Dass bei Hauptverhandlungen vor einem Landgericht Protokoll geführt wird, versteht sich von selbst. Ein weit verbreitetes Missverständnis ist allerdings, dass es sich dabei um ein Wortprotokoll handelt.
Dass bei Hauptverhandlungen vor einem Landgericht Protokoll geführt wird, versteht sich von selbst. Ein weit verbreitetes Missverständnis ist allerdings, dass es sich dabei um ein Wortprotokoll handelt.