneihaft durch die Begründung ziehen. Klar ist für die Kammer auch, dass B., die zur Zeit ihrer Entjungferung durch den Propheten 13 Jahre alt war, nicht ihrer Freiheit beraubt und gefangen gehalten wurde. B. habe jederzeit die Gebäude des Ordens verlassen können, sagt der Vorsitzende. Als B. im Oktober 2020 die Polizei mit einem Großaufgebot beim Orden der Transformanten auftaucht, ist B. 26 Jahre alt.

Abolut glaubhaft

Immer wieder erklärt der Vorsitzende, dass man B. für absolut glaubhaft halte. Ihre Aussagen: schlüssig und mit keiner Belastungstendenz. B., eine junge, hochintelligente Frau, die anfangs nicht habe aussagen wollen. Sie habe weder den Propheten noch die Mitglieder des Ordens belasten wollen. Noch eines ist der Kammer wichtig: Wir haben hier nicht über den Glauben geurteilt und nicht über die Mitglieder des Ordens.
Es wird klar, dass Urteile wie dieses auf vermintem Terrain gesprochen werden; dass zu trennen ist zwischen Vorwerfbarem und Glaubenshaltungen. Der Vorsitzende seziert mit chirurgischer Präzision die Wundränder. Vom Angeklagten wird alles, was gesagt wird, mit Kopfschütteln quittiert. Man habe, sagt der Vorsitzende, einigen Ordensmitgliedern deren Aussagen nicht glauben können, da deren deutlich Tendenz spürbar war, den Angeklagten zu entlasten. Der sei kein Prophet – bestenfalls ein Geistlicher. Die Aussagen: einem Drehbuch folgend. Wenn Ordensmitglieder von der Verteidigung befragt wurden, hätten sie nicht selten schon bei der erst halb gestellten Frage mit der Antwort begonnen. (Das also ist mit dem Drehbuch gemeint.) Die Absicht der Anhänger: Den Propheten aus der Schusslinie zu nehmen. „Da wurde mit allen Mitteln versucht, die Besonderheit zu verbergen.“ Das Gericht hat – auch das wird klar – die Schriften des Angeklagten aufmerksam gelesen. „Sie sind derjenige, der es besser weiß als andere. Trotzdem haben wir über Sie zu urteilen“, hatte der Vorsitzende die Begründung des Urteils eingeleitet.

Fragen

Auch Fragen stellt der Vorsitzende. Sie sind rhetorischer Natur. Handelt es sich seitens der Geschädigten um eine Rache-Aktion? Nein. Ist der Prozess das Ergebnis einer Verschwörung, an der neben B. auch die Polizei beteiligt ist? Absolut nein. Ist Hass im Spiel gewesen? Nein.
Auch andere Fragen sind geklärt: Ist der Prophet womöglich in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt? Nein. Was sind die prophetischen Motive? Nicht zu klären. Was ist strafmildernd zu sehen? Der Angeklagte ist ohne Vorstrafen. Die Taten liegen länger zurück. B. scheint – man ist nicht sicher, ob man es akustisch richtig verstanden hat – unter der Situation nicht gelitten zu haben. Ein minderschwerer Fall allerdings liegt trotzdem nicht vor. Einzelstrafen sind festgesetzt und zu einer Gesamtfreiheitsstrafe zusammengezogen worden. Fünf Jahre. Der Haftbefehl bleibt aus den Gründen seiner Anordnung in Vollzug. Klartext: Fluchtgefahr. Der Prophet wird (nicht nur) den Jahreswechsel in Haft verbringen.

Man freut sich mit der (nicht anwesenden) Geschädigten. Bei Gericht gibt es nichts zu verschenken, denkt man. Die Kammer hat ihrer Hauptzeugin Glauben geschenkt. Dieser Glauben, denkt man, heilt oft viele Wunden. Noch etwas wird klar: Wenn Glauben gleichzusetzen ist mit Nicht-Wissen, kann es am Ende nur um eine Schenkung gehen. Es geht nicht unbedingt um das Maß der Strafe. Es geht um das Gefühl, dass die Wahrheit ein Ziel haben muss.

Grundsätze

Nachwort: Man hatte doch Grundsätze: Berichterstattung nur nach eigener Anwesenheit und bei Gericht: Alles oder nichts. Ganz oder gar nicht. Nicht am ersten Tag mal hin, Anklage hören, Monsterbegutachtung, ab nach Hause und dann erst am letzten Tag zur Urteilsverkündung wieder auftauchen. So weit die Grundsätze. Dann dieser Prozess: Der Prophet – angeklagt wegen x-fachen Missbrauchs und und und. Man will nicht alles aufzählen. Man will aber schreiben: Angeklagt wegen … Wichtig: Bis zum Urteil ist jeder Angeklagte Beschuldigter. Mehr nicht. Weniger auch nicht. Das gilt auch hier.

Viel hilft viel?

Der Prophet hat sich mit einem Team wortmächtiger Anwälte umgeben. (Viel hilft viel?) Als Prophet investiert man in die Wahrheit. Gute Anwälte gibt‘s nicht für ein Butterbrot. Und Wahrheit ist doch ohnehin nur das, was eine(r) dafür hält. Alles andere: Fake News.
Zurück zu den Grundsätzen. Gerichte sind nicht nur dazu da, sich auf die Spur der Schuld zu machen. Gerichte haben auch eine Sorgfaltspflicht. Es gilt, auf dem Weg zu einem Urteil, die persönlichen Rechte von Opfern UND Angeklagten zu schützen und trotzdem das Interesse der Öffentlichkeit nicht aus den Augen zu verlieren. Das führt bisweilen zu Konfliktlagen.
Hier zum Beispiel: Da ist B., die Hauptbelastungszeugin. Sie spricht über Dinge, die ihr widerfahren sind – streng genommen muss es heißen: widerfahren sein sollen. Es geht um intimste Details und schnell ist klar: Niemandem ist zuzumuten, das in aller (gerichtlichen) Öffentlichkeit zu tun. Geschenkt. ABER: Schützt man das Opfer, schützt man – quasi nebenbei – auch den Angeklagten. Beider Leben dürfen öffentlich nicht betreten werden. Setzt man – was vor Gericht angesichts der hier verhandelten Vorwürfe schnell passieren kann – den Angeklagten allzu schnell als Täter voraus, ergibt sich die Frage, was es auf Seiten des Propheten zu schützen gilt. ABER: Der Prophet ist angeklagt und noch nicht verurteilt. Also bedarf auch er des Schutzes – ob man das will oder nicht spielt keine Rolle. Es ist ein Gebot der Fairness.

Viel Ausschluss, wenig Aufschluss

Im Prozess führt das dazu, dass weit über 70 Prozent der Verhandlung unter Ausschluss eben der Öffentlichkeit stattfindet, deren Interesse bei Zulassung der Anklage bejaht wurde. Eine Lawine gerät ins Rollen, denn alles, was beispielsweise während der Vernehmung der Belastungszeugin gesagt wurde, wächst in die Schluss-Plädoyers und wenn bei der Aussage die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde, gilt Gleiches auch dann, wenn Staatsanwälte und Verteidiger in ihren Schlussvorträgen Bezug nehmen auf das Gesagte. Der Schuldspruch ist – man muss nicht prophetisch veranlagt sein – nicht das letzte Wort in dieser Sache. Man möchte wetten, dass die Verteidigung in Revision gehen wird.

Kronjuwelen

Bekanntlich scheuen Teufel das Weihwasser und Vampire den Knoblauch. Bei Propheten kann es – die Zeiten ändern sich – auch schon mal die schlechte Presse sein. Man(n) möchte ja gut dastehen in dem Restchen Öffentlichkeit, das dem staunenden Beobachter in diesem Gespenst einer Hauptverhandlung gelassen wird.
Man erinnert sich: Wird der Prophet zur Verhandlung in den Saal gebracht, möchte man meinen, die Kronjuwelen würden verschoben. Die Türen: verschlossen. Der Flur: gesperrt. Um Himmelswillen soll es kein Bildmaterial geben.
Ist der Prophet aber erst im Saal, wirft er Kusshändchen in den Zuschauerraum – grüßt wohlgelaunt die Fans. Schmachtblickschlachten finden statt.

Geheimhaltungstheater

Alles, was hier verhandelt wurde, ist nicht lustig. Das weiß der Schreiber dieser Zeilen, aber die Inszenierung rund um den Propheten trägt – ob man es wahr haben möchte oder nicht – komödiantische Züge. Ein bisschen Meinungsdiktatur ist auch in diese Mischung aus Aussperrung und Geheimhaltungstheater gemischt. Den Medien wurde – ganz nebenbei – mehr oder weniger unverhohlen gedroht.
Normalerweise soll man über die Toten nichts Negatives sagen. Wir erinnern uns: de mortuis nihil nisi bene. Hier ist es ein Lebender, dessen Ruf unbeschadet sein und bleiben soll. Prophetie braucht weiße Westen.

Macht, Ermächtigung

Geht es tatsächlich um Glaubensfragen? Angesichts des Spektakels drängen sich andere Vermutungen in den Vordergrund. Es geht, denkt man, vielleicht um Macht – um Ermächtigung: um Herrschaft. Was, denkt man, wenn wir alle Propheten wären? Wir bräuchten keinen Orden – einen Stammtisch vielleicht, an dem man sich abends nach getaner Mission auf ein Bier oder Kräutertee zusammensetzt und Weltenrettung diskutiert. Aber es können nicht alle Leitwolf sein. Wer einmal das Aroma von Mächtigkeit gewittert hat, kann nicht mehr davon lassen. Glaube wird dann zu einem Rezitativ der Herrschaft. Die Wagenburg wird gebaut – eine Burg, in die man hinein kann, aber nicht hinaus. Die Idee von der Glaubensherrschaft hat immer schon zur Ausbeutung gedient. Sie berauscht und wird zum Perlwein: Sekt. Dann fehlt nur noch das – ‚e‘ am Ende und das lässt sich beschaffen.

Minenspiele

Auf der Seite des Ordens der Transformanten (https://ordedertransformanten.org) findet sich folgender Text: „Transformanten können sich dafür entscheiden, in einer Lebensgemeinschaft zu leben, die sich an Gottes Wort orientiert. Aus Verbundenheit untereinander steht jeder für den anderen ein. Liebe und Leid werden geteilt. Ältere werden liebevoll versorgt und Kinder können nach Herzenslust zusammen spielen.“ Das Leben kann so schön sein. Der Prophet wird seine Mission auf absehbare Zeit hinter Gittern ausführen müssen.
Fünf Jahre könnten es werden. Ach ja – das noch: Das Urteil ist gesprochen, aber nicht rechtskräftig. Die Sache kann sich ziehen …

Eine letzte Erinnerung:

Da sitzt also – flankiert von gleich drei Anwälten – der Prophet auf der Anklagebank und beherrscht minenspieltechnisch vor allem den Ausdruck des: dakannichmichnurwundernüberdaswasmirhiervorgeworfenwird. Der lässt sich zusammenfassen in einem spöttischverächtlichen Fragezeichenlächeln – motorisch einwandfrei mit einem Achselzucken kombiniert, das sich – würde man sich zum Fanclub umdrehen – wahrscheinlich dort fortgesetzt findet. Dort – in den Untiefen des Publikumsbereiches – sitzen all jene, die für ihren Propheten durchs Feuer laufen würden. Ausbünde an Freundlichkeiten. Wie die Medien harren sie auf den Gerichtsgängen auf Einlass, denn nur im Saal und während der öffentlichen Häppchen der Hauptverhandlung können sie dem Objekt ihres Fühlendenkenglaubens nah sein. Haltstopp: Glauben braucht keine Direktheiten. Ein prall gefülltes Herz mit einem gut geöffneten Durchlassventil Richtung Hirnregion sollte doch eigentlich ausreichen. Wie gut, dass es den Konjunktiv gibt … Die Uhr im Saal 105 zeigt noch immer 17.43 Uhr. Manchmal bleibt die Zeit stehen.

Die Vorgeschichte des Prozesses

Die Transformanten im Netz

Der Prozess bei kleveblog.de

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