Schreibkraft
Heiner Frost

Keine große Sache

Zeichnung: Lena Frost

„Keine große Sache“, sagt der Verteidiger. Wir stehen zusammen in der Sicherheitsschleuse. Er sagt auch: „Von meinem Mandanten habe ich noch nichts gehört.“ Das ist natürlich mal schräg.


Vor der Tür zum Verhandlungssaal: eine Schulklasse. Man geht in Gedanken die Anzahl der Stühle im Sitzungssaal durch. Könnte knapp werden. „Wenn‘s nicht passt, setzen Sie sich zu mir“, sagt der Verteidiger und schickt sich zum Überholen der Schlange an. „Kommen Sie mit“, sagt er noch. Okay.
Drei Angeklagte wird es geben. Oder auch nicht. „Wer ist Staatsanwalt?“, fragt einer aus dem Verteidigertrio die Urkundsbeamtin. „Herr K.“, sagt sie. Die Verteidiger entspannen sich. „Mit dem haben wir gute Erfahrungen gemacht.“ Das Trio ist bester Laune.
Es gibt da nur ein kleines Problem: Die Mandanten – allesamt aus Berlin – sind (es ist sechs Minuten vor Verhandlungsbeginn) bis jetzt nicht erschienen. Staatsanwalt: „Bisschen wenig Angeklagte.“ Verteidiger 1: „Ich vertrete meinen.“ Staatsanwalt: „Wenn Sie dann auch das Urteil gegen sich vollstrecken lassen.“ Schallendes Gelächter beim Trio.
Ein Justizbeamter erklärt den Jugendlichen, wie es zu laufen hat. „Wenn das Gericht eintritt, bitte alle aufstehen.“ Und zu einem jungen Mann in der zweiten Reihe: „Die Basecap muss runter.“
Auftritt der Kammer: Ein Richter, zwei Schöffen. Richter: „In der Strafsache gegen X. und andere: Die Verfahrensbeteiligten bitte eintreten.“ Der Richter spricht über Mikrofon – die „Einladung“ ist auf dem Gang zu hören. Niemand betritt den Verhandlungssaal. „Bisschen leer auf der Anklagebank“, sagt der Richter und erklärt: „Um 7.09 Uhr heute habe ich eine Email vom Angeklagten A. erhalten. Er ist krank und kann nicht kommen, schreibt er. Vom Angeklagten B. haben wir gar nichts gehört und der Angeklagte C. hat eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht. Da schreibt ein Arzt, der Patient sei erkrankt und nicht reisefähig. Was machen wir? Haftbefehl für alle?“
Der Staatsanwalt stimmt zu. Das Verteidigertrio sieht es anders.
Ein Hafttbefehl ? Ultima Ratio. „Wie wäre es denn fürs Erste mit einer polizeilichen Vorführung?“ Richter: „Und wie stellen Sie sich das vor? Die Angeklagten sind aus Berlin.“ Sich das vorzustellen, erfährt man, ist nicht Aufgabe der Verteidigung. Richter: „Also wir warten jetzt noch mal zehn Minuten. Dann sehen wir weiter.“
Es erscheint niemand. Beschlossen und verkündet: Haftbefehl gegen die drei Angeklagten. Das Trio zieht die Roben aus. Ende der Verhandlung. Aber: Wo jetzt gerade mal Leerlauf im Verhandlungssaal herrscht, „kann ich es Ihnen auch mal erklären“, sagt der Richter und meint die anwesenen Schüler nebst Lehrern. Also: Die Sache mit Haftbefehl: irgendwie alternativlos. „Wie soll denn, bitte schön, eine polizeiliche Vorführung ablaufen? Die Angeklagten: aus Berlin. Wer soll die holen? Oder sollen die gebracht werden? Wie soll das gehen? Völlig illusorisch.“ Und was den Haftbefehl angeht: „Die Angeklagten haben jetzt eine Woche Zeit zum Nachbessern.“ Was der Richter meint, ist Folgendes: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des C.: Ohne jegliche Angabe von Gründen. „Da möchte ich schon wissen, was genau da los ist. Wir wissen doch alle – das sage ich jetzt mal so: Wenn Sie einen Arzt anrufen, weil Sie an einem Termin nicht teilnehmen wollen, wird der Ihnen immer eine Bescheinigung ausfüllen. Wie gesagt: Das reicht mir nicht.“
Einer aus dem Trio hatte vorher bemerkt, dass ein Arzt doch wohl über den nötigen Sachverstand verfüge. Richter: „Die Angeklagten haben eine Woche Zeit, die Angaben nachzubessern. Wenn das geschieht und die Gründe nachvollziehbar sind, wird es keinen Haftbefehl geben.“
Die Email des A.: Keinesfalls ausreichend.
Richter zum Publikum: „Das ist jetzt natürlich schade, dass nicht verhandelt werden kann, aber so etwas ist durchaus keine Seltenheit. Natürlich haben manche Angeklagte etwas Besseres zu tun als sich hier von uns verurteilen zu lassen.“
Einer der Lehrer hat da mal eine Frage. Richter: „Bitte.“ „Also die Angeklagten kommen aus Berlin. Sind die Verteidiger aus Kleve?“ Richter: „Ja.“ Lehrer: „Wie kommt das?“ Richter: „Das hier ist ein Verfahren, bei dem die Angeklagten anwaltlich vertreten sein müssen. Sie haben mit Zustellung der Anklage auch erfahren, dass sie zwei Wochen Zeit haben, sich einen Anwalt zu suchen. Ist diese Frist verstrichen, ohne dass die Angeklagten einen Anwalt benannt haben, ordnet das Gericht Anwälte bei. Das ist in diesem Fall geschehen.“ Nochmal erklärt der Richter, dass die nicht erschienen Angeklagten nun eine Woche Zeit haben, ihre Erklärungen bezüglich des Fernbleibens „nachzubessern. Danach ergeht Haftbefehl. Das bedeutet dann für die Angeklagten, dass sie von der Polizei verhaftet werden und ins Gefängnis kommen. Dort bleiben sie bis zum Verhandlungsbeginn – höchstens aber sechs Monate.“
Worum es denn eigentlich gegangen wäre, fragt jemand aus dem Publikum. Es ging um unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. [Da ‚die Sache‘ beim Amtsgericht gelandet ist, kann es allerdings auch nicht um eine wirklich große Menge gehen.] Die drei Angeklagten waren zusammen im Auto unterwegs. Das macht die Sache schwierig, denn die Drogen, die an verschiedenen Stellen im Fahrzeug versteckt waren, müssen den Angeklagten zugeordnet werden. Richter: „Als Fahrer sind Sie in einem solchen Fall immer der Gelackmeierte.“ Die Mitfahrer könnten sich rausreden – könnten sagen, dass sie nichts wussten von den Drogen. Dass sie eigentlich nur eine Stadtbesichtigung machen wollten. Man merkt sich für die ‚Wasmannichttunsollte-Liste‘: Der Fahrer ist immer der Gelackmeierte.
Aber Haltstopp: Kann es denn nicht sein, dass der Fahrer tatsächlich nicht weiß, dass Beifahrer Drogen schmuggeln? Anruf bei der Anwältin des Vertrauens. „Kann es sein, dass …?“ „Ja. So ist es. Als Fahrer trägst du die Verantwortung. Rein theoretisch musst du also die anderen fragen, ob sie Drogen dabei haben, denn ohne Fahrer keine Einfuhr.“ „Dann müsste ich theoretisch zu meiner eigenen Sicherheit auch eine Leibesvisitation vornehmen?“ Besser wäre das. Immerhin gibt es, erfahre ich, einen Unterschied zwischen objektivem und subjektivem Tatbestand. Was sagt Google? „Ein Tatbestandsmerkmal beschreibt quasi ein rechtlich verbotenes Verhalten. Damit eine Tat als verwirklicht gilt, muss der Täter alle Tatbestandsmerkmale erfüllt haben. Nur dann handelt es sich eindeutig um eine Straftat.“ Dann geht es in die Tiefe. Vielleicht dann doch besser auf den neuen Verhandlungstermin warten. Die Verhandlung ist beendet. Die Verteidiger haben es in die Kantine geschafft: Käffchen und Geschichten … „Ich hatte da mal einen Mandanten …“