Schreibkraft
Heiner Frost

… die im Dunkeln sieht man nicht

Foto: Rüdiger Dehnen

Die Einladung…

… ist nicht wirklich eine Einladung. Einladungen kann man ablehnen – das hier ist eine Aufforderung, die sich an alle richtet, die in der Gemeinde tätig sind, egal ob Gärtner oder Geistlicher, Kommunionhelferin oder Lektor.

„In Folge der Fälle sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen – auch in Einrichtungen der katholischen Kirche – hat es in der deutschen Bischofkonferenz und auch in unserem Bistum eine intensive Auseinandersetzung über die Präventionsmaßnahmen gegeben. Die Kirche ist sich der besonderen Verantwortung für den Schutz der Kinder und Jugendlichen bewusst. Im April 2011 hat das Bistum Münster daher eine Präventionsschulung in Kraft gesetzt, nach der alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei einem katholischen Träger angestellt sind, sich mit dem Thema auseinandersetzen und an einer Schulung teilnhemen sollen. Bischof Genn sagte dazu am 30. Januar 2017: ‚Wir wollen eine Kultur der Achtsamkeit fördern, un Kinder und Jugendliche in unseren Gemeinden und Einrichtungen vo sexualisierter Gewalt zu bewahren. Zudem wollen wir deutlich machen: In unserer Kirche gibt es keinerlei Toleranz für das Verbrechen sexualisierter Gewalt.‘ Die Pfarrei nimmt das Thema sehr ernst und möchte Sie […] darüber informieren, dass Sie in diesem Jahr zu einer Fortbildung zu dieser Thematik eingeladen werden.“
Zuständig für die Fortbildungen der Mitarbeiter der Gemeinden ist das Bildungsforum, bestehend aus den Familienbildungsstätten Geldern/Kevelaer, Kalkar, Kleve, dem Katholischen Bildungswerk Kleve und dem Haus der Familie Emmerich. Vier Schulungsleiterinnen wurden ausgebildet. Sei 2013 laufen die Seminare. 34 Termine hat es gegeben, 437 Personen haben teilgenommen. Und so viel steht fest: Keine schlechte Idee.

Drei Gesichter

Katrin Heyl ist eine der Schulungsleiterinnen. Alles beginnt mit drei Gesichtern: Eines lacht, eines sieht eher skeptisch aus und eines trägt eine sichtlich schlecht gelaunte Miene zur Schau. „Wir bitten zu Beginn jeder Schulung alle Teilnehmer, erst einmal ein Kreuzchen neben das Gesicht, zu machen, das ihren Gefühlen am nächsten kommt.“ Die überwiegende Anzahl der Teilnehmer trifft gut gelaunt ein, aber es gibt auch welche, die sich fragen, warum ausgerechnet sie zum Thema Prävention von sexueller Gewalt geschult werden sollen.
Gründe gibt es reichlich: 200.000 „Was schätzen Sie, wie viele Kinder und Jugendliche pro Jahr Opfer von sexuellen Übergriffen werden?“, fragt Heyl zu Eröffnung und die angebotenen Zahlen schwanken. Dass es 200.000 sind (die Dunkelziffer eingerechnet), mag sich kaum jemand vorstellen. In einer Broschüre, die Heyl an die Teilnehmer verteilt, steht: „Wie viele Kinder und Jugendliche betroffen sind, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden. Das Dunkelfeld – also die Fälle sexueller Übergriffe, die nicht bekannt werden – ist besonders groß. Laut Polizeistatistik wurden im sogenannten „Hellfeld“ 2015 11.808 Anzeigen wegen Kindesmissbrauchs gemacht, dazu kamen 1.103 Anzeigen wegen Missbrauchs an Jugendlichen und 416 wegen Missbrauchs minderjährigen Schutzbefohlenen. Wohl gemerkt: Es geht nicht nur um kirchliche Strukturen. Die Schulung soll sensibilisieren – es geht nicht um Hysterisierung. Wo fängt sexuelle Gewalt eigentlich an? Katrin Heyl verteilt einen Fragebogen. Bei 13 Fallbeispielen sollen die Teilnehmer ankreuzen, ob es sich ihrer Meinung nach um sexualisierte Gewalt handelt. Die Skala reicht von einem Punkt (Nein, auf keinen Fall) bis zu zehn Punkten (Ja, ganz eindeutig). „Zwei 16-Jährige ziehen einem Gleichaltrigen beim Balgen die Hose herunter.“ Ein Punkt oder zehn? „Ein 18-jähriger Junge macht im Vorbeigehen einen Kommentar zu den Brüsten einer 16-Jährigen.“ Schnell wird klar, dass natürlich auch die Umstände eine Rolle spielen. Und noch eines wird deutlich: Weder Aktionismus noch Wegsehen gehören zu den probaten Mitteln. Nicht alle werden bei der Familienbildungsstätte geschult. Für Jugendleiter, Pfadfinder, Messdiener und die Katholische Landjugend ist das Regionalbüro zuständig. Mitarbeiter von Kitas werden durch die Caritas geschult.
Benedikt Kosel ist Sozialwissenschaftler und arbeitet als Jugendleiter für eine Evangelische Kirchengemeinde. „Eine Präventionsschulung ist für mich im Zusammenhang mit meiner Anstellung nicht verpflichtend gewesen – teilgenommen habe ich trotzdem.“ Schulungen dieser Art werden beispielsweise vom Kreisjugendamt angeboten. Kosel ist nicht sicher, ob er eine Schulung aller Mitarbeiter in einer Gemeinde gut findet. „Wenn es darum geht, Symptome zu erkennen, müssen auf jeden Fall Spezialisten her“, sagt er, denkt aber schon, dass eine Sensibilisierung für das Thema in jedem Fall nützlich ist. Die Teilnehmer der Schulung bekommen am Ende den Rat mit auf den Weg, auf keinen Fall vorschnell zu handeln, sondern sich immer erst mit anderen zu besprechen, wenn ein Verdacht aufkommt. Übrigens sind rund 80 Prozent der Täter männlich und 20 Prozent weiblich, und die meisten von ihnen sind im näheren Umfeld zu suchen. Eben da liegt eines der Probleme, denn wer macht sich gern klar, dass im eigenen Umfeld derlei passieren kann.

Im Umfeld

Wenn Kinder Opfer sexueller Gewalt werden, stammen die Täter in den meisten Fällen aus dem direkten Umfeld. Auf der Seite „Kinderschutz-in-nrw.de“ (Datum vom Juni 2004) findet sich folgender Text: „Über 13.000 Kinder wurden Opfer eines sexuellen Missbrauchs, vor allem Menschen aus dem Familien- oder Bekanntenkreis.“ Unter „www.hilfeportal-missbrauch.de“ schätzt die Weltgesundheitsorganisation WHO bezogen auf Deutschland, dass eine Million Mädchen und Jungen sexuelle Gewalt erlebt haben oder erleben. „Diese Zahl“, so heißt es, „ergibt sich, wenn man von 13 Millionen Kindern und Jugendlichen in Deutschland ausgeht, von denen rund zwei Drittel – gut acht Millionen Kinder und Jugendliche – eine allgemeinbildende Schule besuchen. Damit ist von rund zwei Drittel Schülerinnen und Schülern unter den betroffenen Mädchen und Jungen in Deutschland auszugehen. Folglich sind circa 600.000 Schülerinnen und Schüler betroffen, die sich – bei einer angenommenen durchschnittlichen Schülerzahl von 20 – auf circa 400.000 Klassen verteilen. Damit ist pro Schulklasse von ein bis zwei betroffenen Kindern auszugehen.“

Dunkelfeld

Im Januar 2016 veröffentlichte das Landeskriminalamt Niedersachsen eine „Dunkelfeldstudie“, in deren Rahmen eine „Befragung zu Sicherheit und Kriminalität in Niedersachsen“ durchgeführt wurde. (http://www.lka.polizei-nds.de/forschung/dunkelfeldstudie/) Hier wurden unter anderem Opfer zu den Gründen befragt, aus denen sie ihre Viktimisierung angezeigt haben. Bei „Sexualdelikte Insgesamt“ gaben 100 Prozent der Opfer an, der Täter solle gefasst und bestraft werden. 70 Prozent der Opfer gaben an, die Anzeige gemacht zu haben, „damit das nicht noch mal passiert“. Bei den Antworten waren Mehrfachnennungen möglich. Leider weist die Studie im Bereich „Sexualdelikte insgesamt“ keine Auflistung der Opfer nach Altersstrukturen auf. Die Nennung des Grundes „damit das nicht noch mal passiert“ war bei den Sexualdelikten am höchsten, gefolgt von 65,1 Prozent bei „Betrug ohne Internetzugang“.
Es wurden auch Opfer befragt, die keine Anzeige erstattet hatten. Als Grund der Nichtanzeige gaben im Bereich „Sexualdelikte Insgesamt“ 51,1 Prozent an „Ich habe die Tat als nicht so schwerwiegend angesehen“. 11,8 Prozent waren nicht sicher, ob es sich überhaupt um eine Straftat gehandelt hatte. 7,6 Prozent gaben dieselbe Antwort im Bereich „Computerbezogene Kriminalität“.
Was aber ist eigentlich unter dem Begriff „Sexuelle Übergriffe“ zu verstehen. Die Broschüre „Prävention im Bistum Münster“ gibt Auskunft: „Sexuelle Übergriffe sind klare Hinwegsetzungen über gesellschaftliche Normen, institutionelle Regeln, fachliche Standards und die individuellen Grenzen und verbale, nonverbale oder körperliche Widerstände der Opfer. Sie geschehen nicht zufällig oder aus Versehen; sie sind zielgerichtet und in der Regel nicht einmalig.“
Werden an der Familienbildungsstätte oder bei anderen Mitgliedern des Bildungsforums eigentlich auch Schulungen für Mitarbeiter anderer Institutionen oder Vereine angeboten? Katrin Heyl, eine von vier Schulungsleiterinnen beim Bildungsforum: „Das ist leider nicht möglich, denn bedingt durch die Tatsache, dass wir sämtliche Ehrenamtlichen sowie die angestellten Mitarbeiter aller Gemeinden und Pfarreien schulen, sind keine zusätzlichen Kapazitäten frei.“
Bezahlt werden die Präventionsschulungen vom Bistum Münster, den Auftrag bekommt die Familienbildungsstätte von den jeweiligen Kirchengemeinden. Gibt es beim Kreis Kleve spezielle Schulungen zum Thema Sexuelle Gewalt gegenüber Kinder und Jugendlichen? Pressesprecherin Ruth Keuken: „Der Kreis Kleve bietet zahlreiche Schulungen und Veranstaltungen für Haupt- und Ehrenamtliche in der Jugendarbeit an. Spezielle Präventionsschulungen zum Thema „Sexuelle Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen“ werden seitens des Kreises Kleve nicht angeboten.“ Carsten Reimers arbeitet für die Evangelische Kirche in Kleve. „Wer bei uns in der Jugendarbeit ehrenamtlich mitarbeiten möchte und älter als 16 Jahre ist, muss ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, die hauptamtlichen Mitarbeiter sind ohnehin dazu verpflichtet. Ist bereits ein erweitertes Führungszeugnis vorhanden, darf es nicht älter als zwei Jahre sein. Natürlich haben wir das Thema Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen, aber auch Vernachlässigung im Fokus.“
Auch Reimers sieht es als wichtig an, in Verdachtsfällen keinesfalls vorschnell zu handeln. Der Umgang mit dem Thema und die Teilnahme an Präventionsschulungen, würden, so Reimers, von unterschiedlichen Landeskirchen, Kirchenkreisen und Gemeinden durchaus unterschiedlich behandelt. Martin Schell, Pastor der Evangelischen Kirchengemeinde Kleve. „Bei der Ausbildung aller neuen Mitarbeiter und im Zusammenhang mit der JuLeiCa [Jugendleitercard, Anm. d. Red.] gehört das Thema sexuelle Gewalt gegenüber Kinder und Jugendlichen immer dazu.“
Im Sozialgesetzbuch findet sich im 8. Buch (Kinder- und Jugendhilfe) unter dem Paragraf 72a unter anderem folgender Passus: (1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe dürfen für die Wahrnehmung der Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe keine Person beschäftigen oder vermitteln, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden ist. Zu diesem Zweck sollen sie sich bei der Einstellung oder Vermittlung und in regelmäßigen Abständen von den betroffenen Personen ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 und § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorlegen lassen.“ Quelle: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/72a.html

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