Schreibkraft
Heiner Frost

Neue Wohnung, neues Leben

Frau Z. ist jung an Jahren: Jahrgang `94, Mutter eines Sohns (9). Gelernt hat sie – nun ja – nichts. Die Schule abgebrochen. Frau Z. kommt aus Duisburg. Erwischt hat man sie auf der B 57: Fahren ohne Fahrerlaubnis. Jetzt sitzt sie im Saal A1 des Klever Amtsgerichts und hat ihre Schwester dabei.

Aschermittwochsruhe

Irgendwie herrscht Aschermittwochsruhe in der Burg. Die lustige Zeit ist vorüber. Auch für Z. ist das wohl so. Zu einer Verhandlung musste sie – trotz zweier Vorstrafen – noch nie. Sie wirkt beeindruckt wie sie jetzt so ganz allein auf der Anklagebank hockt und die Anklage hört. Es geht um den Paragraph 21 des Straßenverkehrsgesetz: „Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat […], oder als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen ….“
Frau Z. ist also „erwischt“ worden. Sie war auf dem Weg von Weeze nach Duisburg. Der Wagen: „Der gehörte meinem Freund und mir.“ Es ist der Freund, mit dem Z. zwar noch zusammen wohnt, der aber seit ein paar Monaten eigentlich ihr Ex-Freund ist. Z.s Sohn: Bei ihren Eltern. Z.s Plan: Neue Wohnung, neues Leben. Ja – sie gibt zu, was man ihr vorwirft. Sie hat eingesehen, dass das nicht ungefährlich war – dass sie nicht hätte tun dürfen, was sie getan hat. Sie hat sich, sagt sie, blenden lassen.
Es geht nicht um Scheinwerfer aus dem Gegenverkehr. Vielleicht wollte sie Eindruck machen. Sie hatte mit den falschen Leuten zu tun. Ihr Ex-Freund: keiner von denen. Z. hat Drogen und Alkohol hinter sich. Sie hat – zwischenzeitlich – als Reinigungskraft gearbeitet, sagt sie. Würde das auch gern wieder machen. In Kürze wird sie einen Telefontermin mit dem Job-Center haben. Sie bemüht sich. Sie möchte wieder mit ihrem Sohn zusammen leben. Die Chancen stehen gut.

Rückfallgeschwindigkeit

Warum aber setzt sich eine ohne Führerschein in ein Auto, nachdem sie kaum zwei Wochen zuvor wegen eben dieses Delikts bereits bestraft wurde? Richter und Staatsanwalt sprechen von einer hohen Rückfallgeschwindigkeit. Dem muss man sich anschließen. Und eben weil die Rückfallgeschwindigkeit hoch war, sieht der Staatsanwalt keine Möglichkeit, diesmal keine Freiheitsstrafe zu beantragen. Drei Monate sollen es werden. Z. hat die Grenze überschritten. „Frau Z. – als Angeklagte haben Sie das letzte Wort. Sie können dabei auch einen Antrag stellen.“ Frau Z. weiß nicht recht, was das bedeutet: einen Antrag stellen. Vorsitzender: „Sie könnten jetzt beispielsweise sagen, dass Sie den Antrag des Staatsanwalts als ungerecht empfinden.“ Frau Z. sieht ein, dass falsch war, was sie gemacht hat. Sie hat keine Einwände. Der Vorsitzende verurteilt Z. zu drei Monaten, auszusetzen zur Bewährung. „Die Bewährungszeit wird zwei Jahre dauern und ich werde Ihnen einen Bewährungshelfer zur Seite stellen.“ Z. soll auch 60 Sozialstunden leisten. Eigentlich wäre ihre Sperre bezüglich „Führerschein-Machen“ im September beendet gewesen. Es soll ein weiteres Jahr dazu kommen.

25 Minuten

Frau Z. hätte, auch das erklärt der Vorsitzende, die Möglichkeit, gegen das Urteil „in Berufung zu gehen“. Das tut sie nicht. Auch der Staatsanwalt erklärt, keine Rechtsmittel einlegen zu wollen. „Dann ist das Urteil jetzt rechtskräftig.“ Demnächst, wenn alles gut geht, würde sie gern wieder als Reinigungskraft arbeiten. Oder im Verkauf. Frau Z. und ihre Schwester verlassen den Saal. 25 Minuten im Leben einer jungen Mutter.