Das Urteil kommt nach fünf Stunden Verhandlung: Sechs Jahre, zehn Monate. Der Haftbefehl bleibt aus Gründen seiner Anordnung in Vollzug.
Das Urteil kommt nach fünf Stunden Verhandlung: Sechs Jahre, zehn Monate. Der Haftbefehl bleibt aus Gründen seiner Anordnung in Vollzug.