Schreibkraft
Heiner Frost

Damokles

Abends fragt ein Freund: „Wo hast du gesteckt den ganzen Tag?“ „Dienstreise.“ „War‘s schön?“ „Wie es so ist in der Hölle.“

Anklage

Der Staat hat das Wort: „7. große Strafkammer, Landgericht Kleve, Strafverhandlung gegen einen 57-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung von Schutzbefohlenen sowie Verbreitung kinderpornographischer und jugendpornographischer Schriften. Der Angeklagte soll in der Zeit von 5. Januar 2006 bis zum 4. Januar 2008 […] in mindestens sieben Fällen sexuelle Handlungen an seiner zum Tatzeitpunkt 14 oder 15 Jahre alten Tochter in der gemeinsam bewohnten Wohnung vorgenommen haben. Bei einer am 8. Juni 2018 durchgeführten Durchsuchung des in Emmerich-Elten bewohnten Holzhauses soll zudem ein Laptop des Angeklagten sichergestellt worden sein, auf welchem sich 263 Dateien mit kinderpornographischem Inhalt und 79 Dateien mit jugendpornographischen Inhalt befunden haben. Zur Hauptverhandlung sind fünf Zeugen geladen.“

Wieder mal

Wieder mal kann einer sich keinen Reim auf das eigene Leben machen. Er hat die Tochter nicht angefasst – nackt fotografiert hat er sie, während sie schlief. Der Angeklagte deklariert das Ganze zur pädagogischen Maßnahme. Die Tochter habe Drogen und Alkohol konsumiert – sie habe nackt geschlafen. Das habe er dokumentieren wollen. (Geht‘s noch? Als ob das ein Grund wäre.) Dass man auf seinem Laptop pornografisches Material gefunden hat, kann der Mann sich nicht erklären. Das kann nicht von ihm sein. Der Laptop hatte einen Vorbesitzer. Vielleicht war es der.
Natürlich hat die Kammer wie immer in solchen Fällen früh und deutlich erkennen lassen, dass ein Geständnis sich sehr vorteilhaft auswirkt. „Sie sollten sich das gut überlegen. Aber: Es gibt nichts zu überlegen, denn es gibt ja nichts zu gestehen. Da sitzt – wieder einmal – ein allerhöchstwahrscheinlich Unschuldiger. Seine Frau, die zwischenzeitlich seine Ex-Frau war, hält zu ihm. Ja – Fotos hat es gegeben. Videos? Davon weiß sie nichts, obwohl vorher mehrere Zeugen ausgesagt haben, sie, die Frau des Angeklagten, habe ihnen Videos gezeigt. Darauf zu sehen: die nackte Tochter.

Das kann nicht sein

Dann das pornografische Material. Es ist der Anklagepunkt mit der Nummer Acht. Der Angeklagte leugnet: „Nein. Das kann nicht sein.“ Kinder- und jugendpronografische Dateien auf seiner Festplatte? Nein! Die Festplatte: zerstört. Die Frau hat das gemacht. Die Kammer allerdings beißt sich fest. Man muss doch herausfinden können, wann das Material (die Fotos also) auf den Laptop gelangt ist. „Was werden Sie denn sagen, wenn sich herausstellt, dass diese Bilder erst nach dem Kauf des Laptops auf die Festplatte gekommen sind?“, fragt der Vorsitzende und der Angeklagte sagt, dass er sich das das dann nicht wird erklären können. Völlig unmöglich. Er hat nichts gewusst von diesem Material.

Abtrennen

Die Staatsanwaltschaft schlägt vor, den Punkt acht der Anklage einzustellen und – wen wundert‘s? – die Verteidigung würde sich dem anschließen. Der Vorsitzende schaut in die Podiums-Runde und trifft auf einen Blick, der erneute Beratungszeit diktiert. Da huscht etwas über das Gericht einer Richterin – etwas, das zu übergehen nicht möglich ist. „Wir brauchen dann noch mal zwei Minuten“, sagt der Vorsitzende und die Kammer verschwindet zur Beratung. Das Gericht, heißt es anschließend, folge dem Antrag nicht. Dieser Teil des Verfahren wird abgetrennt und dann in zwei bis drei Wochen verhandelt.

„Dämlich!“

Längst sind sechs Stunden vergangen. Die Tochter des Angeklagten hat – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – ausgesagt, ihr Mann (die beiden haben zwei Kinder) hat gesprochen und weitere Zeugen sind zu Wort gekommen. Stein für Stein türmt sich eine Wand auf und der Angeklagte macht den Eindruck, er könne sie leichten Fußes durchsteigen. Wenn eine Zeugenaussage nicht seiner Version entspricht, schüttelt er vielsagend und den Kopf. Er scheint keine Gefahr zu sehen. Stimmt: Es gibt ja nichts zu gestehen. Auch jetzt nicht. Der Vorsitzende nennt die Begründung des Angeklagten für die Fotos, die der von seiner Tochter gemacht hat, dämlich. Deutlicher kann nichts sein.

Ein Kartenhaus

Was, wenn die eigene Mutter im Zeugenstuhl sitzend sagt, irgendwie sei ihre Tochter ja auch selber Schuld an alledem? Der Sommer gefriert. Dass der Angeklagte nichts zu gestehen hat, ist vielleicht der Tatsache geschuldet, dass seine Frau, die ja schon einmal seine Exfrau war, danach wieder seine Exfrau werden würde. Vielleicht. Das Leben: ein Kartenhaus.
Die Plädoyers: Wieder unter Ausschluss der Öffentlichkeit. „Das Urteil dann um 15.45“, sagt der Vorsitzende. 45 Minuten, die zu einer Stunde anwachsen und dann: drei Jahre. Es gibt keine Zweifel. Der Vorsitzende wiederholt ein Wort aus der ersten Runde: Dämlich. Die Filme, von denen die Zeugen erzählten: Nicht mehr da. Aber: Es hat sie gegeben. Keine Anhaltspunkte für Zweifel. Die Aussage der Tochter: Durch keinerlei Zweifel zersetzt. Es war so, wie sie es sagt. Genau so.

Alles ganz normal

Hatte nicht die Mutter gesagt, das Familienleben sei weiter gelaufen? Alle bestens? Der Vorsitzende stellt fest: „So etwas erleben wir oft.“ Noch immer friert der Sommer. Man darf nicht schreien vor Gericht und möchte es doch: lange. Laut. Man möchte Glas zersingen. Man möchte wissen, wie das geht, dass Menschen sich in eine Selbsthypnose begeben, aus der sie ahnungslos und ohne Schuld auftauchen und möglicherweise selber glauben, was sie sagen. Was wird aus Kindern, denen widerfährt, was undenkbar zu sein scheint? Drei Jahre. Mann ist doch unschuldig. Demnächst: Das abgetrennte Verfahren. Das Volk hat ein Schwert in den Raum gehängt. Der Angeklagte wird darunter Platz nehmen …

 

Ein Plädoyer

(aus: Sidney Lumet: The Verdict, 1982. Buch: David Mamet)

Wissen Sie, wir sind so oft ratlos und verloren. […] Und es gibt keine Gerechtigkeit. […] Wir werden es müde, die Leute lügen zu hören, und nach einiger Zeit sind wir wie tot – ein bisschen tot. Wir betrachten uns als Opfer und wir werden Opfer. Wir werden schwach. Wir zweifeln an uns selbst – an unseren Überzeugungen. Wir zweifeln an unseren Institutionen. Wir zweifeln an unserem Gesetz. Aber heute sind Sie das Gesetz. Sie sind das Gesetz – nicht irgendein Buch; nicht die Anwälte; nicht die Marmorstatue; nicht das feierliche Äußere des Gerichts … Das sind nur Symbole für unsere Sehnsucht nach Gerechtigkeit. Aber sie sind in Wahrheit ein Gebet – ein inniges, angsterfülltes Gebet. In meiner Religion heißt es: ‚Handle so, als hättest du Glauben, und er wird dir gegeben werden.‘ Wenn wir Glauben haben sollen an die Gerechtigkeit, müssen wir nur an uns selbst glauben – und auch gerecht handeln. Ich glaube, dass Gerechtigkeit in unseren Herzen ist.