Frau B. wird Post bekommen in den nächsten Tagen. Es wird ein Strafbefehl sein. Wenn Frau B. nicht Rechtsmittel einlegt, ist sie zu neun Monaten Freiheitsstrafe – auszusetzen zur Bewährung – verurteilt. Die Bewährungszeit wird zwei Jahre betragen. Beschlossen und … Weiterlesen