Schreibkraft
Heiner Frost

Herr X. kann’s nich halten.

Es wird jetzt irgendwie unschön. Menschen sagen unschöne Dinge. Wie soll man (be)richten, ohne zu zitieren? Vielleicht das tun, was man Trigger-Warnung nennt. Also: Es wird um Beleidigungen gehen, um exhibitionistische Handlungen. Wer‘s nicht erleben will, überspringt, was jetzt folgt. Es gibt Menschen, die erst lesen und sich dann beschweren. Das ist wie im Restaurant: Man kann nicht alles aufessen und dann das Geld zurück wollen, weil‘s nicht geschmeckt hat.

Also los

Alles beginnt einen Hauch später: der Computer … irgendwas klappt nicht … und dann doch. Also los.
Herr X. ist in Begleitung. Er ist alleinerziehend und hat seinen Sohn dabei. Ein junger Mann im Teenagerstadium. Zusammen stehen sie am Eingang – zusammen gehen sie den Weg zum Verhandlungssaal D 100. Da sitzen sie draußen auf der Bank und warten. Der Vater. Der Sohn. X. betritt den Saal allein. „Sie hatten eine Begleitung dabei“, sagt die Richterin, „die dürfen sie gern mit in den Saal nehmen.“ X. erklärt, der junge Mann werde draußen warten. Besser so. Man fragt sich, was X. dem Junior wohl gesagt haben wird. „Ich muss da mal eben was regeln. Wird nicht lange dauern. Warte einfach auf dem Gang.“
Herr X. hat keinen Anwalt.

Pinkeln auf dem Marktplatz

Herr X. hat, so erzählt die Anklage, an einem Tag im Oktober 2021 sein Auto auf einem Marktplatz abgestellt, ist ausgestiegen und hat uriniert. Öffentlich. Schräg gegenüber: eine Bäckerei. Ein paar Frauen stehen am Eingang der Bäckerei – sehen X., wie er uriniert und eine von ihnen fragt: „Geht‘s noch?“ X. antwortet, das gehe sie – die Fragerin – nichts an. Die junge Frau – nennen wir sie Z. – wird die einzige Zeugin des Tages sein. Z. entdeckt bei X.s Antwort niederländischen Akzent und sagt etwas wie: „Schon wieder die Holländer.“ Danach eskaliert die Sache. X. schüttelt sein Glied, nennt Z. eine ‚fette Sau‘, – vielleicht auch ‚fette Hure‘, sagt, er wolle ihr seinen Schwanz in den Hals stecken. Die Polizei wird gerufen.

Seid ihr blöd?

X. ist in ein Restaurant gegangen, wird von den Beamten herausgeholt, beleidigt die Polizisten, fragt einen, ob er eigentlich blöd sei und tituliert die beiden als „Scheißbullen“. Das ist die Geschichte.
Herr X. sagt, er habe entwässernde Medikamente nehmen müssen, habe den Urin nicht mehr halten können, habe aber nicht in Richtung der Zeuginnen uriniert [ständig nimmt die Rechtschreibprüfung Anstoß am Urinieren und macht aus uriniert ruiniert] sondern hinter der geöffneten Fahrertür und schon gar nicht in Richtung der Frauen sein Wasser abgeschlagen. Vielleicht habe er die Z. als ‚fett‘ beschimpft (Herr X. ist selbst von korpulenter Statur). X. gibt zu, die Polizisten wie angeklagt beleidigt zu haben. „Das war ein Fehler. Das tut mir leid.“

Entwässern

Herr X. ist seit 2008 krank geschrieben: Depressionen. „Das wird sich auch nicht mehr ändern.“ Vielleicht haben die entwässernden Medikamenten etwas mit X.s Krankheit zu tun. Das wird nicht erörtert. X. ärgert sich, dass die Zeugin am Folgetag schlecht über ihn geredet hat. Im Dorf soll sie erzählt haben, er, X., habe in Holland im Knast gesessen und schlage Frauen. Vorher hat X. sich beschwert, dass die Zeugin ihn ‚Holländer‘ genannt hat. „Das soll die mal nachgucken: Das heißt Niederländer. Es gibt keine Holländer.“ (Der Eifer des Gefechts.) Hat X. denn die Zeugin „Hure“ genannt? X. sagt nein.
Der Vorfall auf dem Markt wurde, erfährt man, gefilmt. Das filmische Dokument nebst „Kameramensch“ konnte allerdings nie dingfest gemacht werden. Herr X. bedauert das. Frau Z. ebenfalls. „Das wäre dann ein Beweismittel“, sagt X.
Zurück zu den angeblichen Verleumdungen. Die Zeugin sagt, dass sie nichts derartiges über X. verbreitet hat. Der Besitzer des Restaurants, aus dem man X. polizeilich herausholte, habe sie, Z., anderntags gefragt, was denn passiert sei. Sie habe es erzählt. Habe nichts von Knast oder Frauenschlagen erzählt. „Ich kenne den doch gar nicht. Ich weiß nichts über den.“

Wie das so ist im Dorf

Die Zeugin sagt zur Richterin: „Sie wissen doch, wie das ist im Dorf.“ Genau: Mücken werden zu Elefanten. Gestern noch ein Beinbruch – heute schon der tödliche Unfall. „ Weißt Du, wer tot ist?“ „Nä?“ „Doch.“ „Aber den hab ich gerade noch gesehen…“
Z. jedenfalls hat keine Unwahrheiten über Herrn X. verbreitet. „Warum sollte ich das denn tun?“
Am Tag der Tat hat sie sich allerdings – zusammen mit den Kolleginnen aus der Bäckerei – eingeschlossen. „Der kam auf uns zu. Der war total aggressiv.“ Die Frauen kommen erst wieder nach draußen, als die Polizei eingetroffen ist. Frau Z. versteht nicht, dass einer auf dem Markt uriniert. „Die paar Schritte bis zum Restaurant hätte der doch locker schaffen können.“
X. bleibt dabei: Beleidigung Der Beamten? Ja. Urinieren in Richtung der Frauen? Nein.

Glaubhaft

Hat X. Vorstrafen? Ja. Drei. (Steuerhinterziehung, versuchte Nötigung, Beleidigung.) X. – ein Mann, der schnell aus der Haut fährt.
Die Staatsanwältin sieht alle Vorwürfe bestätigt. Die Zeugin: absolut glaubhaft und ohne Belastungstendenzen. Zu X.s Gunsten: Geständnis in Sachen Beamtenbeleidigung. „Die haben nur ihren Dienst getan. Das sind Respektspersonen.“ Sagt die Staatsanwältin. Auf einem Marktplatz urinieren? Besser nicht. Die Schilderung der Zeugin: Glaubhaft. X. hat nicht in Richtung seines Wagens uriniert. Und die Sache mit der Drohung „Ich stecke die meinen Schwanz, den Hals“ – das könne sich niemand ausdenken.
Vielleicht habe sie ja überreagiert, hat vorher die Zeugin gesagt und die Richterin beschwichtigt: „Nein, das haben Sie nicht.“ Sie habe, sagt die Zeugin, seitdem diese Bilder im Kopf. „Ich muss mit diesen Bildern leben.“

Kommt da noch was nach?

Die Staatsanwältin beantragt 100 Tagessätze zu je 20 Euro. Herr X. möchte keinen Antrag stellen. Er wirkt ein bisschen überfordert. Ob denn noch etwas nachkomme, möchte er wissen. Er akzeptiere das Urteil. Die Richterin erklärt, dass man gerade erst den Antrag der Staatsanwaltschaft vernommen habe. „Das ist noch nicht das Urteil. Das Urteil folgt gleich.“ „Und wer macht das?“ „Ich.“ „Dann hoffe ich, dass Sie fair urteilen.“ 100 Tagessätze zu je 15 Euro. Zu zahlen in Raten. X. kann gegen dieses Urteil in einer Woche in Berufung gehen oder jetzt akzeptieren. Er akzeptiert. „Aber da kommt nichts mehr nach?“ „Nein.“
Was X. wohl seinem Sohn erzählen wird?