Schreibkraft
Heiner Frost

Drogen per Post

Matrjoschka – schon mal gehört? Das sind diese bunten Holzpuppen: Man sieht nur eine – aber es stecken noch jede Menge andere drin, sobald man mit der „Demontage“ beginnt. Manche Prozesse sind ähnlich. Das Äußere: ein klares Ding – das Innere: irgendwie vielgestaltig. Man kommt vom Großen ins Kleinste.

Weltsicht als Frage der Perspektive

Da fordert am Ende ein Staatsanwalt vier Jahre für einen der beiden Angeklagten und vier Jahre, neun Monate für den anderen. Weltsicht ist eine Frage der Perspektive. Die Verteidiger sehen es anders. Freispruch. Das ist doch mal eine Spanne. Was ist passiert?
Zwei Männer aus den Niederlanden bringen in Deutschland (Emmerich und Kleve) Pakete zur Post. Okay, denkt man, das ist nicht strafbar, oder? Die Pakete: bunt bedruckt. Irgendwie unverdächtig. Der Absender: ein Bücherladen. Das Dumme: die Pakete enthalten Drogen. 24 Pakete sollen die beiden Männer versandt haben. Der Inhalt: 17 Kilogramm Amphetaminsalz, 13,8 Gramm Kokain sowie 452 Gramm Amphetamin-Öl. Das ist dann nicht so gut und ruft – natürlich – die Staatsanwaltschaft auf den Plan. Drogenhandel oder mindestens Beihilfe zum selben.

Nichts gewusst

Die Männer haben – sagen sie – vom Inhalt der Pakete nichts gewusst. Es kommt noch doller: Die beiden Versender kannten sich nicht bis zu dem Tag, an dem sie gemeinsam in Aktion traten. Der Eine: ein in Drogenschulden geratener, den sein Dealer um Hilfe bat. „Du hilfst einen Tag aus – dann ist die Sache erledigt.“ Ein verlockendes Angebot. Der Andere: Auch in eine missliche Situation geraten: 15.000 Euro schuldet er einem gewissen Denis. Als man ihn – den Zweiten der beiden Angeklagten – festnimmt, hat er 2.000 Euro in der Tasche (oder waren es 3.000? – man hat wieder mal nicht alles verstanden) und eine Rolex am Arm. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Warum eigentlich?

Der Rolexmann hat den anderen in Arnheim am Bahnhof abgeholt. Sie fahren zusammen nach Emmerich und übernehmen dort von einem dritten Mann Pakete aus dessen Auto. Nicht zu klären ist die Frage: Warum gibt einer, der auf dem Parkplatz vor der Hauptpost steht, seine Pakete, die er doch flugs selber ein- und abliefern könnte, zwei anderen, die dann noch dazu die Sendung nicht komplett zur Hauptpost bringen, sondern eine Art Verteil-Aktion starten: hier ein paar – dort ein paar. So macht man sich verdächtig. Die Masche: nicht wirklich neu. Der Rolexmann – man weiß nicht so ganz genau, wie es funktioniert – war wohl mit dem Paketmann auf dem Parkplatz vor der Emmericher Hauptpost verabredet. „Woher wussten Sie denn, dass es sich da um die Hauptpost handelt und nicht um eine Filiale? Wie haben Sie das erkannt?“, fragt der Staatsanwalt. Der Rolexmann sagt, es sei eben die Hauptpost. Das reicht dem Staatsanwalt nicht aus. Mitten im Sommer geht es um das Glatteis, das in einer solchen Antwort stecken kann.

Vorstrafen

Die beiden Angeklagten: nett, freundlich. Fast schon hilfsbereit geben sie Auskünfte über ihr Leben. Dann stellt sich heraus: Beide sind in den Niederlanden vorbestraft.
Gut – das muss nichts heißen, aber irgendwie entsteht ja doch eine Farbe. Da sind zwei Verschuldete, die sich mit einer Paket-Aktion an Land bringen wollen. Man denkt: Was würdest du tun, wenn einer käme und dir Geld böte, damit du Pakete auf die Post bringst? Naja – vielleicht nicht einfach ‚Ja‘ sagen. Vielleicht erst mal fragen. Und wenn man dann auf einem Parkplatz vor der Hauptpost stünde und jemand lüde einem Pakete ins Auto statt sie selber die paar Meter zum Schalter zu tragen? Man würde vielleicht doch eine Frage stellen.
Der Rolexmann und der Mitangeklagte, der sich mit ihrer Assistenz alle Sorgen vom Hals schaffen möchte, wissen nicht, was in den Paketen ist. Sagen sie immer wieder. Beihilfe zum Handeltreiben? Der Mann mit den Drogenschulden sagt: „Niemand würde doch einem wie mir Drogen anverstrauen, damit ich sie verschicke.“ So könnte man es sehen. Aber: Er muss ja den Einlieferungsbescheid abgeben.

Demnächst eine bessere Geschichte

Im Gerichtssaal zeigen sie Fotos der Pakete. Deutlich lesbar: Namen und Anschriften der Adressaten. Sollte man die mal anrufen? Vielleicht hat die Staatsanwaltschaft das längst getan. Polizeibeamte schildern ihre Recherchen. Der Rolexmann hat öfter schon Autos geliehen. Das hat er auch bei der in Rede stehenden Paket-Aktion getan.
Was man alles herausfinden kann, wenn da nur ein Handy ist. Wer ist wann und wo nach Deutschland eingereist? Der Rolexmann hat einen Grund: Die Schwiegereltern wohnen in Elten. Der Mann ist auch Mitglied einer Motorrad-Gang gewesen. Man mag den beiden am Schluss die Ahnungslosigkeit nicht wirklich abkaufen.
Am Ende werden die beiden Angeklagten verurteilt. Vier Jahre. drei Monate für den Rolexmann – vier Jahre für seinen Beifahrer: Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Beihilfe zum Handeltreiben. Die nächsten Angeklagten brauchen eine bessere Geschichte … Man steckt die Puppen wieder ineinander.