Landgericht Kleve, Montag, 16. September, 10.45 Uhr. „Das wird nicht lange dauern heute“, hat einer auf dem Flur gesagt. Keine Zeugen geladen. Irgendjemand muss das allerdings nicht mitbekommen haben.
Pause
45 Minuten sind vergangen in diesem Prozess, als der Vorsitzende Richter erstmals zur Pause bittet. Die Staatsanwältin muss ausruhen. Sie hat ununterbrochen in weltmeisterlichem Tempo Anklagepunkte verlesen. Von 3.400 Fällen ist die Rede. 127 davon sind angeklagt, 126 zugelassen. Um 10.45 Uhr hat die Staatsanwältin den 34 Fall erreicht. Jetzt erst einmal Luft schnappen. „Wir unterbrechen für 20 Minuten.“ Die Staatsanwältin ist eigens aus Köln angereist. Hoher Besuch also. Es geht um Cyberkriminalität, und in der Domstadt sitzt die „Zentral- und Ansprechstelle Cyberkriminalität NRW“, kurz ZAC-NRW genannt. Na denn.
Was geht ab?
„Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft Köln soll der Angeklagte unter Verwendung eines Pseudonyms im Darknet seit dem 7. November 2017 (bis zum 11. Dezember 2018) aktiv gewesen sein und neben LSD, Amphetamin und MDMA [3,4-Methylendioxy–N–methylamphetamin; Anm. d. Red.] nebst entsprechender Derivate, auch Crystal Meth und Kokain sowie Ecstasy-Tabletten, Marihuana, Haschisch und GHB [Gamma-Hydroxybuttersäure ; Anm. d. Red.] anderen Usern weltweit zum Kauf angeboten haben. Hierbei soll er aufgrund der Vielzahl der von ihm erfolgreich abgewickelten Verkaufsaktivitäten eine herausragende Stellung eingenommen haben, die ihm wiederum aufgrund der seinem Pseudonym zukommenden Reputation ein entsprechender Absatz seiner Waren garantiert haben soll. Die bei ihm eingegangenen Bestellungen soll er in einem Ferienpark in Putten versandfertig abgepackt, unter anderem mit fiktiven Absenderpersonalien versehen und sodann über die niederländisch-deutsche Grenze in die Bundesrepublik verbracht haben, um so die Pakete in Postfilialen beziehungsweise Packstationen in Kleve, Emmerich und Rees an die jeweiligen Erwerber aufzugeben.
Insgesamt soll der Angeklagte in mindestens 3.400 Fällen Betäubungsmittel an User im In- und Ausland veräußert haben. Angeklagt sind […] die oben genannten Fälle. Der Angeklagte soll hierdurch Einnahmen in Höhe von mindestens 578.000 Euro erzielt haben.
Zum Hauptverhandlungstermin am 18. September sind vier Zeugen, am 7. Oktober drei Zeugen und am 28. Oktober zwei Zeugen geladen.“
„BerlinMannschaft“
Der Mann auf der Anklagebank ist Niederländer. Seine Geschäfte hat er im Internet abgewickelt, Drogen in die ganze Welt verschickt und dazu Pseudoabsender erfunden. Einer stammt aus Goch, heißt Lukas Worms und wohnt in der Klever Straße 171. (Ähnlichkeiten mit lebenden Personen wären rein zufällig.)
Die Waren des Angeklagten – nennen wir ihn D. – gingen wirklich in aller Herren (und Damen) Länder. Im Darknet, so versteht man, wenn man etwas versteht, war D. eine recht große Nummer unter den Anbietern. Er nutzte ein Pseudonym: BerlinMannschaft, versteht man. Aber man versteht nicht viel. Es wird simultan übersetzt und das Echo greift ins Original. Die Übersetzerin kann einem nur leid tun. Auch sie wird nach 45 Minuten froh sein, dass es eine Pause gibt.
Während die Anklage verlesen wird, schweift man ab und denkt über Mengenrabatte nach. Es muss sie geben, sonst würde der Mann auf dem Sünderbänkchen das Licht der Freiheit wohl niemals wieder erblicken. Was da – wären es 126 Einzelfälle – zusammenkommt, könnte niemand absitzen.
Der Strand der Dinge
Warum wird eigentlich in Kleve verhandelt, wenn der Angeklagte doch aus Hilversum stammt und seine Waren erdballumspannend versandt wurden? Ganz einfach: Er hat seine Postsendungen in Kleve, Emmerich und Rees aufgegeben. Er hat Betäubungsmittel eingeführt, um sie dann von hier aus zu verschicken. Sitzen tut er derzeit in Köln. Auch die Justiz lebt also im Global Village. Das Internet – Der Strand der Dinge.
126 zur Anklage zugelassene Fälle (denkt man, während im Hintergrund die Staatsanwältin weiter vorliest und die Übersetzerin weiter übersetzt) – 126 Fälle: Dahinter muss ein unglaublicher Ermittlungsaufwand stecken. Wie sie D. wohl auf die Schliche gekommen sind, denkt man? Und was passiert eigentlich denen, die D.s Dienste in scheinbar anonymen Anspruch nahmen und sich mit Drogen beschicken ließen? Klingelt bei denen irgendwann die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft?
Das hier, denkt man, ist eine riesige Versuchsanordnung. Und was die Staatsanwältin, als sie gegen 11.50 die Anklagepunkte sämtlich verlesen hat, an Mengen erwähnt hat (zigtausende von Ecstasy-Pillen, kiloweise andere Betäubungsmittel), hat unglaubliche Ausmaße und ist doch nur ein Bruchteil. Wie viele Drogen sind wohl auf dem Postweg unterwegs, während die Anklage verlesen wird?
Der Angeklagte wird, erfährt man am Ende des ersten Tages, erst einmal keine Angaben machen. Eine Erklärung wird abgegeben werden. Am zweiten Verhandlungstag.
Schon denkt man mit Schrecken an Gutachten hinsichtlich des Wirkstoffgehaltes der sichergestellten Betäubungsmittel. 126 Fälle – wenn das alles vorgelesen wird (was dann Aufgabe des Richters ist), dürfte es um einiges länger dauern als die Verlesung der Anklage.
Ein Interview
Vor dem Landgericht wird derzeit gegen einen Niederländer verhandelt, der über das Internet Drogen in alle Welt verkauft hat. Die „Lieferungen“ hat er in Deutschland „auf die Reise“ gebracht. Wenn ein Niederländer im Internet Drogen verkauft, sie in Holland verpackt und dann von Deutschland aus verschickt – wer ist dann eigentlich zuständig? Wo liegt der Tatort. Und: Gibt es bei 126 angeklagten Taten eigentlich „Mengenrabatt“? Die NN haben mit dem Pressesprecher des Landgerichts Kleve, Alexander Lembke, gesprochen.
Wieso findet der Prozess eigentlich in Kleve statt?
Lembke: Bei Gerichtsprozesses unterscheiden wir eine örtliche und eine sachliche Zuständigkeit. was Sie ansprechen ist nun die örtliche Zuständigkeit. Die sachliche Zuständigkeit (welches Gericht ist zuständig?) ist im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)festgelegt. Die örtliche Zuständigkeit ist durch die Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Gerichtsstand können demnach der Tatort, der Wohnsitz oder aber der Ergreifungsort sein. Dass dieser Prozess in Kleve stattfindet, hat damit zu tun, dass die Waren bei uns über die Grenze transportiert und dann in hiesigen Postämtern aufgegeben worden sind. Es hat mit dem zu tun, was wir Einfuhr nennen. In der Regel wird nach Tatort angeklagt, Bei Jugendlichen ist das anders. Da wird in der Regel nach Wohnort angeklagt.
Bei Verbrechen dieser Art kann man natürlich die Frage stellen: Was ist der Tatort?
Lembke: Da haben Sie Recht. Es könnte natürlich der Computer sein oder der Ort, an dem die Waren verpackt wurden. In diesem Fall – siehe oben – geht es um die Einfuhr. Die hat stattgefunden, weil die Päckchen und Pakete in Kleve, Emmerich und Rees aufgegeben wurden. Aber natürlich stimmt es, dass gerade bei Internetkriminalität das Wort „Tatort“ nicht immer eindeutig zu definieren ist.
Es geht in diesem Verfahren um 126 Fälle.
Lembke: Ich ahne, wohin das führt.
Um so besser. Das führt natürlich dahin, dass am Ende der Eindruck entsteht, dass einer mit derart vielen Taten besser dasteht. Zyniker würden fragen, ob es Mengenrabatt gibt.
Lembke: Jetzt begeben wir uns zu einem ganz schwierigen Thema: Gesamtstrafe. Zunächst einmal kommen wir nur zu einer Gesamstrafenbildung, wenn eine Tatmehrheit vorliegt. Einfach gesprochen: Ich begehe heute eine Straftat, morgen eine andere und übermorgen noch eine. Für Juristen bedeutet das: Zunächst wird für jede Tat eine Strafe gebildet. Aber bei Juristen ist es dann am Ende nicht so, dass in einem solchen Fall addiert wird. Drei mal vier bedeutet dann eben nicht Zwölf, sondern Vier plus X. Der Gesetzgeber sagt in Paragraph 53 des StGB, dass nicht addiert werden darf. Das Höchstmaß einer Freiheitsstrafe liegt bei 15 Jahren. Was steckt hinter dieser Idee der Gesamtstrafe? Das Leiden des Angeklagten würde bei einer additiven Aneinanderreihung von Freiheitsstrafen das über das Maß seiner Schuld hinauswachsen würde. Die Grundlage der Strafzumessung ist die Schuld des Täters (das finden sie in Paragraf 46 der StPO). Das ist der Hintergrund der Gesamtstrafenbildung.
[Die Bildung der Gesamtstrafe erfolgt nach dem Asperationsprinzip (Bildung einer schuld- und tatangemessenen Gesamtstrafe) durch angemessene Erhöhung der höchsten Einzelstrafe (sog. Einsatzstrafe). Welche Erhöhung angemessen ist, muss jeweils aufgrund der Umstände des Einzelfalles ermittelt werden, wobei etwa die Persönlichkeit des Täters und der Zusammenhang der einzelnen Taten eine Rolle spielen.] Quelle: Wikipedia
In diesem Prozess gibt es ja nicht nur den Angeklagten – da sind ja auch noch seine Kunden, die sich durch den Kauf der Betäubungsmittel strafbar gemacht haben. Diese Kunden kommen ja in diesem Fall aus der ganzen Welt. Was passiert eigentlich mit denen?
Lembke: Was das angeht, bin ich der falsche Ansprechpartner, denn es geht um Ermittlungen, und die sind bei der Staatsanwaltschaft angesiedelt. Wenn im Laufe eines solchen Verfahrens weitere Straftaten aufgedeckt werden, geht die Staatsanwaltschaft diesen Taten natürlich nach und leitet gegebenenfalls neue beziehungsweise weitere Ermittlungen ein. Natürlich werden bei Verdacht neuer Straftaten neue Ermittlungsverfahren eingeleitet. Alles andere sollten Sie dann bei der Staatsanwaltschaft erfragen.
2. Tag
Station 107 unter Wind oder: Der schöne Holländer
Der zweite Tag im Prozess um groß angelegten Drogenhandel im Darknet brachte die ersten Zeugen: Zollbeamte aus Frankfurt. Erstmals bekam man einen Eindruck von der akribischen Recherche, die diesem Fall zugrundeliegt.
Frankfurt am Main
Die Geschichte beginnt am Frankfurter Flughafen. Dort laufen insgesamt 69 verdächtige Sendungen auf: die erste Spur. „Wir haben dann festgestellt, dass es Ähnlichkeiten bei den einzelnen Sendungen gab“, erklärt ein Zollbeamte. Die Rückverfolgung der Sendungen ergab, dass sie alle aus dem Raum Emmerich, Kleve, Rees stammten und an verschiedenen Post-Ämtern beziehungsweise Packstationen aufgegeben wurden. Auf dem Absender-Etikett einer Sendung ist fett gedruckt zu lesen: „To keep you healthy.“ Übersetzung: „Damit Sie gesund bleiben.“
Der schöne Holländer
Eine Frau, die in einem Supermarkt an einer Annahmestation arbeitet, berichtet von einem „gut aussehenden Holländer“, der öfter mal da gewesen sei und ruft, als der Mann wieder auftaucht, die Behörden an. Längst ist man dem Holländer, von dem es mittlerweile zwar ein Bild aber keine Identität gibt, auf den Versen.
Längst vermutet man in ihm den Mann, der unter dem Namen „BerlinMannschaft“ bei der Internet-Plattform „Dream Market“ mit Drogen handelt, die dann in einer sogenannten Kryptowährung, Bitcoin, bezahlt werden.
[Dream Market: Dream Market war ein Darknet-Markt, welcher 2013 gegründet wurde und sich auf den Verkauf illegaler Waren spezialisiert hat. Die Seite war als Hidden Service über das Tor-Netzwerk aufrufbar, welches einen anonymen Zugriff ermöglicht. Verkauft wurden unter anderem Drogen, gestohlene Daten und Waren sowie Produktfälschungen.“ Quelle: Wikipedia]
Scheinkaufmaßnahmen
Eine erste Scheinkaufmaßnahme seitens der Zollfahndung findet statt. Später – eine zweite Scheinkaufmaßnahme hat stattgefunden – wird der „schöne Holländer“ observiert. Es ist der 16. August 2018. Um 11. 30 beziehen zwei Männer vom Zoll Frankfurt ihre Posten am Klever Bahnhof in der Nähe der DHL-Packstation 107. Sie haben ein Lichtbild des Mannes, der verdächtig ist. „Das Bild war allerdings mehr schlecht als recht“, berichtet der als Zeuge geladene Mann vom Zoll. Gegen 15 Uhr taucht der Holländer an der Packstation auf. „Wir konnten dann ein Bild von seinem Fahrzeug – einem Audi-Karbiolet mit niederländischen Kennzeichen – machen.“ „Waren Sie noch an weiteren Maßnahmen beteiligt?“, fragt der Vorsitzende Richter. „Nein.“ Zwei Minuten dauert die Aussage des zweiten Zeugen. Er ist aus Frankfurt angereist. „Hatten Sie Auslagen?“
Längst ist der Verdächtige in ein dichtes Fahndungsnetz eingesponnen. Später wird er in Holland festgenommen – das Ergebnis eines akribisch zusammengesetzten Puzzles, bei dem auch das Fahrzeug des Verdächtigen mit Peilsendern ausgestattet wurde. „So konnten wir aus den Daten lesen, dass der Mann sich oft in Deutschland und speziell in der Nähe von Postfilialen beziehungsweise Packstationen aufgehalten hat.“
Kein Einzeltäter?
Die Verteidigung kündigt für den dritten Verhandlungstag eine Erklärung ihres Mandanten an. In einer Erörterung unterhalten sich der Vorsitzende Richter und einer der beiden Verteidiger über den Stand der Dinge. „Natürlich hat es die Einfuhr gegeben. Das können wir nur schwer leugnen“, so die Verteidigung. Schwieriger werde es aber in Bezug auf die Fragestellung, ob der Angeklagte ein Alleintäter sei. Geldflüsse seien, so die Staatsanwältin, nicht nachweisbar. Richter an die Verteiger: „Wir würden uns natürlich wünschen, dass ihr Mandant uns persönlich Verständnis vermitteln würde.“ Die Kammer also würde lieber den Angeklagten persönlich hören als eine Erklärung der Verteidigung.
Mehr Bandbreite
Zwischendurch fragt man sich, wieso der Angeklagte immer wieder Postämter und Packstationen in Emmerich, Kleve und Rees für seine Versendeaktionen nutzte. Mehr Bandbreite bei der Auswahl der Postämter und Packstationen wäre wohl ratsam gewesen.
Woher kommen die Drogen?
In Holland finden die Fahnder zwar Hinweise darauf, dass der Angeklagte die Amphetamine, mit denen er handelte, selbst hergestellt hat, aber was ist mit den anderen Drogen? Es gibt keine Erkenntnisse.
Seit der Verhaftung des Niederländers hat es bei „BerlinMannschaft“ keinerlei Bewegungen mehr gegeben. „Wir nennen so etwas einen Zombie Account“, erklärt einer der Zeugen. Noch etwas erfährt man: Wenn die Spezialisten von ‚unter Wind nehmen‘ sprechen, geht es um Observation.
Was wird aus den Kunden?
Was wird eigentlich aus den Kunden des Angeklagten? Sie werden mit Ermittlungen zu rechnen haben. Sofern sie aus Ländern stammen, mit denen die Bundesrepublik ein Rechtsabkommen hat, dürfte das kein Problem sein. Was aber ist mit einem Kunden aus Teheran? Wer im Internet „Iran, Strafe, Drogen“ eingibt, lernt bei Wikipedia:
„Das iranische Drogengesetz bestraft einschlägige Tatbestände mit der Todesstrafe.“ Und: „Im Jahre 1989 wurde das Anti-Betäubungsmittel-Gesetz verabschiedet, das im Jahre 1997 und 2011 novelliert wurde. Es stellt eine große Anzahl von drogenbezogenen Tatbeständen unter Strafe. Für 17 Tatbestände sieht es zwingend die Todesstrafe vor. (…) In den zehn Jahren nach Einführung dieses Gesetzes wurden 10.000 Schmuggler hingerichtet, meist nach kurzen Prozessen, die von einem Offizier des Geheimdienstes geleitet wurden.“
Sind aber die Adressaten die wirklichen Empfänger? Schließlich sind die Absender auch nicht die wirklichen Absender. Denkfutter ist das allemal. Da ist die Staatsanwaltschaft – vom Gesetz angehalten, Ermittlungen zu führen – da ist aber auc das Wissen darum, wie in manchen Ländern mit Drogenkonsumenten- und Händlern verfahren wird.
Nachtrag
Angefangen hat der zweite Verhandlungstag mit einer rund 30-minütigen Verspätung. Einer der beiden Verteidiger erklärte dazu: „Ich entschuldige mich für die Verspätung. Ich stand an der Tankstelle und dann gab es unterschiedliche Auffassungen über die Reihenfolge. Da wurde ich dann von jemandem angerempelt. Das musste dann deeskaliert werden.“
3. Tag
Wieder mal
Die Staatsanwältin hat sich um 7.30 Uhr auf den Weg gemacht. Sicher ist sicher. Wenn‘s um 10 Uhr in Kleve losgeht und die Startadresse Köln lautet, sollte das reichen, um zeitig einzutreffen. Jetzt ist es 10.45 Uhr. Fast alle Prozessbetiligten sind eingetroffen. Zur abgesprochenen Zeit. Es fehlt: der Verteidiger. Er glänzte schon beim letzten Tag durch Verspätung und hatte eine gute Geschichte. (An der Tankstelle in der Schlange gestanden und dann mit einem anderen in Streit geraten, wer zuerst vorfährt. Das musste dann deeskaliert werden.) Heute kommt er erklärungslos zu spät. Niemand redet über fünf Minuten. Man hat schon Richter erlebt, die verspätete Zeugen zusammengefaltet haben. „Wieso kommen Sie zu spät?“ „Ich habe keinen Parkplatz gefunden.“ „So etwas müssen Sie einplanen.“ Die Kammer schweigt. Schade eigentlich. Man denkt sich sein Teil. Menschen, die mit anderer Leute Zeit so umgehen …
Denkwüsten, Leerstände
Natürlich – es geht um anderes. Drogenhandel im Darknet. Heute: der Tag der Erklärung. Der Angeklagte erklärt über seinen Anwalt: Ja, er räumt die Taten ein. Er befand sich in einer finanziellen Notlage. Schulden im sechsstelligen Bereich. Dann kommt Mr. X. ins Spiel – ein „Bekannter“. Mister X. sucht einen Kurierfahrer. Der Lohn: 200 Euro pro Fahrt. Am Ende wird auch noch der Tank aufgefüllt. Der Angeklagte lässt sich darauf ein. Was soll schon passieren, denkt er. Ist doch alles anonym. D. steigt ein.
Er scheint nicht darüber nachgedacht zu haben, wie viele Fahrten er hätte machen müssen bei einem sechsstelligen Schuldenberg. Das Sechsstellige: nur die Schulden bei der Familie. Und leben muss man ja auch. Egal. Das steht auf einem anderen Blatt. Der Angeklagte beginnt seine Kruierfahrten. Irgendwann teilt Mr. X. mit: Er wird das Geschäft nicht weiterführen. Der Angeklagte denkt sich, dass er ja vielleicht … Dazu bräuchte er einen Kredit von X. und Drogen. Wieder ist man erstaunt, was Schulden aus Gehirnen machen: Denkwüsten. Leerstände. Immerhin hat der Angeklagte sich einen neuen 7-er BMW angeschafft. Jetzt möchte man Comicautor sein: ???!!!, würde man schreiben und noch ein paar Fratzen dazu schneiden.
Mr. X.
Der Rest der Geschichte ist bekannt. Irgendwann erwischen sie den Angeklagten, den eine Frau in einer Postfiliale als schönen Holländer beschreibt. Man nimmt ihn fest. Er „benahm sich vernünftig“, sagt einer der Beamten, die an der Festnahme beteiligt waren.
Im Zuschauerraum: Familie. Mutter, Schwester, Freundin, Anhang. Und ein Herr mittleren Alters. Er sitzt und schweigt. Er schweigt interessiert.
Im Knast finden sie später ein Handy beim Angeklagten. (Niemand fragt, wie er zu dem Gerät gekommen ist. Das könnte doch nun wirklich interessant sein. Und selbst, wenn er nicht antwortet – man sollte doch wenigstens fragen.) Auf dem Handy: SMS an die Familie, die Freundin. Und eine SMS, in der es um einen Geldtransfer nach Italien geht. Das kann der Angeklagte erklären. Das war ein Mitgefangener. (Er schreibt den Namen auf. Die Staatsanwältin hätte ihn gern.)
Wieder mal
Man kommt wieder einmal ins Grübeln. Man denkt über den immerspäten Verteidiger nach und darüber, was Geschichte (also Phantasie) ist und was Wahrheit. Was machen Schulden aus Menschen? Sie werden zu Geduckten. Der Angeklagte leidet unter Rückenproblemen. Wie kann es sein, dass einer, um den Schulden zu entfliehen, mehr Schulden anhäuft – dass er nicht mehr nachzudenken scheint? Wolhgemerkt: Der Angeklagte ist kein gramgebeugter Familienvater, der zusehen muss, wie er Frau und Kinder vor dem Untergang bewahrt. Er kauft sich einen 7-er BMW. Am Ende muss konstatiert werden: man steckt nicht drin. Was diesen Angeklagten am Ende des Prozesses erwartet, könnte schon eine gewaltige Packung sein. Einen Mr. X. als Drahtzieher in den Raum zu stellen, dürfte nicht reichen für eine Kronzeugenregelung.
4. Tag
Glossentauglich
Mr. Late erscheint heute nicht. Es kann pünktlich begonnen werden. Das war dann auch schon die letzte gute Nachricht an einem – wie soll man sagen – glossentauglichen Tag. Es ist der Tag, an dem in Nordrhein-Westfalen die Herbstferien beginnen. Alte Schulweisheiten spuken einem durchs Hirn: Es ist schon immer so gewesen – am letzten Tag wird vorgelesen. Die Kammer beherzigt es und verliest Gutachten. Stun-den-lang.
Das Verlesen von Gutachten in Prozessen, bei dem es um Rauschgiftwirkstoffdichten geht (dieses Wort ist übrigens frei erfunden), ist eine Herausforderung für alle Beteiligten. Nur noch mal zur Erinnerung: 126 Fälle. Da kommt einiges zusammen.
Selbstleseverfahren
Der Vorsitzende regt an, einige Anklagepunkte einzustellen. Der Staat sieht es anders. (Erst mal nachdenken.) Vielleicht aber mal das „Selbstleseverfahren“ erörtern.
Zeit für den Paragraph 249 der Strafprozessordnung:
Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung; Selbstleseverfahren
1. Urkunden sind zum Zweck der Beweiserhebung über ihren Inhalt in der Hauptverhandlung zu verlesen. Elektronische Dokumente sind Urkunden, soweit sie verlesbar sind.
2. Von der Verlesung kann, außer in den Fällen der §§ 253 und 254, abgesehen werden, wenn die Richter und Schöffen vom Wortlaut der Urkunde Kenntnis genommen haben und die übrigen Beteiligten hierzu Gelegenheit hatten. Widerspricht der Staatsanwalt, der Angeklagte oder der Verteidiger unverzüglich der Anordnung des Vorsitzenden, nach Satz 1 zu verfahren, so entscheidet das Gericht. Die Anordnung des Vorsitzenden, die Feststellungen über die Kenntnisnahme und die Gelegenheit hierzu und der Widerspruch sind in das Protokoll aufzunehmen.
Tja – das hätte die Rettung sein können. Die Kammer sieht es anders. Man sei keine Wirtschaftsstrafkammer. Außerdem müssten die entsprechenden Unterlagen erst zusammengestellt werden, um sie allen zugänglich zu machen. Die Staatsanwältin würde das gern übernehmen. In der Verhandlungspause wird sie sich Gedanken darüber machen, ob und welche Anklagepunkte eingestellt werden könnten.
Marathon
Dann beginnt der Lesemarathon. Der Vorsitzende beginnt. Man kann das, was nun folgt, nicht wirklich Vorlesen nennen. Beim Vorlesen geht es ja dem Vorleser um Verständlichkeit. Den Beweis, dass das hier keine Rolle spielt, könnte man leicht führen.
Respekt gegenüber der Justiz ist allemal geboten, aber was hier stattfindet, mag den Anforderungen der Strafprozessordnung genügen, aber es sollte mal jemand über Unsinnigkeiten wie diese nachdenken.
In der Pause (sie tritt nach circa 70 Minuten) ein, fragt eine Schöffin beim Gang in die Kantine den Richter, ob „das denn nötig“ sei. Die Antwort: Es müsse gesagt werden.
Stolperfallen
Gutachten bieten – vor allem wenn es um Drogen geht – allerlei Stolperfallen und fordern die Vorleser zu stimmakrobatischen Höchstleistungen heraus.
Ein Hinweis an den geneigten Leser: Man versuche die folgenden Begriffsmonster in möglichst hohem Tempo, aber (bitte!) emotionslos im Freundeskreis vorzutragen.
gaschromatographisch massenspetkrometrisch; Tetrahydrocannabinol (man könnte auch THC sagen, aber das ist keine Herausforderung); dünnschichtcromatographisch (zum Glück unterläuft den Lektoren kein durchaus vorstellbarer Lesefehler).
Nicht nur Stolperfallen werden geboten. An der Grenze zur Poetik bewegen sich auch manche Erklärungen. Diese zum Beispiel. Es geht um Marihuana: „… ein bräunlich grünliches, würzig riechendes, doldenartiges Pflanzenmaterial – auch Marihuana genannt …“
Und dann wäre da noch ein Adressat zu nennen, den kein Witzbold besser hätte erfinden können. Eine Sendung mit Kokain hat der Angeklagte an Peter Luft geschickt.
Es ist schon alles gesagt
Ein Schöffe entdeckt nach 60 Minuten die Saaldecke als Beobachtungshöhepunkt. Ein Mann im Zuschauerbereich verlässt den Saal. Später trifft man ihn auf dem Gang: „Ich bin neuer Schöffe und man hat uns geraten, Verfahren anzuschauen. Also bin ich gekommen. Aber das ist ja total langweilig. (Man denkt auch an Sätze wie: „Es ist schon alles gesagt, aber noch nicht von mir.) Verstehen kann, was da vorgetragen wird, paradoxerweise kein Mensch, der noch bei klarem Verstand ist, denn jeder, der das ist, schaltet nach spätens drei Minuten Gutachtenkauderwelsch alle Denktätigkeiten ein.
Vorschlag zur Güte
Vielleicht sollte man Gutachtenverlesungen in gemütlicher Atmosphäre bei einem schmackhaften Abendessen oder einer Weinverkostung durchführen. Man könnte dann von einer Entschädigung für vernichtete Lebenszeit sprechen.Vielleicht sollte einfach mal jemand „Auf-hö-ren!“ in den Saal brüllen (und sich dafür gleich anschließend verhaften lassen). Vielleicht könnte man auch das Verlesen von Gutachten Schauspiel-Eleven überlassen. (Auch kurzszenische Darstellungen würden dann des Geschehen auflockern.)
Das Gericht muss den Anweisungen aus dem Gesetz folgen. Es könnte sonst zu Formfehlern kommen. Das will niemand – schon gar nicht mit dem Gedanken im Hinterkopf, dass dann alles noch einmal gelesen werden muss. Mr. Late wird schon wissen, warum er heute nicht gekommen ist.
5. Tag
Der Vorsitzende Richter hatte gewarnt: „Es wird so langweilig wie beim ersten Mal.“ Recht hat er. „Ein farbloser Kunststoffbeutel …“ – so beginnen viele Gutachten, wenn es um Drogen geht. 126 Fälle – da kommen schon einige Gutachten ans Ohr der Öffentlichkeit …
Was bisher geschah
Ein Mann aus Holland hat im Darknet unter dem Pseudonym „Berlin Mannschaft“ Drogen aller Art in aller Herren Länder verschickt. Jetzt steht er vor Gericht: Es geht um „Einfuhr“. Der Mann hat seine „Postwurfsendungen“ in Deutschland aufgegeben. Emmerich, Kleve, Kalkar und und und. Dann sind sie ihm auf die Schliche gekommen und haben (deutsche und holländische Behörden) ein Netz gesponnen, in dem der Mann sich verfangen musste. Handyortungen dort, GPS-Sender am Fahrzeug hier – dazu vom Zollamt Frankfurt abgefangene Sendungen.
Falscher Anwalt
Der Tag beginnt mit einem „falschen Anwalt“. Der Verteidiger ist für einen anderen Fall in einem anderen Saal zuständig. Kann passieren. Immerhin: Mit ihm hätte man pünktlich beginnen können. Der Verteidiger des Holländers – Vorsicht jetzt auf glattem Eis – scheint ein überzeugter Zuspätkommer zu sein. 50 Minuten hat er die Verfahrensbeteiligten am ersten Tag warten lassen. Heute: die Gnade der kleinen Verspätung. (Vielleicht ist ihm ja die Zeitumstellung nicht bekommen. Weiß man‘s?) Die Staatsanwältin und einige andere Prozessbeteiligte sind jedenfalls angefressen. Sie alle sind zeitig losgefahren …
Zwei Zeugen
Zwei Zeugen warten – auch sie haben es schon zehn Minuten vor der Zeit ins Landgericht geschafft – beschreiben eine Durchsuchung, die am 12. Dezember 2018 in Holland stattgefunden hat – in einem Chalet. Chalet – das klingt irgendwie nobel. Man denkt an Chateau – hohe Mauern, vergoldete Zinnen. Und dann das: Es handelt sich, googelt man den Begriff, um einen im Alpenraum verbreiteten Haustyp – traditionell aus Holz gefertigt oder zumindest mit Holzverschalung versehen. Das synchronisiert sich mit den Fotos, die man sieht.
Nach den Zeugenaussagen beginnt der Gutachtenmarathon. Vorher hat man gelernt, dass in Holland bei Drogenfunden nur in Sonderfällen die sichergestellten Drogen auf ihren Wirkstoffgehalt hin untersucht werden. Immerhin: Wer bei uns mit schlechten Drogen erwischt wird, kann von Glück sagen. Oder anders: Der Wirkstoffgehalt (natürlich in Kombination mit der Menge) macht einen Unterschied.
Sturmhauben
Vor einem Nachbarsaal: das große Besteck. Behelmte, mit Sturmhauben unkenntlich gemachte und ziemlich ganzkörpergepanzerte Polizisten stehen am Eingang. Das hat man hier eher selten gesehen. Dagegen ist der Holländer in diesem Fall eher unscheinbar. Was er allerdings (siehe oben) an Kunden in der ganzen Welt verschickt hat, ist beachtlich und macht gespannt auf das Urteil.
Kurz mal in den Pressespiegel schauen. Man möchte ja wissen, was man da als unbedeutend angesehen hatte:
„Strafverhandlung gegen einen 30-Jährigen aus Köln wegen Beleidigung in drei Fällen. Laut Darstellung der Staatsanwaltschaft soll der 30-Jährige am 15.01.2018 und am 05.02.2018 jeweils in einer vor dem Landgericht Kleve gegen ihn durchgeführten Hauptverhandlung einen Zeugen insgesamt dreimal als „Wichser“ bezeichnet haben.“[Aha!]
Danke für die Drogen
Die Ermittlungen beiderseits der Grenze dürfen akribisch genannt werden. Bei den gefundenen Einzahlungsbelegen allerdings lassen sich Zusammenhänge zwischen Drogengeschäften und Geldflüssen nicht nachweisen. Das bestätigt ein niederländischer Ermittler. Cornelius Adrianus heißt er mit Vornamen. Auch beeindruckend. Sein deutscher Kollege kann ebenfalls keine Zusammenhänge herstellen. „Es gibt ja auch wohl niemand als Überweisungsgrund ‚Danke für die Drogen‘ an“, sagt der Vorsitzende. Das ist richtig.
Denkste
Man sitzt und denkt. Dies und das. Eine Verhandlung wie diese würde im Fernsehen schlechte Quoten haben. Aber das ist es: Justiz ist keine Quotennummer. Es geht nicht um Dramaturgisches – auch, wenn Dramatik mithin vorkommt. (Nicht in diesem Prozess. Es ist zumindest nichts, was sich nach außen stülpen ließe.) Das Warten auf Mr. Late wäre Sendezeitverschwendung. Andererseits ließe sich daraus natürlich ein Running Gag machen.
Die Wirklichkeit ist schmuck- und vor allem witzlos.Da ist einer, den es einen Dreck interessiert, dass alle anderen sich um Pünktlichkeit bemühen. „Ohne mich fängt keiner an“, scheint er zu denken oder: „Was kümmert mich die Pünktlichkeit der anderen.“
Und dann die Gutachten. Natürlich müssen sie sein, aber man fragt sich, wozu das Vorlesen dient. Niemand versteht ein Wort. Nein: Die Worte versteht man – und der Vorsitzende bringt Zungenbrecher der verrücktesten Art unfallfrei und in hohem Tempo ein … aber: Es gehen Stunden dabei drauf. Gut – man ist nicht Jurist. Vor Gericht muss alles Wort werden. In Augenblicken des Gutachtenmarathons allerdings fragt man sich denn doch nach Sinnhaftigkeit. Niemand hört hin. Es wird vorgelesen, damit vorgelesen wird. Was soll’s man kann ja gehen.
Das tut übrigens auch Mr. Late. Später kommen, früher gehen. Das ist doch mal eine Methode. Mittlerweile ist ja der Kollege eingetroffen. Der Angeklagte muss nicht ohne Verteidiger am Tisch hocken. Es wird, denkt man, Zeit, dass das hier zu Ende geht. Und es wird Zeit, dass jemand Mr. Late ein paar mahnende Worte mit auf den Weg gibt. Ob er’s noch lernt? Wer will das sagen.
6. Tag – Finale
Der Staat muss es beweisen
Jetzt also die Zielgerade. Die Zahl der Fälle hat man vergessen. Waren es 126 oder 127? Was wurde fallengelassen? Was ist weiterhin angeklagt? Es ging, nur noch mal zur Auffrischung, um einen Niederländer, der von Deutschland aus Betäubungsmittel der unterschiedlichsten Art in alle Welt verschickte. Bestellungen hatten die Kunden im Darknet aufgegeben und es dabei mit „Berlin Mannschaft“ zu tun gehabt.
Gesamtstrafe
126 Fälle waren ursprünglich angeklagt und ein bisschen hat man den Überblick verloren. Fest steht: Würden 126 Fälle zu Buche stehen und würde, was illusorisch ist, für jeden Fall eine Einzelstrafe von sechs Monaten verhängt – man käme auf 126 halbe Jahre. Aber es gibt ja die Gesamtstrafenbildung.
Verzicht
Die Höchststrafe liegt in Deutschland bei 15 Jahren. Also los. Die Staatsanwältin sieht die angeklagten Fälle als bewiesen an. Der Angeklagte war nie im Gefängnis. Der Angeklagte hat, bevor die Beweisaufnahme geschlossen wurde, seine „spontane Äußerung“ in Bezug auf den Beginn des Handels restauriert. Kann sein, dass es nicht erst im Mai begann sondern schon im März. Der Angeklagte hat auch den Satz gesagt, den der Vorsitzende von ihm „eingefordert“ hatte. „Wir würden gern von Ihnen hören, dass Sie auf die Herausgabe aller in diesem Verfahren sichergestellten Betäubungsmittel verzichten.“ Er hat verzichtet.
Geldfluss nicht verfolgbar
Die Staatsanwältin konstatiert, dass bei Bitcoingeschäften die Finanzströme nicht nachvollziehbar sind. Die Furcht des Angeklagten vor dem großen Unbekannten Dritten – dem Boss im Hintergrund – sieht sie eher nicht, weil sie den Dritten nicht sieht. Ja, der Angeklagte ist teils geständig, aber was ist davion zu halten? Die finanzielle Notlage, die er als einen Auslöser seines Tuns hinstellt, mag die Anklage nicht nachvollziehen. Immerhin hat sich der Notleidende einen nagelneuen BMW angeschafft. Am Ende fordert der Staat zehn Jahre für einen, den die Verteidiger hernach als einen „aus der Mittelschicht Gefallenen“ beschreiben, der auf einen intakten sozialen Empfangsraum blickt. Natürlich hat er sich schuldig gemacht, aber dass die Anklage denkt, alles sei zweifelsfrei bewiesen, wird von den Verteidigern anders gesehen.
Internet als Spurenlieferant
Das Internet als Verschleierungsmaschine? Das Gegenteil ist doch der Fall. (Vielleicht hatte man das Darknet doch falsch verstanden.) Der Angeklagte ist, so sieht es die Verteidigung – einer, der „für andere gelaufen ist“. (Ein Bild, das aus einem anderen Gewerbe stammt.) Er ist Kellner gewesen, nicht Koch. Drei Dinge braucht der Onlinehändler: einen guten Namen (Berlin Mannschaft), einen Lieferanten und „er muss den Scheiß ja auch machen“ (das sch-Wort umschreibt die Arbeit von Verpackung und Versand).
Motive
Als Motive werden genannt: Geld verdienen undoder den eigenen Stoff finanzieren. Irgendwie trifft hier beides zu.
Der erste Verteidiger plädiert für sechs Jahre, der Zweite – er hat anfangs die entspannte Verhandlungsatmosphäre gelobt und erwähnt, dass in Kleve (Abschreckungs-) „Packungen“ verteilt werden, was mit der Grenznähe zu tun hat – nennt kein Strafmaß.
Er wünscht, dass sein Mandant nicht zerbrochen wird und dass beim Finden des Strafmaßes nicht schon vorsorglich bedacht wird, der Angeklagte könne zur Halbstrafe abgeschoben werden. Und eines noch: Mit dem Begriff der kriminellen Energie bittet er entschärft umgehen. Wenn einer erstmals die Schwelle des „Strafraums“ übertritt, braucht es Antrieb, Energie. Beim 120. Mal ist es etwas irgendwie ganz Normales. Der Angeklagte schließt sich den Ausführungen der Verteidiger an. „Wir werden eine Zeit brauchen, um das alles durchzusprechen“, sagt der Vorsitzende. Das Urteil dann in 90 Minuten.
Vertrauen ins System
Sieben Jahre, sechs Monate. Kein Pappenstiel, aber irgendwie weniger als man angenommen hatte. Die Begründung des Gerichts stärkt das Vertrauen in das System Justiz. Eine nicht erwiesene Unschuld ist nicht gleichzusetzen mit dem Nachweis einer Schuld. Das Gericht hat dem Geständnis des Angeklagten geglaubt. Dass da jemand im Hintergrund Fäden ziehend tätig ist, scheint unumgänglich. Irgendwoher muss das Material kommen.
Der Staat muss es beweisen
„Der Staat trägt die Beweislast“, sagt der Vorsitzende und die Tatsache, dass die Angaben des Angeklagten durch bestimmte „Verkehrsdaten“ nicht gestützt werden, kann nicht Beweis dafür sein, dass hier falsch gestanden wurde. „Irgendjemand muss – das liegt doch auf der Hand – die Betäubungsmittel geliefert haben“, erklärt der Vorsitzende. Das Gericht sieht (natürlich) die Einfuhr der BTM als erwiesen und in manchen Fällen eine Beihilfe zum Handeltreiben. „Wir müssen hier beweisen, welche Funktion der Angeklagte ausgeübt hat“, erklärt der Vorsitzende. Vieles in diesem Prozess könne vermutet werden – sei aber kein Beweis. Auch die Schätzung dessen, was für den Angeklagten bei den Geschäften am Ende übrig blieb – nicht möglich. „Uns fehlen die Schätzgrundlagen.“ Keine Zweifel hat das Gericht an der Schuldfähigkeit des Angeklagten. Sieben Jahre, 6 Monate werden nicht verhängt, wenn Unschuldslämmer auf der Bank sitzen. „Sieben Jahre und sechs Monate sind eine lange Zeit, und wir wünschen Ihnen, dass Sie die Zeit nützen werden, um sich auf eine Rückkehr in die Gesellschaft vorzubereiten.“