Schreibkraft
Heiner Frost

Freier Fall

Wieder einer dieser unsäglichen Tage. Man kriecht aus dem Saal. Wieder einmal ist die Welt verrückt worden. Am liebsten in den Wald fahren: eine Stunde lang laut schreien, bis die Stimme versagt …

Amerika

Ein Mädchen wächst ohne Vater auf. Wenn sie nach ihm fragt, erklärt man ihr, der sei in Amerika. Irgendwann – sie ist 14 Jahre alt – funktioniert die Amerika-Geschichte nicht mehr. Der Vater: nicht in Amerika. (Er hatte die Mutter verlassen, als sie im 3. Monat schwanger war.) Ein Kind auf der Suche nach Identität. Bis hierhin eine erträgliche Geschichte – fast ein bisschen sentimental. Es gibt nur eines, was schlimmer ist als ein unerfüllter Wunsch – ein erfüllter. Das Mädchen – es ist bei den Großeltern aufgewachsen – lernt den Vater kennen. Er hat eine Gärtnerei. Alle 14 Tage besucht sie ihn am Wochenende und …
… verliebt sich in ihn. Annäherung findet statt. Körperlich. „Da war mehr, als zwischen Vater und Tochter sein sollte“, sagt der Mann auf der Anklagebank.

100 Fälle

„Strafverhandlung gegen einen 59-Jährigen […] wegen Beischlaf zwischen Verwandten in 100 Fällen, gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen sowie Körperverletzung in einem Fall. Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte in der Zeit vom 8. 3. 2014 bis zum 5. 3. 2019 in Wachtendonk mit seiner leiblichen Tochter (geboren im Juni 1986), welche er erst im Alter von 14 Jahren kennenlernte, einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt haben. Im Juni 2017 soll der Angeklagte seine Tochter fünfmal mit der Faust auf den Hinterkopf geschlagen haben. Im Dezember 2017 soll der Angeklagte seiner Tochter mit der scharfen Kante einer Kelle auf ihrer linken Hand geschlagen haben, was zu einer 2 Zentimeter tiefen Schnittwunde geführt haben soll. Im Juli 2018 soll der Angeklagte erfahren haben, dass die Zeugin einen anderen Freund hat. Daraufhin habe er mit einer Leiter nach ihr geworfen und mit einem Besenstil gegen die Schulter, den Hals und den Rücken geschlagen.“

Bodenlos

Wie kann passieren, was da passiert ist? Wo die Liebe hinfällt? Man steckt nicht drin in den Köpfen der anderen, aber man denkt: Wie kann die Welt in freien Fall übergehen? Es ist ein Fall ins Bodenlose. Ein Fall in die Maßlosigkeit.  Eigentlich sind es zwei Fälle: Beischlaf hier, Körperverletzung dort. Irgendwie muss man trennen. Das ist wichtig. Der Angeklagte sagt aus. Ja, er hat Gewalt gegen seine Tochter ausgeübt. Es folgt einer dieser Sätze, die das Gesetz unter Strafen stellen sollte. Die Hand sei ihm ausgerutscht, sagt der Angeklagte. Es klingt, als führe die Hand ein Eigenleben. Ja, es hat Zärtlichkeiten gegeben zwischen ihm und seiner Tochter. Kein Beischlaf. Er habe das nicht gewollt. Kein Vaginalverkehr. (Das sagt er mehrmals.) Er sagt das, als sei alles, was sonst passiert sei, nicht so schlimm. Oft genug, sagt er, sei die Tochter die treibende Kraft gewesen.

Strafgesetzbuch, Paragraph 173: Beischlaf zwischen Verwandten

(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.

Sie, die irgendwann zu ihm zog und im Betrieb mitarbeitete, wurde, wenn es zu Streitigkeiten kam, verprügelt. Für die Arbeit entlohnt wurde sie nicht. „Aber ich habe alles für sie bezahlt“, sagt der Angeklagte. Er als Gärtner sollte wissen, dass man Pflanzen und erst recht Menschen nicht tritt, nicht auf sie einschlägt. Er weiß es nicht.
Die Tochter sagt aus. Ja – anfangs sei es Liebe gewesen. Ihr großer Fehler. Natürlich habe es Vaginalverkehr gegeben. Und Prügel. Allerdings – das wird für die Urteilsfindung wichtig sein – hatte das Eine nie mit dem Anderen zu tun. Gewalt beim Beischlaf hat es nicht gegeben.
Irgendwann – diesen Eindruck gewinnt man – wird aus der Liebe des Anfangs eine Art  Versklavung. Die junge Frau: abhängig auf allen Ebenen. Sie wohnt im Haus des Vaters, sie muss, wenn sie Geld braucht, darum bitten. Er ist ihr Ausbilder. Einmal in der Woche geht es ums „Schmusen“ – dieses Wort benutzt der Angeklagte. Die Tochter kämpft sich bewundernswert durch ihre Aussage. „Wissen Sie, wie das ist, Herr Richter?“ Längst ist man sprachlos.

Glatteis

Hat sich die Tochter jemals ein Kind vom Vater gewünscht?, möchte der Verteidiger wissen. „Nein!“ „Ich halte Ihnen einmal Ihre Aussage bei der Polizei vor. Da haben Sie gesagt, sie wünschten sich ein Kind von ihm.“ Die junge Frau taucht ins Vergangene. Ja – vielleicht hat sie es sich ein Mal gewünscht. Ein Mal. „Und warum haben Sie das jetzt nicht gesagt, als ich Sie gefragt habe?“ „Können Sie sich vorstellen, dass mir das peinlich ist?“ Ob sie ihren Vater vor dem Arbeitsgericht verklagt habe, möchte der Verteidiger wissen. Ob es um 320.000 Euro gegangen sei? „Nein.“ Jetzt lässt der Verteidiger seine Katze aus dem Sack: „Ich war am Prozess beteiligt“, sagt er. Alles endete mit einem Vergleich: 10.000 Euro für die junge Frau. Ja, es kann sein, dass da was gewesen ist.
Das sieht jetzt natürlich nicht so gut aus. „Die ist wahrscheinlich bei der Verhandlung nie anwesend gewesen“, sagt eine Prozessbeobachterin. „Die kannte wahrscheinlich nicht einmal den Streitwert.“

Drei Jahre

100 Fälle von “Beischlaf zwischen Verwandten“ – dazu die Körperverletzungen. Ein Teil der intimen Handlung: verjährt. Die Staatsanwältin hält das Angeklagte für Erwiesen und fordert drei Jahre Haft.
Der Verteidiger sieht es anders. Der Vaginalverkehr: nicht nachweisbar. Die Aussage der Zeugin: nicht glaubhaft. Die Sache mit dem Vaginalverkehr scheint von Bedeutung, denn der Verteidiger sagt, es habe Urteile gegeben, wo nur der Vaginalverkehr bestraft wurde. Jetzt wird klar, warum der Angeklagte sich distanziert hat. Zunächst hatte man geglaubt, es ist die letzte Schutzbehauptung – alles andere: irgendwie entschuldbar … Juristen fragen, was unter einem Beischlaf zu verstehen ist. Was ist Grundvoraussetzung? Was nicht?

Die Körperverletzungen hat sein Mandant zugegeben. Die Verteidgung plädiert in Sachen Beischlaf für Freispruch. Die Körperverletzungen könnte man mit einer angemessenen Geldstrafe beantworten. 90 Tagessätze à 30 Euro. Der Angeklagte: nie vorbestraft und (in Teilen) geständig. Das Gericht zieht sich zurück. Eine Stunde bis zum Urteil.

Mitleid

Die letzten Worte des Angeklagten scheinen nicht wirklich zu seiner Schuld durchzudringen. Ja, es tut ihm leid. Er hat Strafe verdient. Die Gewalt: Ausnahmesituationen. Die ausgerutschte Hand …  Er ist sonst nicht so. („Ich bin sonst nicht so. Da können Sie jeden fragen.“) Immerhin ist da noch jemand, für den der Angeklagte Mitleid empfindet: Das ist er selbst. Er wird ohne die Tochter leben, die Gärtnerei alleine bearbeiten, kochen und waschen müssen.
Man streunt durch die Stadt – mag niemanden ansehen. Im Kopf trägt man die Fetzen eines Briefes, den ein Vater an seine Tochter schrieb, nachdem sie sich durchgerungen hatte, ihn, das Haus und die Gärtnerei zu verlassen.

Rücksturz ins Leben

„Ich mache mir Sorgen … wir müssen reden … Fehler aus dem Weg räumen … ich habe Vieles falsch gemacht … ich möchte, dass wir uns vertragen … ich bin bereit, mich zu bessern … ich habe dich lieb … ich möchte dich nicht verlieren … bitte, komm zurück … ich möchte mich für alles entschuldigen … komm zurück … du wirst mal den Betrieb übernehmen … du wirst keine Geldsorgen haben … die Katzen vermissen dich … gib mir eine Chance zur Wiedergutmachung … du musst nur ein bisschen an dir arbeiten … ich werde dir nicht mehr reinreden … ich war auch in der Kirche und haben eine Kerze angemacht …“

Ein Licht scheint dem Angeklagten trotzdem nicht aufgegangen zu sein. Die Kammer verurteilt ihn zu drei Jahren Haft. Keine Bewährung. Da half auch das Geständnis nichts. Es half nicht, dass da keine Vorstrafen sind. Das Gericht ist zu der Einsicht gelangt, dass der Angeklagte zu keiner Einsicht gelangt ist. Es fehlt die Empathie. Es fehlt das Eindringen in die Tragweite dessen, was da passiert ist. Nein – das Gericht hat zu keinem Zeitpunkt das Gefühl gehabt, die Tochter wolle den Vater reinreiten. Sie hat ja selbst davon gesprochen, dass es anfangs Liebe gewesen sei. Erst später sei das nicht mehr so gewesen. Es wäre doch für sie, so der Vorsitzende, ein Leichtes gewesen, ihm sonstwas unterzuschieben. Aber sie hat gesagt, dass beim Beischlaf nie Gewalt im Spiel gewesen sei. Sie wurde nie gezwungen. Jemand, der den Vater ein für alle Mal fertig machen möchte, hätte andere Geschichten erzählen können. Eben das hat die Tochter nicht getan.
Die hat mittlerweile einen Freund. „Herr Richter, ich bin zum ersten Mal wirklich glücklich.“
Drei Jahre für einen, dem es an letzter Einsicht mangelt. Irgendwie ist der ganze Tag wie ein schlechtes Essen. Es grummelt im Magen. Man möchte sich übergeben. Die Welt ist verrückt worden. Man wird mindestens die Nacht brauchen, sie wieder ins Lot zu bringen und den freien Fall zu bremsen. Rücksturz ins Leben.

Post an Frost