Schreibkraft
Heiner Frost

Dem ging es nicht so gut

Der Anfang ist ein wenig holprig. Das Gericht tritt auf. Im Saal erhebt man sich. Vorn: ein leerer Platz. Es fehlt: der Staatsanwalt. „Ohne den können wir nicht beginnen“, sagt der Vorsitzende und der Satz ist kaum verklungen, als der Staatsanwalt den Saal betritt. Verspätung? Wenn überhaupt, können es nur Sekunden sein.

Gestern noch

Der Angeklagte hat einen Dolmetscher dabei. Der Verteidiger fehlt. „Wo ist Ihr Verteidiger?“, fragt der Richter. Der Verteidiger sei aus Angst nicht erschienen, heißt es zunächst. Der Richter fragt noch mal nach. „Wissen Sie das sicher?“ Der Angeklagte weiß es nicht. Gestern noch habe der Verteidiger sein Kommen zugesagt. Jetzt sei er nicht erschienen. Der Angeklagte kann keinen Grund nennen.

Wie bitte?

Der Dolmetscher muss noch vereidigt werden. Das ist schnell gemacht. Drei Zeugen – junge Männer allesamt – sind erschienen. Es gibt Unstimmigkeiten bei den Namen. „Sie warten dann bitte draußen“, hört man den Richter sagen und weiß noch nicht, dass soeben die letzten verständlichen Worte gesprochen wurden. Falsch. Da wäre noch dieser Richtersatz: „Wir kommen zur Verlesung der Anklage.“ Was jetzt folgt, ist irgendwie schwer zu beschreiben. Der Staatsanwalt beginnt mit dem Verlesen der Anklage. Der Dolmetscher übersetzt doppelt simultan: zum einen übersetzt er zeitgleich die Worte des Staatsanwalts – zum anderen spricht er mit identischer, wenn nicht gar etwas erhöhter, Lautstärke. Was hinten ankommt, ist ein Wort und Silbenbrei, aus dem sich nichts herauslösen lässt, was der Geschichte dienlich wäre. Nur manchmal tritt eine Sekundenverzögerung zwischen staatsanwaltlichem und gedolmetschten Text auf.

Geldwäsche

Es geht, glaubt man, um Geld. Ob es 10.000 oder 310.000 Euro sind, lässt sich nicht ausmachen. Es scheint so, als sei der Angeklagte in eine Kontrolle geraten und habe das Geld im Auto mitgeführt. Man ist nicht beim Landgericht. Es gibt keinen Vorabtext, der die Anklage zusammenfasst. Im Pressespiegel findet sich zum Prozess lediglich ein Stichwort: Geldwäsche. Es scheint hier und heute um die Einziehung des sichergestellten Geldes zu gehen.

Höchst verschachtelt

Auf die Verlesung der Anklage folgt eine circa einstündige Befragung des Angeklagten durch den Richter. Es geht nun, was das Verstehen angeht, geordneter zu. Die Geschichte des Angeklagten allerdings ist – wie soll man sagen – höchst verschachtelt. Er, ein Syrer, kommt 2006 erstmals nach Deutschland. Zuhause betreibt er eine Fabrik. Es geht um die Herstellung und den Verkauf von Farben. In Deutschland gründet der Angeklagte eine GmbH. Es geht um den Verkauf von Nutzfahrzeugen. Firmengründung: 2012. Zwei Jahre später: Kriegsbeginn in Syrien. Der Angeklagte bringt seine Kinder in der Türkei in Sicherheit. Als er zurück kommt, ist von der GmbH nichts mehr übrig. Der Partner hat ihn betrogen. „Ich traue niemandem mehr.“ Der Angeklagte besitzt ein Haus auf Zypern und eine „Farm“ in der Türkei. Er lebt nach dem Ende der GmbH von der Miete aus den Objekten.

Misstrauen

Wie kann es sein, dass einer mit – mittlerweile weiß man es – über 300.000 Euro im Auto unterwegs ist? Die Antwort: „Ich traue niemandem.“ Der Angeklagte reiste, als er in die Kontrolle geriet, aus den Niederlanden ein – wurde nach Geld gefragt. Verneinte. Oder war er zwecks eines Bootskaufes in den Niederlanden? Wirklich klar ist das nicht. Es ist nicht klar, ob er die Frage nach dem Geld bejaht oder verneint hat. Er sei, sagt der Angeklagte, von Hamm nach Arnheim gefahren, nachdem er zuvor mit dem Verkäufer des Bootes per Facebook Kontakt aufgenommen und sich verabredet habe. Die Adresse? Er hatte sie im Handy gespeichert. Das Handy: beschlagnahmt. Der Verkäufer: nicht an Ort und Stelle. Der Angeklagte fährt unverrichteter Dinge zurück. Das alles klingt irgendwie ein bisschen komisch.

Hühnerställe

Wovon er denn, fragt ihn der Richter, gelebt habe nach dem Aus der GmbH? Der Angeklagte hat von den Mieten der Objekte (Zypern, Türkei) gelebt. Die allerdings wurden ja später verkauft. Lebensunterhalt danach: Autohandel. Zu Corona-Zeiten jobbt der Angeklagte bei einer Stallreinigungsfirma. Drei bis vier Stunden Nachtarbeit. Der Richter wundert sich: Da reinigt einer nachts Hühnerställe und hat gleichzeitig 300.000 Euro Bargeld im Auto. „Nehmen Sie Drogen oder kennen Sie jemanden, der Drogen nimmt?“ „Nein.“ Im Auto, erklärt der Richter seine Frage, habe es beim Aufgriff nach Marihuana gerochen. „Ich habe eine Zigarre geraucht. Vielleicht lag es daran.“ Längst hat man die Orientierung verloren in diesem Dickicht. Dann unterbricht der Richter: Einem der beiden Schöffen gehe es nicht so gut. „Wir machen mal eine kurze Pause.“ Nach zehn Minuten: Rückkehr des Richters mit nur einem der beiden Schöffen. „Sie sehen, dass wir nur noch zu zweit sind. Der Schöffe musste sich zum Krankenhaus begeben. Dem ging es gar nicht gut. Fest steht: Ohne ihn können wir nicht fortfahren.“ Ende der Veranstaltung. Ein Cliffhanger …

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