Schreibkraft
Heiner Frost

Ein Tod ohne Sinn

Eigentlich kann kein Text der Welt leisten, was zu leisten ist. Erklärung müsste her: Für das Elend auf der einen und die maßlose Vermessenheit auf der anderen Seite. Trost müsste gespendet, Strafe erklärt werden. All das ist fast unmöglich. Die Verhandlung soll um 10 Uhr beginnen. Eine Stunde zuvor sind fast alle Plätze vergeben. 35 bietet der Saal A1 des Amtsgerichts Kleve. Viel zu wenig. Schon im Vorfeld ist berichtet worden. Jetzt soll der Prozess Fakten schaffen.

Zentralgestirn und Satellit

Ein junger Mensch ist zu Tode gekommen. Alles ist sinnlos. Ein Verkehrsunfall war der Grund. Der Fahrer – fahruntüchtig durch einen Mix aus Alkohol (0,42 Promille), Canabis und Amphetaminen. Das Auto: Es hätte nicht mehr in den Verkehr gedurft. Reifen ohne Profil; das Schloss am Sicherheitsgurt auf der Beifahrerseite – wo das Mädchen saß – defekt. Der Defekt: Nicht durch den Unfall eingetreten. Das steht fest. Fest steht auch: Wenn ein Tod ohne Sinn ist, dann ist es dieser hier. Der Angeklagte ist – man schreibt es ungern: Anscheinend unbelehrbar. Er scheint das Maß all seiner Dinge. Zentralstern und Satellit in einem. Schon vorher einmal hat er einen Unfall verursacht. Mit überhöhter Geschwindigkeit ist er auf vereister Fahrbahn mit einem Anhänger gefahren, für den er keine Fahrerlaubnis besaß. „Es lag an der vereisten Fahrbahn“, hört man den Angeklagten sagen und die Luft bleibt einem weg. Was müssen die Eltern des toten Mädchens denken, bei denen sich der Angeklagte bis zum Prozess nie entschuldigte?
Natürlich gibt es ein Gutachten. Das Auto: Zu schnell. 50 Stundenkilometer über dem Limit. Minimal berechnete Geschwindigkeit: 130 Stundenkilometer. Aufprallgeschwindigkeit am Baum: Zwischen 93 und 99 Stundenkilometer. Aber: All diese Fakten erstarren zu Details einer Beweisaufnhame, die für das Gericht (gottseidank) erheblich, für die Zurückbleibenden aber nicht hilfreich sein kann. Nichts, nichts, nichts bringt den geliebten Menschen zurück, und irgendwie macht jede Einlassung des Angeklagten die Sache nur verheerender. Nicht nur der Unfallort wird zum Schlachtfeld.

Bilder im Kopf

Zeugen sagen aus: Auch sie sprachlos. Es finden sich keine Worte, die beschreiben können, was passiert ist. Es finden sich Bilder in den Köpfen der Beteiligten – Bilder, von denen man als Beobachter nur froh sein kann, sie nicht sehen und ertragen zu müssen. Fahrlässige Tötung – darin mündet das Lebensende eines jungen Mädchens. Ein Terminus. Ein Paragraph. Keine Hilfe. Schon gar keine Rettung. Der Angeklagte verspielt alles. Er kann sich an nichts erinnern. Er will es nicht? Alles verschwimmt. Er weiß nicht, wann er die Drogen genommen hat. Die Sicherheit des Wagens  hat er nicht kontrolliert. Die Reifen: 16 Jahre alt. In einem findet der Sachverständige bei der Untersuchung einen Nagel, fünf Zentimeter lang. Der Reifen war mit einem Notfallkit geflickt. „Danach sollte man nicht über 80 Stundenkilometer schnell fahren und am besten sofort zur nächsten Werkstatt.“ All das scheint nicht geschehen zu sein.

Es gibt nichts zu heilen

Es gibt nichts zu heilen. Es gibt Anträge am Ende einer Beweisaufnahme. Kaum etwas spricht für den Angeklagten. Drei Jahre und zwei Monate fordert die Staatsanwältin. Fünf Jahre fordert der Nebenklagevertreter. Es ist das Höchstmaß. Er fordert auch ein lebenslanges Fahrverbot für den Angeklagten. Die Verteidigung fordert eine milde Strafe und die Aufhebung des Haftbefehls.
Das Urteil – fast ist man verwundert: Drei Jahre, drei Monate. Fünf Jahre Fahrverbot. Der Richter spricht davon, dass schon einige Fälle von fahrlässiger Tötung vor dieser Kammer verhandelt wurden. Den aktuellen Fall nennt er „herausragend“. Die Strafe ist es nicht. „Das Auto war eine Zeitbombe, und Sie saßen am Steuer“, sagt der Richter und blickt den Angeklagten an. „Das Opfer ist“, fährt er fort, „nicht durch einen Unfall getötet worden sondern durch Sie.“
Ihrem Mandant sei der Tod seiner Freundin nahe gegangen. Das Problem: Er könne das nicht wirklich zum Ausdruck bringen. So die Verteidigerin. Dabei hat der Angeklagte in einem Whatsapp-Chat geschrieben: „Für sowas gehe ich nicht in den Knast.“ Sowas – das ist dieser sinnlose Unfall, bei dem ein Mensch sein Leben lassen musste. Irgendwie verschlägt es einem die Sprache. Alles hier ist eine große Wunde die, so darf man vermuten, lange nicht heilen wird.
Auf dem Heimweg vom Gericht die eigene Tochter anrufen – irgendwie ganz normal klingen. „Wie geht`s?“ „Gut.“ Das ist das Glück. Die Tochter und das Opfer: Auf der Grundschule in derselben Klasse. „Wie war der Prozess, Papa?“ „Besser, du fragst nicht.“