Schreibkraft
Heiner Frost

Boygroup-Treffen oder: „Ich hau dich behindert.“

Auf dem Programm: Geiselnahme. Herr A. und Herr B. – eigentlich müsste man das Wort Herr durch Bube/Bübchen ersetzen – sollen Herrn O. in eine Wohnung gelockt und dort festgehalten haben. Nennen wir – der Einfachheit halber – Herrn A. Addi, den B. Berti und Herrn O. Otto.

Drogen verkaufen

Otto sollte für Addi, den älteren der beiden mutmaßlichen Täter, Drogen verkaufen. Addi ist Jahrgang 2001, Berti ist Jahrgang 2004 und Otto ist gerade einmal 17. Ein Boygroup-Treffen. Addi soll dem Opfer – Otto also – mit einem steinernen Aschenbecher gedroht haben. Der Plan: Otto soll für Addi Drogen verkaufen. Die Aschenbecherdrohung garniert Addi mit einer imposanten Formulierung: „Ich hau dich behindert.“ Was für ein Satz! (Das hat Buchtitelqualität. Und: Wahrscheinlich säße man gar nicht hier, hätte man diesen Satz in der Ankündigung nicht gelesen.) Auch von Todesdrohungen weiß die Anklage zu erzählen: Sollte Otto zur Polizei gehen oder Addis Forderungen nicht nachkommen …

Na-tür-lich

Die Buben sagen aus. Sie werden sich zur Person und zur Sachen äußern. Addi spricht mit verrosteter Stimme im Kontrabassbereich. Kleiner Typ – großes Organ. Er trägt Maske. Zu verstehen ist nicht viel mehr als jedes 8. Wort. Den Rest reimt man sich irgendwie zusammen.
Aus Addis Perspektive ist die Sache na-tür-lich ganz anders gewesen. „Der Otto wollte mich abziehen“, rekonstruiert man aus den Klängen. „Da war ich natürlich sauer.“ Haltstop: jetzt mal langsam. Otto also wirft Addi vor, der habe ihn zum Verkauf von Drogen zwingen wollen. Addi dreht die Sache kurz mal ins Gegenteil. Er habe von Otto Drogen kaufen wollen. Jetzt also ist Otto der Dealer.

Eher ein Zeuge als ein Täter

Und Bube Berti? Man gewinnt den Eindruck, er sei eher Zeuge als Mittäter. Der Otto: Ein alter Bekannter, bei dem er, Berti, Drogenschulden hatte. „Die wollte ich begleichen.“ Ob Otto nun mittels Whatsappnachrichten ins Haus von Bertis Mutter gelockt wurde – ob es ein Anruf war? Die einen sagen so und die anderen … Ob Otto mit Addi persönlich bekannt war oder ihn nur vom Hörensagen kannte? Die einen sagen so, die anderen …
Otto kommt also zum Haus von Bertis Mutter. Er weiß nicht, dass Addi dort ist. („Ich wäre da sonst nicht rein gegangen.“) Durchs Fenster von Bertis Zimmer jedenfalls hat Otto den Addi nicht gesehen. Otto seinerseits ist in Begleitung eines Kumpels. Zusammen gehen sie in Bertis Zimmer. Dann taucht plötzlich Addi auf. Die Lesarten unterscheiden sich: Addi kam aus dem Bad. Addi kam aus dem Garten. Oder sonstwoher.

Ein Satz, den man nicht erfinden kann

Addi kommt also in Bertis Zimmer und droht Otto mit dem Aschenbecher: „Ich hau dich behindert …“ (Das hatten wir schon.) Addi und Berti sind sich einig: „Dieser Satz ist nicht gefallen.“ Diesen Satz, denkt man, kann aber auch niemand erfinden.
Nach der Drohung wechseln Otto und Addi ins Wohnzimmer. Unter vier Augen geht es weiter. Ottos Kumpel wird „Kippen holen“ geschickt. Berti bleibt in seinem Zimmer. Es geht jetzt wieder einmal um die Details. Hat Otto nur empfunden, nicht gehen zu können oder ist er von Addi mit Worten oder gar körperlicher Gewalt am Gehen gehindert worden? Das sind keine Kleinigkeiten. Das macht am Ende den Unterschied. Otto sagt, es sei ihm klar gewesen, dass er nicht habe gehen können. Immerhin gelingt es ihm, seinem Vater per Whatsapp einen Hilferuf zu schicken. Als der Vater vor dem Fenster von Bertis Zimmer auftaucht, fasst Otto sich ein Herz: Fenster auf. Sprung ins Freie. In die Freiheit.

Runter und rauf

Gleich nachdem Otto in die Wohnung kam, hätten Addi und Berti die Jalousien heruntergelassen. Später – nach der wohnzimmerlichen Klärung – seien die Jalousien wieder hochgezogen worden. „Ich hätte ja sonst nicht aus dem Fenster springen können.“ Wohl wahr.
Otto ist während seiner Aussage in keiner guten Verfassung. („Mir geht es echt nicht gut.“) Ja – ab und zu hat er Drogen genommen. Einmal in der Woche vielleicht. Aber: Er hat nie Drogen gekauft. Bei der Polizei hat Otto es damals anders gesagt: Drogen will er ‚bei Ausländern am Bahnhof‘ gekauft haben. Je mehr man zuhört, um so verworrener wird die Sache.

Dicke Hose

Man hat – das sei zugestanden – Addi und Berti nicht recht glauben mögen. Dann tritt Otto in den Ring, sagt aus und irgendwie wird die Situation zunächst mit Sinn erfüllt – wenn da nicht die Unerklärlichkeiten blieben. Otto kann die Sache mit den Schulden (es handelte sich um 40 Euro) nicht wirklich erklären und wird zur Zielscheibe der Verteidiger. Ottos Kumpel – als erster Zeuge des Tages geladen – ist nicht erschienen. Eine Zwangsvorführung wird angeordnet und – Potzblitz – eine Stunde später räkelt sich Kevin (Name geändert) aber sowas von lässig in den Zeugenstuhl, dass man nicht weiß, ob hier Chuzpe im Spiel ist, oder ob dem jungen Mann einfach nur das Herz in die Hose gerutscht ist. Kevin gibt sich bockigst. Er kann sich an nichts erinnern. Ganovenehre? „Ich bin kein Buch, das alles festhält.“ Kevin hat auch nicht begriffen, dass vor Gericht die anderen die Fragen stellen. Er macht auf ganz dicke Hose. Schnell wird klar: Von Kevin ist nichts zu erwarten. Abgang. Kevin mag sich als Held des Tages fühlen. Sein Auftritt: irgendwie jammervollbedauernswert.
Was soll man zusammenfassen: Ist Otto Opfer oder Dealer? Addi ist aus dem Knast angereist. Berti ist als freier Mann erschienen. Es wird in Betracht gezogen, in Sachen Berti, falls man ihm keine Täterschaft nachweisen kann, über den Tatbestand der Beihilfe nachzudenken. Wieder einmal ist man froh, nur auf dem Berichterstatterplatz zu sitzen. Wem soll man glauben? Haltstop: es geht ja nicht um Glauben. Bei Gericht zählen die Beweise. Aber wenn die einen so sagen und die anderen so?

Abwarten

Die Staatsanwältin beantragt zehn Monate Jugendstrafe für Addi. Aus der Geiselnahme ist eine Freiheitsberaubung geworden – dazu kommt eine versuchte Nötigung. Freispruch für Berti. Addis Verteidiger beantragt zwei Wochen Jugendarrest oder eine bewährungsfähige Strafe. Bertis Verteidiger sieht es wie die Staatsanwältin: Freispruch.
Und das Gericht? Für Addi zehn Monate auf Bewährung. Die Auflagen: Eine Drogentherapie, regelmäßige Screenings. Bewährungshelfer. Addis Glück: Man verurteilt ihn nach Jugendrecht. Zum Tatzeitpunkt hatte er noch sechs Monate zur Grenzlinie (21 Jahre.) Sonst hätte die Sache anders geendet. (Ich schicke dich Gefängnis.)Berti wird freigesprochen. Es hätte alles auch ganz anders sein können. Jetzt wartet man ab: Kevin wird man wiedersehen. Beim Amtsgericht zuerst. Er wird sich hocharbeiten. Und ob man Addi wiedersieht? Es gibt Wahrscheinlichkeiten. Man würde die Zukunft nicht in helle Farben tauchen.