Schreibkraft
Heiner Frost

Frühstücksfernsehen

Der Prozess: Fast geräuschlos. Es könnte ganz anders sein. Immerhin deutet die Anwesenheit des Fernsehteams eines Privatsenders darauf hin, dass „Boulevard in Sicht ist“.


Im Pressespiegel des Landgerichts ist Folgendes zu lesen: „Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte – nachdem er eine von Kleve-Kellen auf den Heimweg nach Kleve-Warbeyen befindliche Frau zunächst mehrere Kilometer verfolgte – unter mehrfachem Einsatz von Gewalt (Faustschläge und Würgen) versucht haben, sie zu vergewaltigen. Dem Vater der Zeugin, den diese per Handy über die Verfolgung informiert und herbeigerufen haben soll, soll es auf einem Feld gelungen sein, den Angeklagten von seiner Tochter herunterzuziehen und bis zum Eintreffen der herbeigerufenen Polizei zu fixieren. Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren angegeben, sich an die Tat nicht erinnern zu können.“
Die Verhandlung des ersten Tages rückt zwei Menschen in den Fokus: Es sind der Angeklagte und sein Opfer. Man fragt sich, ob die Erinnerungslücke des Täters eine Art Schutzzaun ist. Es wird schwer herauszufinden sein, denn der junge Mann macht von seinem Recht Gebrauch, zur Tat nichts auszusagen. Er hat vor dem Gesetz bisher keine Spuren hinterlassen. Tut es etwas zur Sache, dass der Angeklagte Syrer ist? Dass er übers Meer floh in einem offenen Boot? Dass er sich daheim vom Militärdienst freikaufte? Dass er angibt, immer schon nach Deutschland gewollt zu haben, um hier zu leben? Dass er vorher nie Alkohol nahm oder Drogen? Dass er erst eine Woche vor der Tat zu trinken anfing?

Check

Trefflich ließe sich aus dem Vorleben ein Feindbild basteln. Flüchtling fällt Frau an. Was muss man mitbringen an kulturellem Vorwissen? Vielleicht nichts. Vielleicht ist das hier nicht mehr (und ganz bestimmt nicht weniger) als ein Fall von versuchter Vergewaltigung unter Einsatz von Gewalt.
Das Opfer jedenfalls – wieder einmal möchte man laut aufschreien bei dem Gedanken, dass Opfer grammatisch gesehen Gegenstände, Sächlichkeiten sind – leidet im Gerichtssaal und es ist gut, dass es die Zeugenbetreuung gibt, die das Unerträgliche mit Menschlichkeit füllt. Kaum vorstellbar, dass man eine junge Frau, die solches erlebt hat, vorbereitungslos in einen Gerichtssaal schicken würde. Eine Aussage wie diese nicht zur öffentlichen Demütigung werden zu lassen, setzt einiges voraus: Ein behutsam agierendes Gericht (check), eine umsichtig geplante Zeugenbetreuung (check), eine gute Zusammenarbeit von Gericht, Betreuung und Wachtmeisterei (check) umsichtige Berichterstattung, die nicht auf Effekt aus ist.

Vermutungen

Während der Vernehmung des Opfers stellt sich heraus, dass es am Tag nach der Tat eine SMS auf das Handy des Opfers gab. Sie stammte von einem privaten Fernsehsender. Versuchte Vergewaltigung als Thema fürs Frühstücksfernsehen. „Woher hatten die denn Ihre Adresse?“, fragt der Richter die junge Frau. Sie hat keine Antwort. Niemand sonst hat eine Antwort. Es bleiben Vermutungen.
Ob sich ihr Leben nach der Tat verändert habe, möchte der Vorsitzende von der jungen Frau wissen. Ja. Es hat sich verändert. Da ist jetzt immer diese Angst, abends allein etwas zu unternehmen. Manchmal ist es auch die Angst, einfach den Müll an die Straße zu stellen. Nein – psychologische Hilfe hat sie bisher nicht in Anspruch genommen, erklärt die junge Frau auf Fragen des Richters. „Vielleicht sollten Sie das tun“, schlägt er vor.

Beute

Es schmerzt, dass da ein Mensch sich verfolgt fühlte, in Angst geriet und schließlich erlebte, was niemand erleben sollte. Ist es ein Trost, dass es nicht zu einer Vergewaltigung kam? Nicht wirklich, denn man merkt zu deutlich, dass die Angst trotzdem Spuren in diesem Leben hinterlassen hat – dass sie selbst zur Spur geworden ist. Was die junge Frau durchmacht ist unabhängig davon, ob der Angeklagte sich erinnert oder nicht. Trotzdem „möchte“ man auch ihm in die Tat folgen und begreifen, wie geschehen konnte, was da geschehen ist.
Nach ihrer Aussage huscht die Frau aus dem Saal – den Rücken zum Publikum gewandt. Sie möchte nicht wieder zur Beute werden. Sie kann den Täter nicht ansehen und auch die Menschen nicht, die den Fall ins Frühstücksfernsehen bringen möchten. Man spürt, dass sie einfach zurück möchte in ihr Leben.

Der letzte Akt

Drei Jahre, neun Monate fordert die Staatsanwältin und blickt zurück auf das, was in ihren Augen, die ja die Augen des Staates sind, versuchte Vergewaltigung und Körperverletzung ist.
Ein Mann verfolgt eine Frau – es ist Nacht. Sie versucht zu entkommen, er stellt sie, sie schlägt ihm ins Gesicht, flieht, er hinterher, holt sie ein, überwältigt sie, zerrt sie auf ein Feld, schlägt sie, setzt sich auf sie, würgt sie. Schon auf ihrem Weg durch die Nacht hatte sich die junge Frau verfolgt gefühlt und unter anderem ihren Vater angerufen. Der setzt sich – es ist nach fünf Uhr morgens – auf seinen Roller, sucht die Tochter, findet sie – nach zunächst vergeblicher Suche – in der Gewalt des jungen Mannes, der – auf der jungen Frau sitzend – „Nur einmal“ sagt. Die Frau hat zuvor gesagt: „Ich habe Kinder.“ Der junge Mann: alkoholisiert. Die Staatsanwältin sagt, die drei Jahre neun Monate, seien tat- und schuldangemessen: Versuchte Vergewaltigung und Körperverletzung haben stattgefunden

Unstrittig

Die Verteidigung: Ohne Gegenwehr. Unstrittig. Was soll denn auch geleugnet werden? Alles war wohl so wie die junge Frau es erzählt hat.Es gibt keine zwei Versionen der Tat. Das hat auch der Gutachter gesagt. Die Frage: Gibt es eine Trennung von Einsichts- und Steuerungsfähigkeit? Eine schwierige Frage – eine von denen, die Experten in Streit geraten lässt. All das aber spielt hier keine Rolle. Ein Täter, dessen Vor- und Nachtatverhalten sowie das Tatverhalten selbst nicht darauf schließen lassen, dass da einer außer sich war, sich nicht mehr im Griff hatte, aus einem Trauma heraus gehandelt hat. Zu zielgerichtet das Vorgehen.
Am Vortag hatte der Vater des Opfers ausgesagt: In aller Ruhe. Er greift nicht in die Moralkeulenkiste – schildert umsichtig, was ihm und der Tochter passierte und man kann kaum umhin, dem Mann mit Respekt, wenn nicht gar Bewunderung zu begegnen. Die Verteidigerin bittet um ein mildes Urteil und findet, das von der Nebenklage geforderte Schmerzensgeld (5.000 Euro) zu hoch. Sie sagt das mit Respekt. Man hat nicht den Eindruck, dass sie die Tat und der Folgen herunterspielen möchte. Hier – und das merkt man auch der Verteidigung an – gibt es nichts zu bestreiten. Das Opfer: Seit der Tat lebt sie mit der Angst. Sie hat nicht zurückgefunden ins Normale. Für den Täter ist die Tat vorbei – für das Opfer dauert sie an.

Verzeihung

Der Angeklagte hat das letzte Wort. Er bittet um Verzeihung. Nie wieder wird ihm das passieren.
Der Staat hat gesprochen. Der Angeklagte hat gesprochen. Das letzte Wort bleibt dem Volk vorbehalten. Das Volk urteilt: Sexuelle Nötigung und vorsätzliche Körperverletzung führen zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren. Der Angeklagte wird an sein Opfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 4088,88 Euro zahlen. Staat und Volk sind – mit einem Unterschied von neun Monaten – synchron. Man muss das nicht symbolisch sehen – auch das Schmerzensgeld von 4.088,88 Euro nicht. Die „Schnapszahl“ am Ende des Schmerzensgeldes hat etwas mit dem Wert eines zu Bruch gegangenen Handys zu tun. Er wurde mit 88,88 Euro angesetzt und eben jene Ziffern tauchen nun im zugebilligten Schmerzengeld wieder auf. Gehen Genugtuung, Justiz und Gerechtigkeit eine Verbindung ein? Vielleicht. Das Gericht hat geurteilt und ein Zeichen gesetzt. Ob das Urteil dem Opfer Genugtuung bringt, ist schwer zu sagen. Das Volk hat von einer tat- und schuldangemessenen Strafe gesprochen. Wieder wird klar: Es gibt mehr als ein Volk. Da ist die anonyme Masse, in deren Namen geurteilt wird – aber zum Volk gehören auch das Opfer, die Eltern und am Ende auch der Täter. Kaum ein Urteil wird allen „gerecht“ werden.

Nie wieder

„Sie haben in ihrem letzten Wort gesagt: ‚Das wird nie wieder vorkommen‘ und ich kann nur hoffen, dass es nie wieder vorkommt“, sagt der Vorsitzende Richter gegen Ende der Verhandlung und der Dolmetscher muss drei Mal nachfragen, was gemeint ist. Dann schaffen es die Worte der Kammer ins Ohr des Verurteilten, der nun eine Woche Zeit hat, Beschwerde gegen das Urteil einzulegen. Der Haftbefehl bleibt in Vollzug. „Mein Traum war immer, irgendwann in Deutschland zu leben“, hatte der Angeklagte zu Beginn des Prozesses gesagt. Jetzt lebt er hier – in einer Zelle. Er wird reichlich Zeit haben, über die Tat nachzudenken und über das Ende seines Traumes. Gehen Genugtuung, Justiz und Gerechtigkeit eine Verbindung ein? Vielleicht. Die Leute vom Frühstücksfernsehen haben sich nicht mehr blicken lassen. Immerhin.