Schreibkraft
Heiner Frost

Wagner gegen Wagner

Foto: Rüdiger Dehnen

Frau Wagner hat Anzeige erstattet – gegen Herrn Wagner, ihren Adoptivvater.
Herr Wagner heißt – im doppelten Sinn – nicht Wagner: Erstens hat er – das war schon in den 70-er Jahren in Kasachstan – den Namen seiner Frau, einer Russlanddeutschen, angenommen und zweitens ist (Übereinstimmungen wären rein zufällig) Wagners Name nicht Wagner. Man ändert Namen – das dient dem Schutz aller Beteiligten –und landet bei anderen…


Wagners Tochter – die mittlerweile nicht mehr Wagner heißt – hat also Anzeige erstattet. Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte in dem Zeitraum zwischen September 1996 bis Ende Mai 1997 seine Adoptivtochter im Elternschlafzimmer […] vergewaltigt haben. Die Geschädigte ist (als Nebenklägerin) anwaltlich vertreten, zudem wird ein Sachverständiger an den Hauptverhandlungen teilnehmen.
Ihr Adoptivvater, sagt das Opfer, hat sie vergewaltigt. Ein Sprung zurück in der Zeit: Wagner und dessen Frau lebten in Kasachstan (damals gehörte das Land noch zur UdSSR), hatten zwei leibliche Töchter und adoptieren fünf weitere Kinder – eines davon: die Geschädigte. Alle Kinder kamen aus Kinderheimen – vier aus demselben, eines aus einem anderen. Der leibliche Vater von Wagners Adoptivtochter – nennen wir sie ab jetzt Irena – tötete Irenas Mutter und deren Mutter. Irena landete im Kinderheim. Kurz darauf: die Adoption durch das Ehepaar Wagner. Ein Höllentor tat sich auf. „Wir Adoptivkinder wurden wieder und wieder geschlagen“, erinnert sich Irena. Die Instrumente: Teppichklopfer, Kabel, Ledergürtel. „Teppichklopfer?“, fragt der Vorsitzende. Herr Wagner übrigens streitet die Vorwürfe ab. Niemals hat er seine Adoptivtochter vergewaltigt. Auch geschlagen hat er sie und die anderen Kinder nicht. Wenn die Kinder gegen Regeln verstießen, wurden sie ermahnt – mussten sich „in die Ecke stellen“ und darüber nachdenken, was sie falsch gemacht haben. Auch Hausarreste wurden verhängt. Keine Schläge.
Nach der ersten Verhandlungspause räumt Wagner über seine Anwältin ein: Es hat doch Schläge gegeben. Auch mit dem Gürtel.
Die Wagners siedeln nach Deutschland um und wohnen zunächst in Rheinhausen, später in Neukirchen-Vluyn und schließlich in Kalkar. Die Vergewaltigungen von Irena sollen in Rheinhausen und Neukirchen-Vluyn stattgefunden haben. Wagner und seine Frau leben mittlerweile in Ungarn. „Das hat etwas mit der Gesundheit meiner Frau zu tun: Sie hat Rheuma.“
Die Befragung von Herrn Wagner: eine zähflüssige Angelegenheit – trotz der Anwesenheit einer Übersetzerin. Man fasst zusammen: Wagner hat Irena nicht vergewaltigt. Sagt er. Und: Ja, er hat die Kinder geschlagen.
Erste und einzige Zeugin des ersten Verhandlungstages: Irena. Über drei Stunden sitzt sie auf dem Zeugenstuhl. Noch bevor sie aussagt, hat man eine Whatsappsprachnachricht gehört, die Irena an ihre Adoptiveltern geschickt hat. Es geht um die Vergewaltigungen. Man könne sich, sagt sie, gütlich einigen. Die Eltern sollen Irena die Eigentumswohnung in Kalkar überschreiben und sich verpissen, oder es wird härter zugehen. „Das Fernsehen und Zeitungen interessieren sich für solche Geschichten und ich werde all euren Nachbarn erzählen, wer ihr wirklich seid. Ich habe mit einer Psychologin gesprochen – da habe ich einen Freibrief.“ Es stellt sich heraus: Das Gespräch mit der Psychologin zum Zeitpunkt der Sprachnachricht hat es nicht gegeben. „Ich wollte denen drohen.“
Wenn nicht die Wohnung, dann soll es ein Schmerzensgeld zwischen 50.000 und 100.000 Euro sein.
Die Sprachnachricht: zu 90 Prozent in Russisch. Nur zwischendurch die Leuchtturmworte: Anzeige, Fernsehen, Zeitungen, Schmerzensgeld.
Eine Woche gibt Irena den Wagners, „sich die Sache zu überlegen“. Danach: Anwalt, Anzeige, Fernsehen, Zeitung. „RTL und Pro7“ werden als televisionäre Adressen genannt. Drei Mal dreht Irena die Runde. Drei Mal wiederholt sie Vorschläge und Drohungen – spricht über ihr zerstörtes Leben. Einigung im Guten oder die harte Tour.
Irenas Leben: Eine Achterbahn. Mittlerweile ist sie zweifache Mutter. Es hat verschiedene Partner gegeben. Immer wieder endeten Beziehungen mit Gewalt: Irena wurde geschlagen.
Immer wieder fragt der Vorsitzende Details der Taten ab. Die Wirklichkeit – ein Schwimmbecken. Irena – ein Aal.
Ja – sie hat im Gefängnis gesessen. Sie hat einem ihrer Ex-Partner einen Gefallen tun wollen. Der hatte noch Geld von einem Typ zu bekommen. Irena lockt den Mann in eine Wohnung und gibt vor, der habe sie vergewaltigen wollen. Irenas Ex und seine Freunde richten den Mann übel her. Irena bekommt drei Jahre – Beihilfe zum schweren Raub –, sitzt zwei davon ab, wird entlassen und es beginnt: der Streit mit den Adoptiveltern.
Als Herr Wagner Irena das erste Mal vergewaltigt, ist sie 13. Ihre Brüder, sagte Irena, haben das Geschehen durchs Schlüsselloch der elterlichen Schlafzimmertür beobachtet. Sie sagt auch, Wagner habe die Tür vorher abgeschlossen. Wie dann die Brüder bei von innen steckendem Schlüssel ihre Beobachtungen machen konnten – dafür hat Irena keine Erklärung. Es tauchen Ungereimtheiten auf. Was soll man sagen? Menschen sind angespannt, wenn sie vor Gericht Aussagen machen sollen. Sie sind noch angespannter, wenn dabei der mutmaßliche Peiniger keine zwei Meter von ihnen entfernt sitzt.
Es tauchen Deckungsungleichheiten auf zwischen dem Text der Anzeige, die Irenas Anwalt geschrieben hat und der Aussage, die sie jetzt macht. Wieder und wieder werden Tatdetails abgefragt – wieder und wieder windet sich Irena. Herr Wagner sitzt da und hört zu. Tonlos. Ja – er ist der, der seine Kinder geschlagen hat, aber ist er auch der, der seine Adoptivtochter unzählige Male missbraucht hat? Ist er der, der einem schlafenden Kind seinen Penis in den Mund geschoben hat – in einem Zimmer, in dem zwei andere Geschwister schliefen? Täglich soll das passiert sein, heißt es in der ersten Fragerunde. Später sagt Irena, es sei „vielleicht jeden zweiten Tag“ passiert.
Die Fragen an Irena drehen sich um Details: Wer hat sich bei den Vergewaltigungen wie bewegt? Welche Details kann sie erinnern?
Man studiert die Minen der Beteiligten. Man denkt: Okay – die Anklage gegen Herrn Wagner ist zugelassen worden. Noch ist er ja „nur“ ein mutmaßlicher Vergewaltiger. Aber: Eine Anklage wird nicht zugelassen, wenn alle glauben, es sei nichts dran.
Trotzdem beginnt man den Eindruck zu entwickeln, der kontrollierten Sprengung eines Hauses beizuwohnen, das langsam in sich zusammensackt und am Ende eine Staubwolke hinterlässt. Ein Gefühl nur – mehr nicht.
Eine der Prozessbeteiligten ist eine Gutachterin. Gutachten werden häufig beantragt. Meist geht es dann um die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit der Angeklagten. Die Gutachterin in diesem Fall hat sich mit Irena befasst und es geht um ein aussagepsychologisches Gutachten.
Man googelt: Bei einem aussagepsychologischen Gutachten prüft ein Gutachter, der in der Regel ein Psychologe beziehungsweise eine Psychologin ist, die Aussage der belastenden Person und untersucht sie anhand gesicherter wissenschaftlicher Kriterien darauf, ob sie erlebnisbasiert ist. An anderer Stelle heißt es: Tritt ein Zeuge vor Gericht auf und äußert sich zu einem bestimmten Sachverhalt, so ist es laut dem Bundesgerichtshof grundsätzlich die „ureigenste Aufgabe des Gerichts“, dessen Glaubwürdigkeit zu beurteilen. Hier kann jedoch auch das Gericht an seine Grenzen stoßen, wenn es etwa nicht selbst über die erforderliche Sachkunde verfügt. Dann kann sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht selbst ein sog. aussagepsychologisches Gutachten einholen. […] Die Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens ist insbesondere dann erforderlich, wenn der Zeuge Besonderheiten aufweist. Diese können etwa darin begründet sein, dass der Zeuge an einer psychischen Krankheit leidet, noch besonders jung ist, oder bereits sich widersprechende Aussagen getätigt hat. Aber auch die Situation als solche kann die Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens notwendig machen, etwa, wenn die Tat schon längere Zeit zurück liegt. Dann sollte der Zeuge gerade auf seine Erinnerungsfähigkeit hin geprüft werden. (www.heidelberg-strafrecht.de)

Aus einem kaputten Leben

Wagner war‘s. Die Kammer sieht die Anklagepunkte bestätigt. Drei Jahre und sechs Monate für einen Adoptivvater, der – 25 Jahre ist es her – seine damals 13-jährige Adoptivtochter vergewaltigte.

Sachlich, nüchtern, ohne Emotionen

Es sei darum gegangen, so der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung, sich „sachlich, nüchtern und ohne Emotionen“ mit den Vorwürfen auseinanderzusetzen und „wir sind zu der Überzeugung gelangt, dass sich die Vorwürfe als begründet erwiesen haben“.
Der Finaltag im Prozess gegen Herrn Wagner begann mit einem Gutachten, bei dessen Inhalt es um die Glaubhaftigkeit der Aussagen des Opfers – der Adoptivtochter Wagner also – ging. „Es besteht ein Unterschied zwischen Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit“, hatte die Gutachterin ihre Ausführungen eingeleitet. Es gehe ausschließlich um die Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Aussage und nicht um die Glaubwürdigkeit der Aussagenden. Es gehe darum, herauszufinden, ob die geschilderten Vorgänge erlebnisbasiert seien oder nicht.

Erlebnisbasiert

Das Ergebnis des Gutachtens – die Aussagen der jungen Frau: erlebnisbasiert. Für die Gutachterin galt es, die Aussagen der jungen Frau während der Begutachtung mit dem Text der von ihr gemachten Anzeige und dem Inhalt einer polizeilichen Vernehmung zu vergleichen. Die polizeiliche Vernehmung bezeichnete sie als „grottig“. Die Aussagen der jungen Frau hätten zwar Inkonsistenzen aufgewiesen, aber sie sei von der Schilderung der Kernhandlung nie abgewichen. Die Schilderung der ersten Vergewaltigung durch den Adoptivvater sei zwar nicht detailreich gewesen, aber das sei mit einem zeitlichen Abstand von 25 Jahren auch schwierig. Die „kleinen Widersprüche“ in den verschiedenen Aussagen seien, so die Gutachterin, „dokumentationsbasiert“. „Wir haben jedenfalls eine Zeugin erlebt, der keine Belastungstendenzen in Bezug auf ihren Adoptivvater anzumerken waren.“ Die junge Frau habe über Zeitsprünge hinweg konstante Schilderungen der Vorgänge gemacht. Die Aussage sei erlebnisbasiert und nicht ausgedacht. Es gebe keine alternativen Erklärungen.

Ein Schwelbrand

Die Staatsanwaltschaft sah die gegen Wagner erhobenen Vorwürfe als erwiesen an. Man habe einen Menschen erlebt, in dessen Innerem sich über die Jahre ein Schwelbrand vollzogen habe. Die junge Frau habe nicht abgestritten, dass es ihr um Genugtuung gehe. „Wir haben keine übermäßige Belastungstendenz in der Aussage erkennen können.“ Ein minderschwerer Fall liege mit Sicherheit nicht vor. So lautete der Strafantrag für Herrn Wagner auf drei Jahre.
Der Nebenklagevertreter fand in Bezug auf Wagner, der mit seiner Frau zwei leibliche Kinder hat und dann fünf weitere adoptierte, deutliche Worte: „Der Mann ist ein Tyrann, ein Sadist, ein Kinderschänder.“ Das Leben – vor allem – der Adoptivkinder: eine Hölle aus Schlägen. Am ersten Verhandlungstag hatte Wagner nach anfänglichem Leugnen einegräumt, seine Kinder geschlagen zu haben.

Eine Zwickmühle

In den Aussagen der Familienmitglieder, die sich teils diametral widersprachen, sah der Nebenklagevertreter für die ‚Entlastungszeugen‘ eine Zwickmühle aus Loyalität und erlebter Wirklichkeit. Was den Missbrauch angehe, hätten es alle gewusst „oder mindestens geahnt“. Wagner habe seinen Kinder wiederholt gesagt, seine Ehefrau wolle nicht mit ihm schlafen, „und dann sitzt die hier auf dem Zeugenstuhl und sagt wie aus der Pistole geschossen, dass es drei Mal pro Woche Verkehr zwischen ihr und ihrem Mann gegeben hat, weil ‚das sonst keine Ehe sei‘. Das eigentlich Entlarvende hier waren doch die Entlastungszeugen.“ Ja, seine Mandantin habe von Rache gesprochen, „aber das heißt doch nicht, dass etwas deswegen nicht passiert ist.“ Seine Mandantin: ein auf ewig gestörter Mensch. „Da ist jemand auf ewig tot. Da hockt ein Mensch in einem kaputten Leben.“

Lange her

Er selbst sei, 50 Jahre sei das her, einmal per Anhalter gefahren. Im Auto habe der Fahrer dann gesagt: „Im Handschuhfach liegen Pornos. Die kannst du dir anschauen. Ich kann mich an diese Begebenheit erinnern, aber ich könnte heute nicht mehr sagen, in was für einem Auto ich gesessen habe. Das ändert nichts daran, dass ich das erlebt habe. Natürlich könnte ich von einem roten BMW sprechen und sagen, dass ich das weiß, weil wir zuhause das gleiche Auto hatten. Ich könnte den Fahrer beschreiben und sagen, er sah so aus wie mein Mathelehrer damals. Erhöht das die Glaubhaftigkeit meiner Aussage?“ Seine Mandantin habe die Kernhandlung, die sich vor 26 Jahren abspielte, zwar detailarm geschildert, aber was solle man nach einer solchen Zeitspanne denn erwarten?

Der Standpunkt

Dann das Plädoyer der Verteidigung. Wenn es einen Satz gibt, den man in Bezug auf Verhandlungen nicht oft genug wiederholen kann, dann ist es ohne Zweifel dieser: Wie man auf einen Sachverhalt schaut, hängt (natürlich) vom eigenen Standpunkt ab.
Wagners Verteidigerin plädierte lange, eindrücklich, eindringlich und engagiert – machte klar, dass man alles auch anders sehen könne. Unwidersprochen: Da hat einer seine Kinder jahrelang tyrannisiert und mit Strafen terrorisiert. Die Körperverletzungen: verjährt. Was tun, wenn man den Täter trotzdem zur Rechenschaft ziehen will: Da komme der Vergewaltigungsvorwurf ins Spiel, aber: Die Aussagen der Belastungszeugin: nicht detailreich. Es brauche kein großes Konstrukt, um eine solche Geschichte zu entwickeln und zu erzählen. Es stehe Aussage gegen Aussage. Eine erforderliche Sicherheit bei der Beurteilung der Vorwürfe sei nicht gegeben. Die Folge: Freispruch.

Lange Beratung

Die Kammer beriet ungewöhnlich lange und sah – anders als Wagners Verteidigung und einer von dessen leiblichen Töchtern im Zuschauerraum – die Anklage als erwiesen. „Dieses Verfahren hat gezeigt, dass auch lange zurückliegende Sachverhalte aufklärbar sind.“ Der Dreiklang: sachlich, nüchtern, ohne Emotion.
Man könnte auch eine andere Geschichte erzählen. Sie würde ein anderes Ende haben – würde in einen Freispruch münden, dessen Begründung nicht die erwiesene Unschuld wäre, sondern der aus einem diffusen Zweifel erwachsen würde, aber das Gericht hat das vorerst letzte Wort gesprochen. Es ist ein Schuldspruch gegen Herrn Wagner. Einen Haftbefehl verhängte die Kammer nicht: „Wir sind sicher, dass Sie sich, wenn dieses Urteil rechtskräftig wird, ihrer Strafe stellen werden.“

Ein Fazit

Was hat man erlebt: Die gebotene und respektgebietende Ernsthaftigkeit bei dem Versuch einer Aufklärung; besonnene und umsichtige Plädoyers und ein Gericht, dass sich – das zumindest lässt die Beratungszeit vermuten – seine Entscheidung alles andere als leicht gemacht hat. Nach der Aussage der Hauptzeugin – des Opfers also – hatte man ein implodierendes Kartenhaus gesehen und war vielleicht nicht nüchtern genug. Herr Wagner wird über sich, sein Leben und das Leben seiner Kinder nachdenken. Schuld hat er auf sich geladen – daran kann kein Zweifel bestehen.

Manchmal wünscht man sich andere Worte. Vielleicht diese: „Die Kammer hat nach bestem Wissen alle Argumente dieses Falles erörtert und für uns ist es erwiesen, dass sich die Taten wie angeklagt zugetragen haben.“ Würden sich daraus Revisionsansätze ergeben? Man ist kein Jurist, aber wenn es eine „freie Beweiswürdigung“ gibt, dann muss sie die Möglichkeit beinhalten, dass eine andere Kammer bei identischer Faktenlage zu einer anderen Sichtweise gelangen und schließlich ein anderes Urteil fällen würde. Sprache ist eine Form der Kleidung: „Wir sind absolut sicher“ – das ist ein undruchdringliches Kettenhemd ohne Spielraum – ein Platz im gedanklichen Windschatten – eine Kathedrale der Hoffnungslosigkeit – eine Drohung mit Unabänderlichkeit: niemand soll es anders sehen. Wagner war’s. Alles andere: undenkbar.