Schreibkraft
Heiner Frost

Das Pudding-Paradox

Foto: Rüdiger Dehnen

„Suche liebe Frau mit Auto“ – so fing es an. Harmlos eigentlich, und doch endeten die drei Wünsche eines alten Mannes (Liebe, Frau, Auto) vor Gericht. Nicht der Wünschende ist angeklagt – man verhandelt gegen die Erfüller.

Virtuose

Herr Z. ist einer von ihnen – ein Virtuose des Vergessens. Eine Natur hat er auch. „Ich habe eine Natur“, sagt er. „Ich bin immer ehrlich.“ Der Angeklagte könnte ebensogut auch der Erfinder der selektiven Wahrnehmung sein. Er erinnert sich an Vieles nicht. „Interessiert mich nicht.“ Herr Z. erinnert irgendwie von Fern an den „Dude“ aus The Big Lebowski. Einer, der im Supermarkt eine Tüte Milch mit Scheck bezahlt. Herr Z. ist nicht allein. Zwei Mittäterinnen sind ausgemacht. Aus der Wunscherfüllung ist schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und – zusätzlich für die Angeklagte X. – Computerbetrug geworden.
Der Prozess hat, lange bevor er begann, einen Namen gehabt: Der Puddingprozess. Am Anfang glaubt man an die Supergeschichte. Alter Mann (93) wird um sein Geld gebracht, indem er mit Pudding in Schlaf versetzt wird. Alles begann mit dem Inserat „Suche liebe Frau mit Auto“. Das ist doch mal ein Anfang. Alles ist klar, denkt man. Und dann passiert‘s: Je länger man drin sitzt in diesem Prozess, umso größer wird das Chaos. Die Anklage: Drei Menschen verabreden sich zu einer Straftat. Geld ist das Ziel. (Wen kümmern schon die Wünsche eines alten Mannes?) Die wenigsten verschenken ihr Geld an fremde Menschen. Es muss nachgeholfen werden. Vielleicht könnte man das Opfer mit präpariertem Pudding in Schlaf legen. (Immerhin scheint nie jemand an Schlimmeres gedacht zu haben.) Soll nicht heißen, dass man‘s nicht ernst nimmt. Ganz bestimmt nicht. Aber nach den ersten vier Verhandlungsstunden steht irgendwie fest, dass nichts fest steht.

Ansichtssache

Auf der Richterbank haben sie die Fakten – auf der Tribüne werden die Puzzleteile ineinandergeschoben. Die Angeklagte X. sagt nun anderes als bei den Vernehmungen zuvor. Man muss sie falsch verstanden haben. Es muss am Schock gelegen haben. Ein Angeklagter, der (siehe oben) virtuos im Vergessen unterwegs ist, aber natürlich die Wahrheit sagt und eine dritte Angeklagte, die sich in Schweigen hüllt, aber Anwälte hat, die mit dem Rupfen an Widersprüchlichkeiten auf Seiten der Frau X. breitstreifig Zweifel ausstreuen. Dass Frau X. das Gegenteil von dem sagt, was der wahrheitsliebende Herr Z. (man muss in die Satire ausbrechen) sagt, ist für Z. „Ansichtssache“. Er war ohnehin nur dabei, „weil ich auf die Weiber aufpassen sollte“. „Man hilft sich doch gegenseitig“, verkündet er an anderer Stelle jovial und sofort muss man an Baumarktslogans denken. Immerhin: Z. reitet niemanden rein. Er ist – auf die Fakten bezogen – schlicht ohne Interesse. Nur manchmal findet er zurück ins Wissen. Da unterbricht er dann auch den Vorsitzenden nett nachfragend. Oder eine Polizistin. Die hat ihn einen Alkoholiker genannt. „Woher wissen Sie das?“
Suche liebe Frau mit Auto … Frau X. spricht von einem Herrn, dem es auch darum ging, zusammen mit der lieben Frau mit Auto in Urlaub zu fahren.
Seit wann kennen sich eigentlich die Angeklagten? Eine einfache Frage und einfach wäre die Antwort – gäbe es da nicht dieses Trio zu begutachten. Man kennt sich, laut Herrn Z. seit einem Monat vor der Tat. Das sieht der Verteidiger der schweigenden Angeklagten (nennen wir sie T. – das steht für tacet) aber ganz anders. Auch Frau X. erzählt eine andere Geschichte.
Sie hat regelmäßig ihre Drogen bei Z. erstanden und kennt ihn seit vielleicht zehn Jahren. Die Schere öffnet sich weit. Frau X. spricht von einer Beute von 11.000 Euro und sagt im nächsten Satz, man habe das Geld geteilt. Jeder habe 4.000 Euro bekommen. Da muss dann aber was nicht stimmen, meldet der Vorsitzende arithmetische Bedenken an. „Rechnen Sie‘s mal nach“, bittet er und Frau X. merkt, dass sie die Summe korrigieren muss. „Dann waren es wohl 12.000 Euro“, sagt sie.
Und ganz nebenbei muss man das Pudding-Paradox erklären. Frau X. hat bei der Polizei ausgesagt (und beim Haftrichter auch), dass die Mitangeklagte T. – damals noch bei Stimme – den alten Herren unter einem Fantasienamen angerufen und angekündigt habe, sie komme mit Kaffee und Pudding. Jetzt sagt X., der Pudding sei in dem Telefonat niemals thematisiert worden. Irgendwo zwischen den beiden Vernehmungen und dem Jetzt ist aus dem Pudding ein Paradox geworden, dessen Aufklärung auch den gewieft nachfragenden Verteidigern der T. nicht gelingen will. Frau X. macht ihren damaligen Schock („Ich bin ja noch nie verhaftet worden“) für den Widerspruch verantwortlich. Der Pudding sei ihr von T. in zwei Gläsern übergeben worden. „Was waren das für Gläser?“ „Ein Dalmatinerglas und ein Weinglas.“ Der Verteidiger hakt nach. Was denn ein Dalmatinerglas sei. „Na, ein Glas mit aufgedruckten Dalmatinern eben.“ „Ach so“, sagt der Verteiger, „so‘n Scheiß hat McDonalds mal an Kinder vertitscht.“ Letztlich spielt all das natürlich keine Rolle, denn bei den Vernehmungen (man ahnt es schon) hat Frau X. (es muss der Schock gewesen sein) von zwei Weingläsern gesprochen. Längst wähnt man sich im Postfaktischen und wartet auf die Nachmittagspausezeit. Dann wird das Opfer erwartet, und natürlich ist man gespannt.
Vorher noch eine Nachbarin. Bei ihr hat der alte Mann, als er am Morgen aus dem Puddingkoma erwachte, geschellt. Er habe, wird er später sagen, die Nummer der Polizei nicht gewusst und sei deshalb zu ihr gegangen. „Ich bin vergiftet worden“, sagt er, und die Nachbarin wählt die 110.

Mahlzeit

Der Nachmittag beginnt mit einem „Mahlzeit. Behalten Sie Platz.“ Das Opfer erscheint – hinter jedem Ohr steckt ein Hörgerät. „Sie funktionieren nicht immer, wie ich das möchte“, sagt Herr Y. Der Vorsitzende schaltet akustisch einen Gang nach oben. Was nun folgt, ist irgendwie komischtragisch. Man glaubt sich in einem Spiel, bei dem einer stetig auf die vorletzte Frage antwortet, die ihm gestellt wurde. Es ist irgendwie alles ein bisschen chaotisch und es gibt niemandem, der verantwortlich ist. Zwei Welten geraten an- und ineinander. Der alte Mann gibt sein Bestes und verheddert sich hin und wieder im eigenen Erzählen. Das Alter vielleicht – und die unterschiedlichen Daseinsformen. Ein Gericht ist eines aber nicht: Postfaktisch.
Das Gute: Herr Y. scheint nicht als traumatisiertes Opfer aus der Tat hervorgegangen zu sein. Er hat das Lachen nicht verlernt. Er hat mehrere Frauen getroffen, die sich gemeldet haben. (Es lässt sich nicht feststellen, wie viele es waren.) Aber mindestens drei von ihnen wollten wohl nur sein Geld. Mal waren es 2.000 Euro (die Erste), dann (die Zweite) 2.000 Euro für eine Autoreparatur. Das Geld reichte nicht: Y. legte noch mal 4.000 Euro nach. Dass ihm das passieren konnte. („Dass mir das passieren konnte. Ich war doch selbst mal Polizist.“) Ein bisschen schämt er sich. Und irgendwie schämt man sich ein bisschen mit, wie man dasitzt und ihm in sein Leben folgt. Dann lacht er wieder ein gottseidank irgendwie unangegriffenes Lachen. Da war diese Frau mit dem roten Audi. Das war die, der er zuerst 2.000 Euro und dann noch mal 4.000 Euro gab. „Ist die Frau hier im Saal?“ Dem Verhandlungsverlauf und dem eigenen Verstand trauend müsste es, denkt man, T. sein. Herr Y. bekommt eine Blickrichtung genannt, dreht sich um … und kennt die Dame nicht. Er holt aus und erzählt die Geschichte seines Lebens und irgendwie ist es rührend, wie er nicht zu merken scheint, dass er im falschen Film unterwegs ist. Niemand, der ihn unterbricht. Man lässt ihn ausreden. Danach noch ein paar weitere Fragen der Verteidigung.
Dann ein Gutachter, der über Herrn Z. und die T. sprechen soll. Er habe, so der Gutachter, Herrn Z. nicht sprechen können. Aha. Ein Gutachten nach Aktenlage. Wenn man‘s wenigstens verstehen würde. Aber da spricht einer, dessen Sprachpartikel sich aus dem normalen Leben zurückgezogen zu haben scheinen. Die Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt zum Zweck der Entzugstherapie hält er für „nicht zielführend“. Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des Herrn Z.? Nicht beeinträchtigt. Für den Paragraphen 64 (die Unterbringung also) „keine verantwortlichkeitsrelevanten Kriterien. Kaffeepause. Dann das Gutachten in Sachen T. Die Verteidigung bittet um Ausschluss der Öffentlichkeit. Nach der Pause erleidet T. eine massive Panikattacke. Der Notarzt muss gerufen werden. Die T. muss ins Krankenhaus. Am 9. April wird weiter verhandelt. Auf Antrag der Verteidigung T.s wird eine weitere Zeugin geladen.
Hat eigentlich jemand den Magen des Vergifteten ausgepumpt und nach Rückständen des potenziellen Puddinggemischs gesucht? Der alte Mann hat in seiner Vernehmung von zwei Abhebungen bei der Bank gesprochen. Wieso hat niemand Bilder vom Bankomaten gezeigt? Was ist mit Spuren am Geld? Alle Zeugen sind vernommen. Kein medizinischer Gutachter, der sich zur Vergiftung äußern soll. Kein Spurengutachten. Wie passend es doch ist, dass der Engländer sagt: „The proof lies in the pudding.“ Bisher war das nicht Thema. Es geht um andere Dinge. Ein Satz, drei Wünsche: Liebe Frau mit Auto gesucht …

2. Tag

Minus eins

Am zweiten Tag im Prozess mit dem Vornamen Pudding wurden jetzt die Urteile gesprochen.
Von den ursprünglich drei Angeklagten (Herr Z., Frau Y. und Frau X.) sind – nach einer Panik-Attacke der Y. nur noch zwei im Saal. Das Verfahren der Y. (fortan wird sie die ‚gesondert Verfolgte‘ genannt) wurde (Paragraph 4 der Strafprozessordnung) abgetrennt und wird im November stattfinden.

Verschiedenes

Man rekapituliert. Ein alter Herr wird nach Verabreichung eines mit Schlafmittel versetzten Puddings/Joghurts um Bargeld beraubt. Auch eine EC-Karte wird entwendet und zum Geldabheben benutzt. Resultat des Geldabhebens: Eine Erweiterung der Anklage (schwerer Raub und schwere Körperverletzung) um den Tatbestand des Computerbetrugs (zumindest für die Angeklagte X. Anonsten: Verschiedenste Versionen einer einzigen Tat. (Verschieden bedeutet zwei, denn Y. hatte sich am ersten Tag nicht geäußert.) Der zweite und letzte Tag: Zwei Zeugen, Fragezeichen, ein Gutachter, Verlesungen, Plädoyers, Urteil.

Wieso so spät?

Ein Mann glaubt, er sei vergiftet worden. Er bittet seine Nachbarin, die Polizei zu alarmieren. Was würde man erwarten? Nun ja … eine Untersuchung des Opfers vielleicht – Analyse des Mageninhalts, Blutprobe … was auch immer. Am zweiten Tag werden Gutachten verlesen. Staunend erfährt man: Die Untersuchung des Opfers hat (immerhin) schon zwei Tage nach der Tat stattgefunden. [Vorsicht: Zynismus!] Ein „wieso eigentlich so spät erst?“ kriecht in den Saal.
Eine Freundin der Y. (sie hört ein bisschen schwer und der Zeugentisch wird also näher an den Richtertisch gerückt) spricht von einem durch und durch guten Menschen. (Sie meint die Y.) Der psychiatrische Gutachter sieht für die X. keinerlei Schuldeintrübungen, ist aber sicher, dass der Paragraph 64 (Unterbringung in einer Entziehungsanstalt) Anwendung finden sollte. Die X. hat selber gesagt, dass sie Hilfe braucht. Sie möchte weg von den Drogen – hin zu einem ‚normalen Leben‘. Es ist ein ‚hin‘ – es ist kein ‚zurück‘, denn man zweifelt, ob sie sich je in einem normalen Leben befunden hat. Die X. hat sich übrigens (das Schreiben wird verlesen) beim Opfer entschuldigt und bereits angefangen, Geld zurückzuzahlen.

Finanziell klamm

Dann die Plädoyers. Die Staatsanwältin sieht die Tatvorwürfe als erwiesen. Ja: Es hat eine Abrede der drei gegeben. Ab jetzt gehört der Begriff der ‚gesondert Verfolgten‘ zu den meist erwähnten des Plädoyers. Dazu kommen Ausdrücke wie ‚tätigen‘ und ‚verweilen‘. Während X. den Besuch beim alten Mann tätigte, verweilten der Angeklagte und die gesondert Verfolgte [Y.] im Auto. Ja, es gab den Pudding. Ja, er war präpariert. 12.000 sind dem Opfer abhanden gekommen, dazu 8.500 tschechische Kronen, 200 Euro und die EC-Karte.
In Zusammenhang mit Z. spricht die Staatsanwältin von dem Willen zur Tatherrschaft. Aktiv war er beteiligt. Mittäter ist er und mehrfach vorbestraft. Fünf Jahre, sechs Monate.
Der Verteidiger der X. spricht von drei Tätern, die ‚finanziell klamm‘ waren. Er sieht Z. als Vermittler. Seine Mandantin hat die Tat eingeräumt. Sie bereut. Sie hat sich („Das Schreiben wurde ja verlesen“) beim Opfer entschuldigt. Also: Geständnis, Reue, Entschuldigung. Eine milde Strafe deutlich unter dem von der Staatsanwältin beantragten Strafmaß.
Dann spricht der Verteidiger von Herrn Z. Der Angeklagte, der sich zuvor an kaum etwas erinnerte, hat, so der Verteidiger Hilfe zur Aufklärung einer Straftat geleistet. Man blickt ins Strafgesetzbuch, Paragraph 46 b.
Wenn der Täter einer Straftat […] durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, dass eine Tat […] aufgedeckt werden konnte […], kann das Gericht die Strafe nach § 49 Abs. 1 mildern […].
Das Gericht könne (im Zweifel für den Angeklagten) zu durchaus unterschiedlichen Ergebnissen der Beweisführung in Bezug auf die Angeklagten kommen, so der Verteidiger. Z. hat nichts gewusst vom Pudding. Seine Aufgabe – wie soll man sagen: Psychischer Beistand und – mehrfach wurde es gesagt, auch wenn es flapsig klingt – „Aufpassen auf die Weiber“. Daher: Eine Haftstrafe unter zwei Jahren, Bewährung, Aufhebung des Haftbefehls. Z. hat eine Tagesstruktur. (Z. sitzt da im schwarzen Tank-Top mit weißbestreifter grauer Jogginghose. Welch ein Auftritt. )
Letzte Worte: X. bereut die Tat. Z. möchte eigentlich nichts sagen.

Gedreht

X. wird am Ende zu fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der 64-er wird angeordnet. Vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Elf Monate Vorwegvollzug (die Zeit der U-Haft wird angerechnet). Der Gutachter hatte zuvor auf die Frage des Vorsitzenden, wie lange die Therapie dauern könne, von circa zwei Jahren gesprochen. Die Angeklagte sei therapieunerfahren, was sich positiv auswirken könne.
Und Z.? Drei Jahre, drei Monate wegen Beihilfe zum Diebstahl. Der Beweis, dass Z. vom Pudding wusste, ist nicht zu führen. Somit entfallen der schwere Raub und die schwere Körperverletzung. Beitrag zur Aufklärung eines Verbrechens? Nicht wirklich. Die Kriminal-Prognose für Z., sagt der Vorsitzende, sei rabenschwarz. „Vielleicht werden Sie ja in Haft schlauer.“ So drehen sich die Dinge.

Lesarten

Nachdem der Prozessvorhang gefallen und man selbst ins Leben zurückgetaucht ist, denkt man über Lesarten dessen nach, was da verhandelt wurde. Natürlich ging es um schweren Raub, schwere Körperverletzung und Computerbetrug. Aber es ging auch und vor allem um Einsamkeiten. „Suche liebe Frau mit Auto.“ Ob er alte Herr Liebe gesucht hat, lässt sich schwer erfassen. Wonach er suchte, war allerdings eine Nichteinsamkeit. Liebe oder Dienstleistung … wer will das sagen? Der Herr stammt aus einer anderen Zeit. In seinem Leben waren Rollen anders verteilt. Fest steht, dass die Angeklagten sich etwas zunutze gemacht haben, von dem manche alten Menschen glauben, es mit Geld kaufen zu können: Es ist der Zustand des Nichtalleinseinmüssens. Man denkt, dass eine Gesellschaft wie die unsere Kapazitäten vernichtet, weil sie alles und jedem in Atem hält. Wer kann sich Fürsorge leisten? Sie wird ausgelagert – in Pflegeheime, die situationsverschönernd auch schon mal Residenzen genannt werden. Wer sich das Residieren nicht leisten kann oder allein, wie der alte Mann, in einem Haus auf Gesellschaft wartet, wird schnell zum Opfer.

Da geht einer – wie kommt diese Situation ins Hirn zurück? – zur Polizei und sagt, er sei vergiftet worden. Untersucht wird er zwei Tage später. Gibt es Erklärungen außer Ignoranz? Ja, der alte Mann hat sich – bevor es um diese Tat ging – schon einmal an die Polizei gewandt. Er hatte geglaubt, er sei bestohlen worden. Dann stellte sich heraus, dass er das Geld für einen geplanten Urlaub ‚verlegt‘ hatte. Dann kommt er und sagt, er sei vergiftet worden. Was ist passiert? Wer einmal irrt, dem traut man nicht – auch, wenn er jetzt die Wahrheit spricht? Auch die Täter haben sich nicht mit Rücksicht bekleckert. Sie haben … aber das hatten wir ja schon …